Friedrich Merz zum Bundeskanzler gewählt

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Dieses Video wurde am 06.05.2026 von phoenix auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Der 6. Mai 2025 geht als historisches Datum in die deutsche Parlamentsgeschichte ein: Friedrich Merz wurde im Bundestag zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt – allerdings erst im zweiten Wahlgang. Zuvor hatte er die notwendige absolute Mehrheit von mindestens 316 Stimmen verfehlt und damit für einen beispiellosen politischen Paukenschlag gesorgt.

Historisches Scheitern im ersten Wahlgang

Die Abstimmung begann mit einem Ergebnis, das das politische Berlin in Schockstarre versetzte. Im ersten Wahlgang entfielen auf Friedrich Merz lediglich 310 Ja-Stimmen, während 307 Abgeordnete mit Nein votierten und drei sich enthielten. Die erforderliche Mehrheit von 316 Stimmen wurde damit deutlich verfehlt.

Bundestagspräsidentin verkündete nüchtern: „Der Abgeordnete Friedrich Merz hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 316 Stimmen nicht erreicht. Er ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland nicht gewählt.”

Politische Beobachter zeigten sich fassungslos. In der Geschichte der Bundesrepublik war noch kein Kanzlerkandidat im ersten Durchgang gescheitert – ein Vorgang ohne Präzedenz.

Reaktionen: „Historische Niederlage” und ernste Lage

Die Reaktionen im politischen Berlin fielen entsprechend scharf aus. Das Scheitern im ersten Wahlgang wurde von verschiedenen Seiten kommentiert:

  • „Das ist ein Rückschlag, mit dem heute Morgen so noch keiner gerechnet hatte.”
  • „Es ist eine historische Niederlage.”
  • „Die Lage ist ernst – das ist einschneidend für unser Land.”
  • „Eine krachende Niederlage.”
  • „Es ist richtig, dass wir heute noch entscheiden.”

Das Ergebnis offenbarte, dass innerhalb der Koalition offenbar nicht alle Abgeordneten geschlossen hinter dem Kandidaten standen. Wer die abweichenden Stimmen abgegeben hat, blieb zunächst unklar – die Abstimmung war geheim.

Merz im zweiten Wahlgang zum Kanzler gewählt

Nach der Unterbrechung und erneuten Beratungen kam es zum zweiten Wahlgang. Diesmal fiel das Ergebnis eindeutig aus: 325 Abgeordnete stimmten mit Ja – neun Stimmen mehr als die geforderte Mindestzahl. Die Bundestagspräsidentin verkündete daraufhin offiziell:

„Der Abgeordnete Friedrich Merz hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 316 Stimmen erreicht. Er ist gemäß Artikel 63 Absatz 2 des Grundgesetzes zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt worden.”

Noch bevor die Glückwünsche einsetzten, erklärte Merz knapp und bestimmt: „Ich nehme die Wahl an.” Damit ist er der neue Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland.

Einordnung: Was das Ergebnis bedeutet

Der holprige Start ins Amt wirft Fragen über die Stabilität der neuen Regierung auf. Dass Merz im ersten Wahlgang scheiterte, ist nicht nur ein symbolischer Makel – es zeigt, dass die Koalitionsdisziplin zu Beginn der Legislaturperiode nicht vollständig gesichert war. Mehrere Abgeordnete aus den Reihen der eigenen Mehrheit verweigerten offenbar im ersten Anlauf ihre Stimme.

Gleichwohl konnte Merz das Ruder herumreißen. Mit 325 Stimmen im zweiten Wahlgang verfügt er über eine solide, wenn auch keine überwältigende Mehrheit. Die neue Bundesregierung steht damit – nach einem denkwürdigen Auftakt – vor der Aufgabe, Geschlossenheit zu beweisen und die Handlungsfähigkeit des Landes unter Beweis zu stellen. Politische Beobachter werden die kommenden Wochen genau verfolgen, ob das Zerwürfnis vom Wahltag nachhaltige Spuren hinterlässt.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (phoenix). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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