Thursday, 15. October 2026
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Alkoholverbot

Alkoholverbot an Bahnhöfen: Experte zweifelt an Wirkung

Ab sofort gilt auf allen 5.400 deutschen Bahnhöfen ein Alkoholverbot. Doch der Chef der Bundespolizeigewerkschaft bezweifelt, dass die Regel Wirkung zeigt.

Redaktion · 14. October 2026, 18:15 Uhr · 4 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 14.10.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Seit dem 15. Oktober 2026 gilt auf allen 5.400 deutschen Bahnhöfen ein generelles Alkoholverbot. Das Verbot untersagt das Trinken alkoholischer Getränke im Bahnhofsbereich, während verschlossene Flaschen im Gepäck weiterhin erlaubt sind und der Alkoholkonsum in Bahnhofsrestaurants ebenfalls gestattet bleibt. Manuel Ostermann, Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, äußert jedoch erhebliche Zweifel daran, ob die Regelung in der Praxis tatsächlich Sicherheit schafft – und nennt strukturelle Defizite als Hauptproblem.

Alkoholverbot: Wer ist überhaupt zuständig?

Eine zentrale Frage bei der Umsetzung des Verbots ist die der Zuständigkeit. Das Alkoholverbot fällt unter das Hausrecht der Deutschen Bahn – nicht unter die Befugnisse der Bundespolizei. Diese darf erst eingreifen, wenn Straftaten begangen werden oder ein Platzverweis durchgesetzt werden muss.

Für Ostermann ist das ein grundlegendes Problem: Ein breites Verbot müsse auch tatsächlich durchsetzbar sein. Die DB Sicherheit – der private Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn – trägt die Hauptlast der Kontrolle, verfügt aber weder über ausreichend Personal noch, nach Einschätzung des Gewerkschaftschefs, zwingend über die nötigen Aus- und Fortbildungskonzepte.

Ostermann warnt ausdrücklich davor, dass Sicherheitsmitarbeiter bei der Durchsetzung des Verbots mit Widerstandshandlungen rechnen müssen. Wer angesprochen werde, sei häufig bereits alkoholisiert und nicht bereit, Anweisungen widerstandslos zu befolgen.

Personalmangel bei der Bundespolizei als strukturelles Problem

Hinter der Skepsis des Gewerkschaftsvorsitzenden steckt eine konkrete Zahl: Der Bundespolizei fehlen nach seinen Angaben derzeit rund 3.500 Polizeibeamte allein im Bereich der Bahnhofssicherheit. Hinzu kommen über 1,8 Millionen Überstunden, die sich im Verwaltungsbereich angesammelt haben.

„Wenn wir die Ressourcen nicht und damit die PS auf die Straße bringen, dann können wir so viele Verbote aussprechen, wie wir wollen”, so Ostermann. Das Problem liege in jahrzehntelangem Sparen am falschen Ende. Flächendeckende Kontrollen seien unter diesen Bedingungen schlicht nicht möglich.

Symptombekämpfung statt Ursachenforschung

Ostermann sieht im Alkoholverbot vor allem eine Bekämpfung von Symptomen, nicht der eigentlichen Ursachen. Die Klientel, von der das größte Gewaltpotenzial ausgehe, sei beim Betreten des Bahnhofs meist bereits betrunken – das Verbot treffe sie daher gar nicht erst.

Bahnhöfe seien seit jeher Hotspots sozialer Brennpunkte, an denen unterschiedlichste gesellschaftliche Gruppen aufeinandertreffen. Zu unterscheiden sei dabei:

  • Obdachlose, die in der Regel keine Gewalttäter sind, aber ein subjektives Unsicherheitsgefühl erzeugen
  • Drogenabhängige, die Bahnhöfe als Aufenthaltsort nutzen und sozialer Unterstützung bedürfen
  • Gruppen – oft junge Männer –, die wiederholt für Gewalt und Störungen verantwortlich sind

Für obdachlose Menschen brauche es Sozialprojekte und niedrigschwellige Hilfsangebote. Für denjenigen, der Gewalt verübe, brauche es eine konsequente rechtsstaatliche Antwort: Strafe müsse auf dem Fuße folgen.

Technische Zugangskontrollen als langfristige Lösung?

Seit Jahren wird in Deutschland über technische Zugangskontrollen an Bahnhöfen diskutiert – ähnlich wie sie in den Niederlanden bereits existieren, wo nur Personen mit gültigem Ticket Zutritt erhalten. Das Argument gegen solche Systeme lautet meist: zu teuer, infrastrukturell kaum umsetzbar.

Ostermann lässt dieses Argument nicht gänzlich gelten. Er fordert ein Bündel an Maßnahmen:

  • Investitionen in technische Innovation an Bahnhöfen
  • Gesetzliche Reformen, die konsequenteres Handeln ermöglichen
  • Stärkung der Justiz für schnellere Verfahren
  • Aufstockung und bessere Ausstattung der Bundespolizei

Ein reines Alkoholverbot hingegen verfehle den eigentlichen Adressaten: „Der interessiert das nicht. Die sind eh schon betrunken und die werden auch weiterhin trinken.”

Das bundesweite Alkoholverbot an Bahnhöfen ist ein politisch sichtbares Signal – ob es die Sicherheitslage an Deutschlands Bahnhöfen messbar verbessert, bleibt nach Einschätzung von Fachleuten fraglich. Entscheidend wird sein, ob Bund und Bahn bereit sind, die notwendigen personellen und technischen Ressourcen bereitzustellen. Ohne diese Grundlage drohen gut gemeinte Regelungen wirkungslos zu verpuffen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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