Erbschaftsteuer: Bundesverfassungsgericht prüft Firmenerben
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über die Erbschaftsteuer für Firmenerben. Was auf dem Spiel steht und welche Reformen diskutiert werden.
Dieses Video wurde am 13.10.2026 von Handelsblatt auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe befasst sich mit einer der politisch heikelsten Steuerdebatten in Deutschland: der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen. Im Mittelpunkt stehen weitreichende Privilegien für Firmenerben, die Milliarden an Steuereinnahmen entfallen lassen – und die nun auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand stehen. Ein Urteil wird für Januar oder Februar 2027 erwartet.
Was die aktuellen Regelungen für Firmenerben bedeuten
Nach geltendem Recht bleiben bei der Erbschaftsteuer bis zu 26 Millionen Euro Betriebsvermögen zu 85 Prozent steuerfrei – vorausgesetzt, das Unternehmen und die Lohnsumme der Beschäftigten bleiben erhalten. Für Betriebsvermögen oberhalb dieser Grenze kann die Steuer auf Antrag vollständig erlassen werden, wenn der Erbe sie nicht aus seinem sonstigen Privatvermögen begleichen kann.
Interne Papiere des Bundesfinanzministeriums zeigen, wie selten diese zweite Regelung greift: Von rund 275.000 Erbschaften und Schenkungen im vergangenen Jahr fielen lediglich 34 Fälle darunter. Für diese wenigen Fälle erließ der Fiskus jedoch Steuern in Höhe von 3,7 Milliarden Euro – eine Summe, die die politische Brisanz des Themas unterstreicht.
Streit in der Koalition: SPD gegen Union
Die Verhandlung in Karlsruhe trifft die schwarz-rote Bundesregierung zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Beide Koalitionspartner verfolgen grundlegend unterschiedliche Positionen:
- Die SPD will die bestehenden Privilegien abschaffen und durch einen einheitlichen Unternehmensfreibetrag von 5 Millionen Euro ersetzen.
- Die Union würde es begrüßen, wenn das Verfassungsgericht den Status quo bestätigt und keine Reform erzwingt.
- Die Wirtschaftsverbände warnen vor sogenannten Substanzsteuern und drohendem Liquiditätsdruck für Familienunternehmen.
Die Debatte gilt als eine der ideologisch aufgeladensten in der deutschen Steuerpolitik – vergleichbar allenfalls mit dem Streit um die Rente mit 63.
Ein unideologischer Ausweg aus der Schublade?
Bereits Anfang des Jahres hatte Ifo-Chef Clemens Fuest einen pragmatischen Kompromissvorschlag unterbreitet: Alle steuerlichen Ausnahmen bei der Erbschaftsteuer entfallen, dafür gilt ein einheitlicher Steuersatz von rund 10 Prozent – eine Art Flat Tax auf Erbschaften. Das Modell käme ohne ideologische Schlagseite aus und wäre für Unternehmen planbar.
Im Bundesfinanzministerium gilt dieser Vorschlag nach Informationen des Handelsblatts offiziell als „erledigt”. Politisch greifbar ist er damit aber noch nicht – obwohl er als einzige Lösung gilt, die beide Lager sachlich befrieden könnte.
Ausblick: Was das Urteil bedeuten könnte
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird weitreichende Konsequenzen haben, egal wie es ausfällt. Erklärt das Gericht die bestehenden Regelungen für verfassungswidrig, steht der Gesetzgeber unter Reformdruck – mitten in einer Koalition, die bereits durch andere Konflikte belastet ist. Bestätigt Karlsruhe den Status quo, entfällt der externe Zwang zur Einigung, doch die politische Debatte über Steuergerechtigkeit bei großen Erbschaften dürfte weitergehen.
Für Familienunternehmen, Erben und Steuerpolitiker bleibt die Lage bis zum Urteil ungewiss. Die kommenden Monate werden zeigen, ob die Koalition die Initiative ergreift oder das Verfassungsgericht den Takt vorgibt.
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