Gebäudeenergiegesetz: Öl- und Gasheizungen bis nach 2045

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Dieses Video wurde am 06.05.2026 von tagesschau auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die Bundesregierung plant offenbar weitreichende Änderungen am Gebäudeenergiegesetz (GEG). Aus einem Entwurf, der dem ARD-Hauptstadtstudio vorliegt, geht hervor, dass Gas- und Ölheizungen auch nach dem Jahr 2045 noch eingebaut werden dürfen sollen – also über jenen Zeitpunkt hinaus, zu dem Deutschland eigentlich klimaneutral sein will. Umweltverbände und Oppositionspolitiker reagieren mit scharfer Kritik und stellen die Vereinbarkeit dieser Pläne mit den nationalen Klimazielen grundsätzlich in Frage.

Was der neue Gesetzentwurf konkret vorsieht

Kern des überarbeiteten Gebäudeenergiegesetzes ist eine sogenannte grüne Quote, auch „Biotreppe” genannt. Sie schreibt vor, dass dem eingesetzten Öl oder Gas künftig ein stetig wachsender Anteil an klimafreundlichen, nachhaltigen Brennstoffen beigemischt werden muss.

Die geplante Entwicklung dieser Quote sieht wie folgt aus:

  • Ab 2029 startet die schrittweise Beimischung nachhaltiger Brennstoffe.
  • Bis 2040 soll der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe auf 60 Prozent steigen.
  • Auch im Jahr 2040 bleiben damit noch 40 Prozent fossile Brennstoffe erlaubt.
  • Über das Jahr 2045 hinaus dürfen weiterhin neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

Der entscheidende Punkt: Selbst wenn das 60-Prozent-Ziel im Jahr 2040 erreicht wird, würden vier von zehn Teilen des verbrannten Brennstoffs weiterhin klimaschädliche, fossile Energie sein.

Klimaschutz im Gebäudebereich bereits jetzt verfehlt

Der Gebäudesektor gilt schon heute als eine der größten Schwachstellen der deutschen Klimapolitik. Die bestehenden Vorgaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen werden im Bereich Heizung und Gebäude regelmäßig nicht eingehalten. Expertinnen und Experten warnen, dass die geplante Gesetzesänderung diesen Trend weiter verfestigt statt umkehrt.

Besonders die Formulierung des Entwurfs, wonach auch nach 2045 fossile Heizsysteme neu installiert werden dürfen, widerspricht dem erklärten Ziel der Klimaneutralität Deutschlands bis zu diesem Datum. Kritiker sprechen von einem strukturellen Widerspruch, der die Glaubwürdigkeit der deutschen Klimapolitik beschädigt.

Umweltverbände und Oppositionspolitiker stellen die zentrale Frage: Wie soll Klimaneutralität im Gebäudebereich gelingen, wenn auch 2040 noch zu 40 Prozent fossile Energie verbrannt wird?

Reaktionen: Kritik von Umweltverbänden und Abgeordneten

Die Reaktionen auf den Entwurf fallen erwartungsgemäß gespalten aus. Umweltorganisationen kritisieren die Aufweichung der bisherigen Regelungen als klimapolitischen Rückschritt. Auch aus dem Parlament kommt Widerstand: Mehrere Abgeordnete mahnen zur Entschleunigung des Verfahrens.

Denn die Bundesregierung plant ein hohes Tempo: Bereits in der kommenden Woche könnte der überarbeitete Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht werden. Tritt er in Kraft, könnten die neuen Regeln noch vor dem Sommer gelten. Einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier halten das für zu schnell und pochen darauf, dass der Bundestag als Gesetzgeber das letzte Wort hat – Änderungen im parlamentarischen Verfahren sind damit ausdrücklich möglich.

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD), der als zuständiger Minister eigentlich Stellung nehmen müsste, äußerte sich bislang nicht öffentlich zu dem Entwurf.

Wie geht es mit dem Heizungsgesetz weiter?

Das weitere Verfahren dürfte politisch turbulent werden. Nach dem geplanten Kabinettsbeschluss geht der Entwurf in den Bundestag, wo Abgeordnete über mögliche Nachbesserungen verhandeln werden. Ob das Ziel, die neuen Regeln noch vor der Sommerpause in Kraft zu setzen, tatsächlich eingehalten wird, ist damit offen.

Für den Klimaschutz im Gebäudebereich bleibt die Lage damit angespannt: Solange fossile Heizungen faktisch unbegrenzt weiter betrieben und sogar neu eingebaut werden dürfen, wird das Erreichen der deutschen Klimaziele im Wärmesektor zu einer immer größeren Herausforderung. Die parlamentarischen Debatten der kommenden Wochen werden zeigen, ob der Entwurf in dieser Form Bestand hat oder ob der politische Druck zu substanziellen Änderungen führt.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (tagesschau). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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