Friday, 18. September 2026
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Berliner Wohnungsenteignung: Streit vor der Wahl

Die Wohnungsenteignung in Berlin bleibt fünf Jahre nach dem Volksentscheid umstritten. Linke will Umsetzung – Gegner warnen vor dem Kollaps des Mietwohnungsbaus.

Redaktion · 18. September 2026, 09:00 Uhr · 4 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 18.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die Wohnungsenteignung in Berlin ist zurück im Wahlkampf. Fünf Jahre nach dem historischen Volksentscheid vom Jahr 2021, bei dem sich 58 Prozent der Berliner Wählerinnen und Wähler für eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne aussprachen, ist aus dem Begehren noch immer kein Gesetz geworden. Die rechtlichen Hürden sind hoch, der politische Widerstand massiv – und die Wohnungskrise in der Hauptstadt nach wie vor ungelöst. Vor der Berliner Abgeordnetenhauswahl eskaliert der Streit neu.

Volksentscheid ohne Konsequenzen – Fünf Jahre Stillstand

Im Jahr 2021 stimmte eine deutliche Mehrheit der Berliner dafür, private Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen zu vergesellschaften. Betroffen wären unter anderem Großvermieter wie Vonovia und Deutsche Wohnen – zwei der größten privaten Vermieter in der deutschen Hauptstadt.

Doch trotz des klaren Votums blieb das Ergebnis folgenlos. Senat und Gesetzgeber scheiterten bisher an den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen einer Enteignung gegen Entschädigung. Kritiker sprechen von politischem Zögern, Befürworter von absichtlicher Verschleppung.

Die Berliner Linkspartei macht das Thema nun zum zentralen Wahlkampfversprechen und fordert die konsequente Umsetzung des Volkswillens.

Linke besteht auf Umsetzung der Wohnungsenteignung

Linkenpolitikerin Elif Ealb betont die demokratische Legitimität des Volksentscheids: Wer den Berlinerinnen und Berlinern das Recht auf Mitentscheidung einräume, müsse das Ergebnis auch ernst nehmen. Das Ignorieren des Volksentscheids sende ein fatales Signal an alle, die an direkter Demokratie glauben.

Für die Linke steht hinter der Forderung ein klares Ziel: Spekulation mit Wohnraum aus der Stadt zu verdrängen und Mieten langfristig zu begrenzen. Befürworter der Vergesellschaftung argumentieren, dass Wohnraum in öffentlicher Hand stabiler und günstiger bewirtschaftet werden könne als unter privatem Renditedruck.

Die wichtigsten Argumente der Befürworter im Überblick:

  • Langfristige Mietpreisbegrenzung durch öffentliche Bewirtschaftung
  • Eindämmung von Spekulation auf dem Wohnungsmarkt
  • Umsetzung eines demokratisch legitimierten Volksentscheids
  • Schutz einkommensschwacher Mieterinnen und Mieter

Gegner warnen vor Investitionsstopp und Wohnungsmangel

Die Kritik an einer Vergesellschaftung ist ebenso entschieden. Wirtschafts- und Immobilienexperten warnen, dass allein die anhaltende Enteignungsdebatte bereits heute dazu führt, dass Investitionen in den Berliner Wohnungsmarkt stark rückläufig sind.

Sollte die Enteignung tatsächlich umgesetzt werden, drohe ein vollständiger Rückzug institutioneller Anleger aus der Hauptstadt. Der Mietwohnungsbau könnte zum Erliegen kommen, neue Wohnungen entstünden kaum noch. Investitionen würden sich allenfalls in den Einfamilienhausbereich verlagern – zum Nachteil genau jener Mieterinnen und Mieter, die händeringend nach einer bezahlbaren Wohnung suchen.

Den größten Schaden, so die Kritiker, tragen am Ende die Berliner Mieterinnen und Mieter, die ohnehin schon kaum eine Wohnung finden.

Ungelöste Wohnungskrise und schwierige Regierungsbildung

Die Berliner Wohnungskrise ist seit Jahren ein Dauerthema ohne belastbare Lösung. Steigende Mieten, wachsende Bevölkerung und zu wenig Neubau verschärfen die Lage kontinuierlich. Die Enteignungsdebatte überlagert dabei konstruktive Diskussionen über Neubau, Förderung und Stadtentwicklung.

Politisch sind die Fronten verhärtet: Die Gräben zwischen Befürwortern und Gegnern einer Vergesellschaftung gelten als kaum überwindbar. Das könnte die Regierungsbildung nach der Abgeordnetenhauswahl erheblich erschweren – denn eine Koalition, die beide Lager einschließt, erscheint nahezu unmöglich.

Ob der Volksentscheid von 2021 jemals rechtlich verbindliche Wirkung entfaltet, bleibt offen. Fest steht: Das Thema Wohnungsenteignung wird Berlin noch lange begleiten – und könnte zum entscheidenden Scheideweg für künftige Mehrheiten im Abgeordnetenhaus werden.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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