Dubiose Mieterhöhungen: LEG setzt Mieter unter Druck

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Dieses Video wurde am 30.04.2026 von WDR auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Der Wohnungskonzern LEG Immobilien hat in mindestens elf Städten in Nordrhein-Westfalen Mieterinnen und Mieter mit zweifelhaften Mieterhöhungsschreiben konfrontiert. Statt sich am gesetzlich vorgesehenen Mietspiegel zu orientieren, berief das Unternehmen sich dabei auf drei besonders teure Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand – Wohnungen, die nach Recherchen in einem deutlich besseren Zustand waren als die der Betroffenen. Wer nicht zustimmte, dem wurde teils eine Klage angedroht. Mieterrechtsexperten und der Deutsche Mieterbund halten dieses Vorgehen für rechtswidrig.

Mieterhöhung trotz überhöhter Bestandsmiete

Laura Glawion lebt mit ihrer Tochter in einer 54-Quadratmeter-Wohnung in Bielefeld. Ende Oktober erhielt sie ein Schreiben der LEG: Ihre Miete sollte von 449 auf knapp 474 Euro angehoben werden – obwohl ihre Miete zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich über dem lokalen Mietspiegel lag. Im Schreiben wurde zudem auf eine mögliche Klage hingewiesen, sollte sie der Erhöhung nicht zustimmen.

„Ich war irritiert, ich war geschockt”, sagt Glawion. „Ich dachte, wie soll ich das bezahlen.” Die Mieterin wandte sich an eine ehrenamtliche Mieterberatung. Dort stellte Rechtsanwalt David Dornau fest: Die LEG hatte drei eigene Wohnungen als Vergleichsobjekte herangezogen, bei denen bereits weit über dem Mietspiegel liegende Mieten gezahlt werden. „Das ist ein Vorgehen, das wir für rechtswidrig halten”, so Dornau.

Systemisches Vorgehen in ganz NRW

Der Fall Glawion ist kein Einzelfall. Beim Deutschen Mieterbund gingen Fälle aus mindestens elf Städten in NRW ein – immer nach demselben Muster:

  • Mieter werden zur freiwilligen Zustimmung einer Mieterhöhung aufgefordert.
  • Als Begründung dienen drei besonders teure Vergleichswohnungen aus dem LEG-eigenen Bestand.
  • Teilweise wird eine gerichtliche Klage angedroht.
  • Wer unterschreibt, kann die Zustimmung nicht mehr rückgängig machen.
  • Besonders betroffen sind einkommensschwache Mieter, die sich schwerer wehren können.

„Das Dreiste ist, dass es vor allem die Leute trifft, die am wenigsten Geld haben und Schwierigkeiten haben zu verstehen, was ihnen da vorgelegt wird”, erklärt eine Beraterin des Mieterbunds. Einige Betroffene haben bereits unterschrieben und müssen nun die erhöhte Miete zahlen – obwohl die Forderung vor Gericht nach Einschätzung von Fachleuten keinen Bestand gehabt hätte.

Insider: Druckmittel statt rechtlich haltbare Forderung

Eine Person mit Einblick in die internen Abläufe des Konzerns, die anonym bleiben will, bestätigt den Verdacht. Demnach war sich die LEG bewusst, dass die Vergleichswohnungen als Begründung vor Gericht kaum standhalten würden. Im Fall einer Klage würde ein Gutachter in der Regel den Mietspiegel heranziehen – und damit die Argumentation der LEG entkräften.

Der eigentliche Auslöser für die Schreiben sei finanzieller Druck gewesen: Die LEG habe ihren Anlegern bestimmte Mietsteigerungsraten versprochen und diese Ziele nur durch solche „Kunstgriffe” erreichen können. Die angedrohten Klagen seien dabei in erster Linie als Druckmittel eingesetzt worden – tatsächlich hat die LEG in keinem der bekannten Fälle Klage erhoben.

Die LEG selbst weist alle Vorwürfe zurück. Man habe „valide Daten” und das Vorgehen sei legal. Wie viele Mieter insgesamt solche Schreiben erhalten haben, wollte das Unternehmen auf Anfrage nicht mitteilen.

Folgen für den Mietspiegel und alle Mieter

Das Problem geht über den Einzelfall hinaus. Rechtsexperten warnen: Jede Mieterhöhung, die auf diese Weise durchgesetzt wird, fließt in die künftige Mietspiegelberechnung ein – und treibt so das allgemeine Mietniveau nach oben. „Das hat einen Schaden für alle Mieterinnen und Mieter”, erklärt Rechtsanwalt Dornau.

Im Fall von Laura Glawion kam die angedrohte Klage nie. Nachbarin Ann-Cathrin Maahs, die ebenfalls in der LEG-Siedlung wohnt, erhielt nach ihrem Widerspruch sogar ein Schreiben, das die Mieterhöhung zurücknahm – für sie ein Eingeständnis, dass die Briefe auf „wackligen rechtlichen Füßen” standen. Glawion selbst hat der Erhöhung widersprochen und denkt nun darüber nach, die Wohnung und den Konzern zu verlassen: „Damit wir nicht weiterhin großen Wohnkonzernen unser hart verdientes Geld in den Rachen werfen.”

Der Fall zeigt, wie börsennotierte Wohnungsgesellschaften versuchen, Renditeziele auf Kosten von Mietern zu erreichen – und welche Bedeutung es hat, fragwürdige Schreiben nicht einfach zu unterzeichnen, sondern rechtliche Beratung zu suchen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WDR). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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