Google-Bewertungen: Wann werden sie gelöscht?

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Dieses Video wurde am 06.05.2026 von tagesschau auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Wer ein Restaurant, einen Friseursalon oder einen Handwerksbetrieb googelt, verlässt sich oft auf Sternebewertungen und Kommentare anderer Nutzer. Doch wie zuverlässig sind diese Google-Bewertungen eigentlich? Eine neue Funktion von Google soll mehr Transparenz schaffen: Nutzerinnen und Nutzer können künftig sehen, wie viele Rezensionen zu einem Betrieb gelöscht wurden – und auf welche Beschwerdegründe das zurückgeht. Was hinter dieser Neuerung steckt und was sie wirklich bringt, ist allerdings nicht ganz eindeutig.

Neue Transparenz bei gelöschten Google-Bewertungen

Google hat begonnen, bei Unternehmenseinträgen auf seiner Plattform einen Hinweis einzublenden, wenn Bewertungen wegen Beschwerden entfernt wurden. Der Hinweis zeigt eine ungefähre Anzahl gelöschter Rezensionen – etwa in der Form „51 bis 100 Bewertungen wurden gelöscht” – sowie den Beschwerdegrund, zum Beispiel Verleumdung oder Beleidigung. Die genaue Zahl der entfernten Einträge sowie die konkreten Begründungen bleiben jedoch verborgen.

Hintergrund der Maßnahme: In Deutschland gibt es laut Google besonders viele Löschanträge. Mit der neuen Funktion will das Unternehmen offenlegen, dass Eingriffe in das Bewertungssystem stattfinden – und damit das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer stärken.

Ob ein auffällig hoher Anteil gelöschter Bewertungen tatsächlich auf rufschädigende Einträge hindeutet oder einfach darauf, dass Betreiber unliebsame Kritik entfernen ließen, lässt sich von außen kaum beurteilen.

Wer kann eine Bewertung löschen lassen – und wie?

Offiziell gelten klare Regeln: Wer eine Bewertung bei Google melden möchte, braucht eine nachvollziehbare Begründung. Zulässige Gründe sind unter anderem:

  • Beleidigungen oder persönliche Angriffe gegen Mitarbeitende
  • Offensichtliche Rufschädigung durch Falschaussagen
  • Zweifel daran, ob der Verfasser tatsächlich Kunde war
  • Spam oder erkennbar koordinierte Negativkampagnen

Der letzte Punkt ist dabei besonders kritisch: Kann ein Rezensent nicht belegen, dass er wirklich Kunde des Betriebs war, kann Google die Bewertung auf Antrag entfernen. Genau das erlebte ein Nutzer namens Marcel, der nach einem teuren Gastro-Event in Hannover eine sachliche Ein-Stern-Bewertung hinterließ – und diese zunächst wegen angeblicher Verleumdung gelöscht sah. Erst nach einem Widerspruch wurde seine Rezension wiederhergestellt.

Professionelle Löschfirmen und gefälschte Einträge

Das System hat eine Schattenseite: Es gibt mittlerweile spezialisierte Dienstleister, sogenannte Löschfirmen, die im Auftrag von Unternehmen gezielt negative Bewertungen melden – notfalls mit mehreren Anträgen, bis ein Eintrag verschwindet. Gleichzeitig existieren Firmen, die dafür bezahlt werden, gefälschte Positivbewertungen zu verfassen.

Das Ergebnis: Ein hohes Sterne-Mittel und viele positive Kommentare sagen allein wenig über die tatsächliche Qualität eines Betriebs aus. Werden zudem auffällig viele Bewertungen gelöscht, sollte das zumindest nachdenklich stimmen.

So erkennt man verlässliche Bewertungen

Verbraucherinnen und Verbraucher sind dem System nicht schutzlos ausgeliefert. Ein paar Hinweise helfen dabei, Bewertungen kritisch einzuordnen:

  • Nicht nur auf Sterne achten, sondern Texte auf Glaubwürdigkeit prüfen
  • Wiederholt gleiche Formulierungen oder KI-typische Sprache als Warnsignal werten
  • Fotos und Videos im Eintrag auf Authentizität prüfen
  • Bewertungen auf anderen Portalen zum Vergleich heranziehen
  • Persönliche Empfehlungen von Bekannten einholen

Gerade bei hochpreisigen Dienstleistungen oder neuen Gastronomie-Entdeckungen lohnt sich ein zweiter Blick – auf mehreren Plattformen und mit gesundem Misstrauen gegenüber allzu makellosem Feedback.

Die neue Transparenzfunktion von Google ist ein erster Schritt, das Vertrauen in Online-Rezensionen zu stärken. Wirklich aussagekräftig wird sie aber erst, wenn auch die konkreten Löschgründe offengelegt werden. Bis dahin bleibt der kritische Blick der Nutzerinnen und Nutzer das wichtigste Werkzeug.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (tagesschau). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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