Dieses Video wurde am 07.05.2026 von phoenix auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Fast zwei Jahrzehnte nach seinem Inkrafttreten steht das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) vor seiner bisher tiefgreifendsten Reform. Am 7. Mai 2026 passierte ein entsprechender Gesetzentwurf die erste Lesung im Deutschen Bundestag. Heike Heubach, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen in der SPD-Fraktion, sprach im Interview mit dem Nachrichtensender Phoenix über die Schwachstellen des Entwurfs, die Rolle der Privatwirtschaft und den langen Weg zur echten Barrierefreiheit.
Ein Gesetz mit Reformbedarf seit Jahren
Das Behindertengleichstellungsgesetz stammt aus dem Jahr 2002 – seither hat es keine grundlegende Überarbeitung erfahren. Bereits in den ersten 100 Tagen der schwarz-roten Koalition war eine Reform angekündigt worden. Ein erster Referentenentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium lag bereits im Juli des Vorjahres vor, doch die parlamentarische Debatte ließ lange auf sich warten.
In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit einer Behinderung – das entspricht etwa 15 bis 16 Prozent der Bevölkerung, also jedem sechsten Bundesbürger. Für sie soll das reformierte Gesetz spürbare Verbesserungen im Alltag bringen.
Barrierefreiheit: Fristen und Lücken im Gesetzentwurf
Ein zentrales Element des Entwurfs ist die Verpflichtung zur Barrierefreiheit in Bundesgebäuden. Laut aktuellem Plan sollen diese bis 2035 barrierefrei sein, verpflichtend bis spätestens 2045. Heubach kritisiert den Zeithorizont als zu lang: „2045 finde ich zu lang – 2035 muss das Maximum sein.”
Dass dies machbar ist, begründet sie mit der bereits verstrichenen Zeit: Über 20 Jahre hätten bestanden, um Maßnahmen einzuleiten. Als positives Beispiel nennt sie die spiralförmige Rampe im Reichstagsgebäude, die auf Initiative eines Abgeordneten mit Behinderung statt einer Treppe eingebaut wurde – heute ein Wahrzeichen und von allen Besuchern genutzt.
Besonders kritisch bewertet Heubach die Formulierung zu sogenannten „angemessenen Vorkehrungen”: Der Entwurf enthält Ausnahmen für bauliche Veränderungen sowie für Güter und Dienstleistungen. Den zusätzlichen Verweis auf „Unverhältnismäßigkeit und Unbilligkeit” hält sie für überflüssig und kontraproduktiv:
- Der Begriff „angemessene Vorkehrungen” schließe unverhältnismäßige Maßnahmen bereits begrifflich aus.
- Der zusätzliche Ausnahmevorbehalt schwäche die Verpflichtungswirkung für Unternehmen.
- Bauliche Veränderungen sind im aktuellen Entwurf explizit ausgenommen – eine Kernforderung von Behindertenverbänden bleibt damit unerfüllt.
- Bereits 2016 scheiterte eine Verpflichtung des privaten Sektors – zehn Jahre später droht dasselbe.
Privatwirtschaft: Blockade aus dem Wirtschaftsministerium
Ein wesentlicher Streitpunkt ist die Frage, ob und wie stark die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichtet werden kann. Heubach macht deutlich, dass der Alltag der meisten Menschen – ob im Café, im Restaurant oder beim Einkaufen – eben nicht in öffentlichen Gebäuden stattfindet. Eine Reform, die sich auf den öffentlichen Sektor beschränkt, greife daher zu kurz.
Die SPD habe weitergehende Regelungen in den Entwurf eingebracht, diese seien jedoch vom Bundeswirtschaftsministerium blockiert worden – ähnlich wie bereits vor zehn Jahren. Auch die Unionsfraktion zeigte sich mit dem vorliegenden Entwurf zufrieden und verweist auf die wirtschaftlich schwierige Lage: Zusätzliche Belastungen für Unternehmen seien derzeit nicht vermittelbar.
Heubach widerspricht dieser Argumentation scharf: „Jetzt immer noch das Thema Kosten anzubringen, ist nicht mehr angebracht.” Die Wirtschaft profitiere langfristig selbst von Barrierefreiheit – durch neue Kundengruppen und einen zukunftsfähigen Markt.
Demografischer Wandel macht Barrierefreiheit zur Gemeinschaftsaufgabe
Heubach betont, dass Barrierefreiheit kein Nischenthema ist, sondern eine gesellschaftliche Investition. Familien mit Kinderwagen, ältere Menschen, Menschen mit temporären Einschränkungen – sie alle profitieren von barrierefreier Infrastruktur.
Michaela Engelmeier, frühere SPD-Abgeordnete und heute Vorstandsvorsitzende des Sozialverbands Deutschland, bezeichnete den Entwurf bereits als „Mogelpackung”. Heubach teilt die Kritik inhaltlich, setzt aber auf das parlamentarische Verfahren: Kein Gesetz verlasse den Bundestag in der Form, in der es eingebracht wurde. Die Beratungen sollen genutzt werden, um konkrete Nachbesserungen durchzusetzen – insbesondere bei der Privatwirtschaft und den Fristen für öffentliche Gebäude.
Ob die Koalition die nötige Einigkeit für ein stärkeres Gesetz findet, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Der gesellschaftliche Druck ist jedenfalls groß – und die Zeit, in der Untätigkeit als akzeptabel gilt, längst abgelaufen.
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