Greenwashing-Verbot: Neue EU-Regeln in Deutschland
Eine neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing tritt in Deutschland in Kraft. Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsversprechen künftig belegen und zertifizieren lassen.
Dieses Video wurde am 27.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Mit dem heutigen Tag tritt in Deutschland eine neue EU-Richtlinie gegen Greenwashing in Kraft. Sie verpflichtet Unternehmen, umweltbezogene Werbeaussagen über ihre Produkte künftig nachweislich zu belegen. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten damit deutlich verlässlichere Informationen zu Nachhaltigkeit, Produkthaltbarkeit und Reparierbarkeit. Die Regelung ist Teil einer breit angelegten europäischen Initiative für mehr Ehrlichkeit und Transparenz im Konsum.
Was ist Greenwashing – und warum ist es ein Problem?
Unter Greenwashing versteht man die Praxis von Unternehmen, ihre Produkte oder Dienstleistungen als besonders umweltfreundlich oder nachhaltig darzustellen, ohne dass diese Versprechen durch belastbare Fakten gedeckt sind. Begriffe wie „klimaneutral”, „öko” oder „nachhaltig” wurden bislang häufig ohne klare Standards verwendet, was Verbraucherinnen und Verbraucher in die Irre führte.
Studien zeigen, dass ein erheblicher Anteil der auf dem europäischen Markt kursierenden Umweltversprechen nicht ausreichend belegt ist. Dies untergräbt nicht nur das Vertrauen in nachhaltige Produkte, sondern benachteiligt auch jene Unternehmen, die tatsächlich in umweltfreundliche Prozesse investieren.
Die neue Regelung setzt genau an diesem Punkt an: Wer mit Umweltfreundlichkeit wirbt, muss dies fortan beweisen können.
Kernpunkte der neuen EU-Richtlinie
Die in Deutschland in Kraft getretene Richtlinie enthält mehrere zentrale Neuerungen, die sowohl den Handel als auch die Industrie unmittelbar betreffen:
- Nachweispflicht: Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsaussagen mit überprüfbaren Belegen untermauern.
- Zertifizierungspflicht: Nachhaltigkeitssiegel und -versprechen sind künftig nur noch erlaubt, wenn sie von einer unabhängigen Zertifizierungsstelle oder einer staatlichen Stelle vergeben wurden.
- Informationen zur Haltbarkeit: Verbraucherinnen und Verbraucher sollen klare Angaben dazu erhalten, wie langlebig ein Produkt ist.
- Reparierbarkeit: Hersteller sind verpflichtet, Informationen bereitzustellen, wie und wo sich ein Produkt reparieren lässt.
Diese Maßnahmen sollen gemeinsam dafür sorgen, dass Verbraucherentscheidungen auf einer soliden und ehrlichen Grundlage getroffen werden können.
Stärkung des Verbraucherschutzes durch unabhängige Kontrolle
Ein zentrales Element der neuen Regelung ist die Einbindung unabhängiger Prüfinstanzen. Selbst ausgestellte oder intern vergebene Nachhaltigkeitslabels sind künftig nicht mehr zulässig. Stattdessen müssen alle verwendeten Siegel und Zertifikate von anerkannten, unabhängigen Zertifizierungsstellen oder staatlichen Behörden stammen.
Dies schafft eine einheitliche und überprüfbare Grundlage für Nachhaltigkeitsversprechen und erhöht die Glaubwürdigkeit entsprechender Produktkennzeichnungen erheblich. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich so künftig stärker auf die ausgelobten Eigenschaften verlassen.
Gleichzeitig werden Unternehmen, die bislang von vagen Umweltversprechen profitiert haben, zur Transparenz gezwungen. Wer die neuen Anforderungen nicht erfüllt, riskiert rechtliche Konsequenzen und Bußgelder.
Ausblick: Richtungsweisend für den europäischen Binnenmarkt
Die Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem faireren und transparenteren Binnenmarkt. Verbraucherschutzorganisationen begrüßen die Neuregelungen als längst überfällig. Kritiker aus der Wirtschaft mahnen dagegen einen verhältnismäßigen Verwaltungsaufwand an.
Langfristig könnten die neuen Regeln jedoch auch für Unternehmen von Vorteil sein: Wer echte Nachhaltigkeit glaubwürdig kommunizieren kann, dürfte künftig einen klaren Wettbewerbsvorteil genießen. Die Richtlinie setzt damit nicht nur auf Kontrolle, sondern auch auf einen Anreiz zur echten ökologischen Transformation.
Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.