Heizungsgesetz: Öl- und Gasheizungen nach 2045

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Dieses Video wurde am 06.05.2026 von BR24 auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf für ein überarbeitetes Heizungsgesetz vorgelegt – und macht dabei eine weitreichende Kehrtwende: Öl- und Gasheizungen sollen künftig auch über das Jahr 2045 hinaus eingebaut werden dürfen. Damit entfallen bisherige Verbotspläne vollständig. Stattdessen setzt der Entwurf auf eine schrittweise Beimischpflicht für klimafreundliche Brennstoffe, kombiniert mit einem neuen Mieterschutz bei steigenden Heizkosten. Das Kabinett soll sich bereits in der kommenden Woche mit dem Entwurf befassen.

Keine Verbote mehr – aber Beimischpflicht ab 2029

Der neue Referentenentwurf zieht klare Verbote für fossile Heizsysteme nicht mehr vor. Wer künftig mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas heizen möchte, kann dies grundsätzlich weiterhin tun. Allerdings gelten ab dem Jahr 2029 verbindliche Vorgaben zur Beimischung klimafreundlicher Brennstoffe.

Konkret müssen ab 2029 mindestens 10 Prozent der eingesetzten Brennstoffe aus klimafreundlichen Quellen stammen. Dieser Anteil soll anschließend schrittweise angehoben werden:

  • Ab 2029: mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe
  • Stufenweise Steigerung in den Folgejahren
  • Endziel: mindestens 60 Prozent klimafreundlicher Anteil

Ziel der Bundesregierung bleibt es, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Ob dieses Ziel mit dem neuen Ansatz erreichbar ist, bezweifeln Kritiker erheblich.

Grüne zweifeln, SPD nennt Entwurf einen Kompromiss

Aus den Reihen der Grünen kommt deutliche Skepsis gegenüber dem überarbeiteten Heizungsgesetz. Angesichts globaler Krisen und der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sei es kaum nachvollziehbar, Öl- und Gasheizungen dauerhaft zu ermöglichen. Die Partei hofft auf Nachbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Die SPD hingegen verteidigt den Entwurf als politischen Kompromiss. Die Partei hatte das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz der Ampelkoalition mitgetragen. Im neuen Entwurf sieht sie einen Ausgleich zwischen den Forderungen der Union nach mehr Technologieoffenheit und dem eigenen Anspruch, soziale Gerechtigkeit beim Heizen sicherzustellen. Die Union hatte eine Überarbeitung des sogenannten Heizungsgesetzes explizit gefordert.

Mieterschutz: Vermieter sollen an Mehrkosten beteiligt werden

Ein zentrales soziales Element des Referentenentwurfs ist der erweiterte Mieterschutz. Wer zur Miete wohnt, soll die steigenden Kosten für den Betrieb von Gas- und Ölheizungen künftig nicht mehr allein tragen müssen.

Im Entwurf ist vorgesehen, dass Vermieter an den zusätzlichen Heizkosten beteiligt werden, die durch steigende fossile Energiepreise und die Beimischpflicht entstehen. Die SPD erhofft sich dadurch einen indirekten Anreiz: Vermieter sollen durch die finanzielle Mitverantwortung motiviert werden, auf klimafreundliche Heizsysteme umzusteigen, um Mehrkosten langfristig zu vermeiden.

In Bayern liegt der Anteil von Öl- und Gasheizungen laut einer aktuellen Erhebung noch bei rund 48 Prozent – ein Wert, der zeigt, wie groß die Relevanz des Themas für viele Haushalte im Freistaat ist.

Ausblick: Kabinettsbeschluss und weiteres Verfahren

Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmungsphase zwischen den beteiligten Ministerien. Bereits in der kommenden Woche soll er dem Bundeskabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Anschließend folgen die parlamentarischen Beratungen, in denen vor allem die Grünen auf Änderungen drängen dürften.

Das überarbeitete Heizungsgesetz ist damit ein Testfall für die neue Bundesregierung: Wie lassen sich Klimaziele, Technologieoffenheit und soziale Ausgewogenheit unter einen Hut bringen? Die Debatte dürfte in den kommenden Wochen an Fahrt gewinnen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (BR24). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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