Dieses Video wurde am 07.05.2026 von BILD auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die frühere SPD-Vorsitzende Saskia Esken hat einen Werbe-Boykott gegen den YouTube-Podcast „Ungescriptet” gefordert, in dem AfD-Politiker Björn Höcke rund vier Stunden lang zu Wort kam. Unternehmen, deren Werbung in dem Format ausgespielt wird, sollten prüfen, wie sich das abstellen lasse, erklärte Esken. Der Aufruf sorgt für scharfe Kritik: Gegner werfen ihr vor, damit die Meinungsfreiheit und den freien Markt anzugreifen – und das ausgerechnet vor der Kulisse des Reichstagsgebäudes.
Der Podcast und Eskens Forderung
Der YouTuber Benjamin Bernt lud Björn Höcke in sein Format „Ungescriptet” ein – ein Podcast, der seinem Namen gemäß auf ungefilterte, unwidersprochen geführte Gespräche setzt. Innerhalb kurzer Zeit erzielte das Gespräch Millionen von Aufrufen und erhebliche Werbeeinnahmen.
Esken bezeichnete Höcke als „Faschisten” – ein Begriff, dessen Verwendung gerichtlich für zulässig erklärt wurde – und kritisierte, dass ihm eine solche Plattform geboten werde. Ihr Fazit: „Blacklisting hilft.” Damit meinte sie, dass Unternehmen ihre Werbegelder gezielt aus solchen Formaten abziehen sollten.
Kritiker sehen darin jedoch keinen legitimen Protest, sondern einen Aufruf zur wirtschaftlichen Einschränkung unliebsamer Meinungen – mit dem Effekt einer indirekten Zensur.
Meinungsfreiheit und die Grenzen des Protests
Zentrales Argument der Esken-Kritiker: In einem Rechtsstaat ist erlaubt, was nicht verboten ist. Björn Höcke und sein Auftritt in dem Podcast sind nicht verboten. Sofern er strafrechtlich relevante Aussagen trifft, steht der Rechtsweg offen – und wird nach Angaben von Beobachtern auch genutzt.
Ein Boykottaufruf, der darauf abzielt, ein Format finanziell auszutrocknen, weil einem der Inhalt nicht passt, gehe jedoch über legitime Kritik hinaus, lautet der Vorwurf. Mündige Bürgerinnen und Bürger seien in der Lage, sich nach einem vier Stunden langen Gespräch selbst ein Urteil zu bilden.
- Höcke ist als Politiker nicht verboten, seine Partei agiert im Deutschen Bundestag.
- Der Podcast-Auftritt verstieß nach aktuellem Stand gegen kein Gesetz.
- Werbeentzug als Druckmittel trifft primär den Plattformbetreiber, nicht den Gast.
- Strafrechtliche Schritte bei konkreten Verstößen bleiben davon unberührt möglich.
SPD-Medienbeteiligungen: ein Widerspruch?
Besonderes Gewicht bekommt die Debatte durch den Blick auf die Medienbeteiligungen der SPD. Die parteieigene Deutsche Druck- und Verlagsgesellschaft mbH hält Anteile an der Madsack-Mediengruppe, zu deren Portfolio unter anderem das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) gehört. Über dieses Netzwerk werden mehr als 60 deutsche Tageszeitungen mit Inhalten versorgt.
In ganzen Regionen Deutschlands sind Tageszeitungen erhältlich, bei denen die SPD über ihre Verlagsgesellschaft mit rund 23 Prozent der größte Einzelanteilseigner ist. Die Partei profitiert damit selbst von Werbeerlösen und Zeitungsverkäufen.
Auf der Homepage der SPD-Verlagsgesellschaft ist ausdrücklich von der Förderung von Meinungsfreiheit und Vielfalt die Rede. Kritiker halten Eskens Boykottforderung daher für unvereinbar mit diesem Selbstanspruch: Wer Medienbeteiligungen zur Verbreitung von Inhalten nutzt, könne schwerlich gleichzeitig anderen Formaten den Geldhahn zudrehen lassen wollen.
Einordnung: Politischer Streit mit Grenzen
Die Auseinandersetzung um den Höcke-Podcast zeigt exemplarisch, wie in der politischen Debatte die Grenzen zwischen legitimer Kritik, gesellschaftlichem Druck und dem Eingriff in Grundrechte verlaufen. Björn Höcke darf im politischen Diskurs scharf angegriffen werden – das ist Teil der demokratischen Auseinandersetzung. Ein organisierter Werbe-Boykott mit dem Ziel, eine Plattform wirtschaftlich zum Schweigen zu bringen, berührt jedoch die Frage, wer in einer offenen Gesellschaft darüber entscheiden darf, welche Meinungen noch eine Bühne verdienen.
Ob Unternehmen dem Appell folgen werden und wie die öffentliche Debatte um Medienfinanzierung, Werbeboykotts und Meinungsfreiheit weitergeht, bleibt abzuwarten. Der Fall dürfte die politische Diskussion über den Umgang mit extremen Positionen im digitalen Raum noch länger beschäftigen.
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