Dieses Video wurde am 14.08.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Schon vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September entbrennt ein grundsätzlicher Streit: Wie sollen staatliche Institutionen wie Polizei und Feuerwehr mit einer möglichen AfD-Regierung umgehen? Zwei konkrete Vorfälle und eine umstrittene Aussage eines Gewerkschaftsfunktionärs haben die Debatte auf eine neue Eskalationsstufe gehoben. Erik Holm, AfD-Spitzenkandidat in Mecklenburg-Vorpommern, bezieht dazu im Interview klare Stellung – und greift die Kritiker scharf an.
Feuerwehr-Foto mit AfD-Kandidat sorgt für Aufregung
Der Auslöser ist ein Bild: Feuerwehrleute aus Egeln in Sachsen-Anhalt stellen sich nach einem Einsatz gemeinsam mit dem AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund für ein Foto auf. Für den Verbandsgemeindebürgermeister Michael Stör ist das ein klarer Verstoß gegen das Neutralitätsgebot im Dienst. Er kündigte an, den Vorfall intern auszuwerten und Konsequenzen zu ziehen.
Auch Heiko Taggartz äußerte persönliche Kritik, wies aber darauf hin, dass es darauf ankomme, ob die Betroffenen zum Zeitpunkt des Fotos tatsächlich im Beamtenstatus waren – was offenbar nicht der Fall gewesen sei.
Erik Holm hält die Aufregung für völlig überzogen. Ein Foto bedeute keine Parteinahme. Wer den Kameraden vorwerfe, sie könnten künftig nicht mehr allen Menschen helfen, führe eine „alberne Diskussion”.
GdP-Vize ruft zur Vorbereitung auf – Verfassungsrechtler widersprechen
Weit schwerwiegender als der Foto-Streit ist aus Sicht von Holm eine Aussage des stellvertretenden GdP-Vorsitzenden Sven Hüber. Dieser erklärte, eine „AfD-Machtergreifung” entbinde keinen Beamten von seinem Verfassungseid. Hüber hielt sogar einen inneren Notstand für denkbar, sollte eine Landesregierung die verfassungsmäßige Ordnung untergraben.
Verfassungsrechtler widersprechen dieser Einschätzung deutlich:
- Eine AfD-Regierung allein löst keinen verfassungsrechtlichen Notstand aus.
- Auch die Unterstützung einer AfD-Regierung bedeutet nicht automatisch einen Verstoß gegen die Verfassungstreue.
- Beamte sind an Recht und Gesetz gebunden, nicht an politische Bewertungen einer Gewerkschaft.
Holm bezeichnet Hübers Aussagen als „absolut unverantwortlich” und wirft dem Gewerkschaftsfunktionär vor, die Polizei „im Vorfeld aufwiegeln” und Bürger von der Wahl abschrecken zu wollen. Er betont, dass eine AfD-geführte Landesregierung selbstverständlich verfassungstreu agieren werde.
BSW, CDU und die Frage nach künftigen Mehrheiten
Neben dem Institutionenstreit beschäftigt Holm die Frage der Regierungsbildung nach den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Björn Höckes Angebot eines konstruktiven Misstrauensvotums an das BSW in Thüringen – das Sahra Wagenknecht prompt ablehnte – wertet Holm als legitimen politischen Schachzug.
Das BSW behaupte stets, Politik verändern zu wollen, verweigere sich aber konkreten Mehrheiten. Für Mecklenburg-Vorpommern sieht Holm folgende Konstellationen:
- Eine schwarz-blaue Koalition mit der CDU wäre rechnerisch möglich, wie eine aktuelle Umfrage zeige.
- Die CDU-Führung lehnt eine Zusammenarbeit mit der AfD bislang ab, an der Basis gebe es jedoch andere Signale.
- Eine Koalition mit dem BSW scheitere daran, dass dieses keinen AfD-Ministerpräsidenten wählen wolle.
Holm hält es für nicht vermittelbar, eine Regierung zu stützen, an der die AfD trotz rund 40 Prozent Wähleranteil gar nicht beteiligt wäre.
Ausblick: Wegweisende Wochen für die AfD im Osten
Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die AfD im Osten Deutschlands erstmals Regierungsverantwortung übernimmt. Scheitert die Regierungsbildung in Sachsen-Anhalt ohne AfD-Beteiligung, dürfte das auch den Wahlkampf in Mecklenburg-Vorpommern beeinflussen. Der Streit um Neutralitätspflichten von Beamten und die Reaktion staatlicher Institutionen auf einen möglichen AfD-Einzug in die Regierung wird die politische Debatte dabei weiter begleiten – und polarisieren.
Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.


