Widerspruchslösung Organspende: Patientenschutz warnt

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Dieses Video wurde am 07.05.2026 von phoenix auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Der Bundestag diskutiert erneut über eine Widerspruchslösung bei der Organspende – ein Modell, bei dem jeder Bürger automatisch als Spender gilt, sofern er nicht aktiv widerspricht. Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, lehnt diesen Ansatz entschieden ab. Er sieht darin einen gefährlichen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und hält das Vorhaben für verfassungsrechtlich hochbedenklich. Stattdessen fordert er eine Stärkung des Patientenwillens durch niedrigschwellige Aufklärung und einen leichteren Zugang zum Organspenderegister.

Schweigen ist keine Zustimmung – das Grundprinzip des Medizinrechts

Brysch betont, dass die geltende Zustimmungslösung dem deutschen Medizinrecht entspricht: Jeder medizinische Eingriff setzt die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen voraus. Ein ärztlicher Eingriff ohne Einwilligung erfüllt nach seiner Darstellung juristisch den Tatbestand der Körperverletzung.

Die Widerspruchslösung kehre dieses Prinzip um: Wer schweigt, stimmt demnach zu. Brysch hält das für grundlegend falsch, weil gerade die Entscheidung zur Organspende eng mit der Frage verbunden ist, wie das eigene Lebensende aussehen soll.

Er verweist darauf, dass die Hirntoddiagnostik kein spontaner Moment ist, sondern ein mehrtägiger Prozess, der eine intensive therapeutische Begleitung erfordert – oft über drei bis acht Tage. Genau in dieser Phase sei es entscheidend, dass der Wille des Patienten klar dokumentiert ist, etwa durch eine Patientenverfügung oder einen Eintrag im Zentralregister.

Rolle der Angehörigen darf nicht unterschätzt werden

Ein weiterer Kritikpunkt Bryschs betrifft den Umgang mit den Angehörigen. Nach dem aktuellen Modell sind sie aktiv in den Entscheidungsprozess eingebunden – und das mit spürbarem Ergebnis: Rund 50 Prozent der tatsächlich durchgeführten Organspenden kommen laut Brysch erst durch die Zustimmung der Angehörigen zustande.

Würde die Widerspruchslösung eingeführt, würden Angehörige weitgehend zu Zuschauern degradiert. Das sei nicht nur menschlich problematisch, sondern könnte die Zahl der Spenden sogar reduzieren, statt sie zu erhöhen.

  • 50 % der Organspenden entstehen erst durch aktive Zustimmung der Angehörigen
  • Angehörige empfinden ihre Beteiligung häufig als positiv und sinnstiftend
  • Ein Ausschluss der Angehörigen würde Konflikte im Prozess verstärken
  • Das bestehende Modell stärkt Vertrauen in das Transplantationssystem

Organspenderegister: Versagen der Länder bei der Umsetzung

Brysch übt auch scharfe Kritik an den deutschen Bundesländern. Seit sechs Jahren sei geplant, den Zugang zum Zentralregister für Organspenden zu vereinfachen – etwa durch datenschutzsichere Terminals in Bürger- und Passämtern. Umgesetzt wurde dieses Vorhaben jedoch nie.

Erschwerend kommt hinzu, dass der Bundestag diesen erleichterten Zugang zuletzt sogar wieder abgeschafft hat. Für Brysch ist es paradox, dass genau jene politischen Kräfte, die das niedrigschwellige Register verhindert haben, nun die Widerspruchslösung als neuen Weg propagieren.

Dabei löse die Widerspruchslösung ein zentrales medizinisches Problem nicht: Es fehlten schlicht nicht Spendewillige, sondern geeignete Organe. Viele diagnostizierte Hirntode führten nicht zu einer Spende, weil die Organe in keinem transplantierbaren Zustand seien.

Zwei Modelle – eine grundsätzliche Entscheidung

Im Bundestag werden voraussichtlich zwei konkurrierende Modelle zur Abstimmung kommen: die bestehende Zustimmungslösung in reformierter Form und die neue Widerspruchslösung. Brysch spricht sich klar für das Modell aus, das aktive Selbstbestimmung in den Mittelpunkt stellt.

Statt eines Systemwechsels fordert er gezielte Verbesserungen: mehr Aufklärung, barrierefreien Zugang zum Organspenderegister und eine konsequente Einbindung von Kliniken und Angehörigen. Eine Debatte darüber, wie weit der Staat in persönliche Entscheidungen eingreifen darf, hält er für überfällig – und warnt davor, den einen Patienten gegen den anderen auszuspielen. Die Diskussion um die Organspendereform ist damit weit mehr als eine medizinische Frage: Sie berührt das Fundament des deutschen Medizinrechts.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (phoenix). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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