Dieses Video wurde am 19.08.2026 von ntv Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, musste früher automatisch informiert werden, wenn der Zusatzbeitrag steigt. Damit ist seit der jüngsten Gesundheitsreform Schluss. Krankenkassen sind nicht mehr verpflichtet, ihre Mitglieder schriftlich zu benachrichtigen – und auch nicht mehr dazu, auf günstigere Alternativen oder den durchschnittlichen Zusatzbeitrag hinzuweisen. Wer unnötige Kosten vermeiden will, muss jetzt selbst aktiv werden und seine Krankenkasse regelmäßig im Blick behalten.
Was ist der Zusatzbeitrag und wie hoch ist er?
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Zunächst gibt es den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte teilen. Dieser Satz ist für alle gesetzlich Versicherten gleich.
Hinzu kommt der sogenannte Zusatzbeitrag. Dieser variiert von Kasse zu Kasse und dient dazu, finanzielle Lücken im jeweiligen Kassenhaushalt auszugleichen. Im Jahr 2026 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 3,13 Prozent. Genau an diesem Hebel können die Krankenkassen unabhängig vom Jahreswechsel drehen – wie zuletzt die IKK Classic, die ihren Beitrag zum 18. August angehoben hat.
Krankenkasse wechseln: Sonderkündigungsrecht und Fristen
Steigt der Zusatzbeitrag der eigenen Kasse, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Da keine automatische Benachrichtigung mehr erfolgt, ist Eigeninitiative gefragt. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Das Sonderkündigungsrecht gilt für 4 Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem die Erhöhung bekannt ist.
- Wer mindestens 12 Monate beim selben Arbeitgeber beschäftigt ist, kann die Kasse auch mit einer regulären Frist von 2 Monaten kündigen.
- Bei einem Arbeitgeberwechsel entfällt die Bindungsfrist vollständig.
- Die Kündigung der alten Kasse übernimmt auf Wunsch die neue Krankenkasse – man muss sich lediglich dort anmelden.
Den aktuellen Zusatzbeitrag der eigenen Kasse erfährt man am zuverlässigsten auf der Webseite der Krankenkasse oder auf der monatlichen Lohnabrechnung.
Wie viel Ersparnis ist durch einen Kassenwechsel möglich?
Ein Wechsel zur günstigsten Krankenkasse kann sich finanziell deutlich lohnen. Wie hoch die Ersparnis ausfällt, hängt vom individuellen Bruttoeinkommen ab.
Ein Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 53.000 Euro brutto lassen sich durch den Wechsel zur günstigsten Kasse bis zu 586 Euro pro Jahr sparen. Abhängig von Einkommen und Kassenwahl sind Ersparnisse zwischen 300 und rund 900 Euro realistisch.
Allerdings sollte bei der Entscheidung nicht allein der Beitragssatz ausschlaggebend sein. Die Kassen unterscheiden sich auch bei den Zusatzleistungen erheblich – etwa bei der Erstattung von Vorsorgeuntersuchungen, alternativen Heilmethoden oder Bonusprogrammen. Wer bestimmte Leistungen regelmäßig in Anspruch nimmt, sollte diese im Vergleich berücksichtigen.
Was Versicherte jetzt tun sollten
Die veränderte Informationspflicht bedeutet für Versicherte konkret: Wer nicht regelmäßig selbst nachschaut, riskiert, eine Beitragserhöhung zu verpassen – und damit das Sonderkündigungsrecht ungenutzt verstreichen zu lassen. Empfehlenswert ist es, den Zusatzbeitrag der eigenen Kasse mindestens einmal pro Quartal zu prüfen.
Der Kassenwechsel selbst ist unkompliziert: Neue Kasse aussuchen, dort anmelden, den Rest erledigt die neue Kasse. Angesichts möglicher Ersparnisse von mehreren hundert Euro im Jahr lohnt sich der kurze Aufwand in jedem Fall. Mit der Gesundheitsreform liegt die Verantwortung nun stärker bei den Versicherten selbst – informiert zu bleiben ist der erste Schritt.
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