Rückführung nach Syrien: Schutzstatus wird entzogen
Deutschland entzieht syrischen Flüchtlingen den Schutzstatus – ein Stufenplan regelt, wer zuerst zurückgeführt wird. Was der BAMF-Bescheid bedeutet.
Dieses Video wurde am 13.10.2026 von BILD auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Deutschland setzt die Rückführung nach Syrien in Gang: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verschickt seit Ende September 16-seitige Bescheide an syrische Flüchtlinge, mit denen der Schutzstatus formal entzogen wird. Der Schritt ist Teil eines Stufenplans, den die Bundesregierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz verfolgt. Ziel ist es, einen Großteil der rund eine Million aus Syrien geflüchteten Menschen zurückzuführen – auch wenn die Realität noch weit von dieser Vorgabe entfernt ist.
Nur 0,76 Prozent bisher zurückgekehrt
Bundeskanzler Friedrich Merz hatte als Zielvorgabe ausgegeben, rund 80 Prozent der syrischen Flüchtlinge zurückzuführen. Die tatsächliche Rückkehrquote liegt jedoch bei gerade einmal 0,76 Prozent: Von den circa einer Million Geflüchteten sind bisher rund 7.000 Menschen freiwillig in ihre Heimat zurückgekehrt.
Um die Zahlen zu erhöhen, setzt die Bundesregierung auf einen gestaffelten Ansatz. In der ersten Stufe stehen drei Gruppen im Fokus:
- Personen, die in Deutschland straffällig geworden sind
- Als Gefährder eingestufte Personen
- Personen, die während ihres Aufenthalts Deutschland bereits verlassen haben – etwa für Heimaturlaube
In dieser ersten Stufe geht es laut Einschätzung von Experten um tausende Fälle – noch keine Massenwelle, aber ein klares Signal.
Was der BAMF-Bescheid konkret bedeutet
Der 16-seitige Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge teilt Betroffenen in drei Kernaussagen mit: Erstens wird die Flüchtlingseigenschaft entzogen. Zweitens wird subsidiärer Schutz nicht zuerkannt. Drittens wird kein Abschiebeverbot erlassen.
Damit ist der Schutzstatus formal weg. Was dann folgt, liegt in der Hand der kommunalen Ausländerbehörden: Sie entscheiden, ob auch das Aufenthaltsrecht widerrufen wird. Im Bescheid selbst ist festgehalten, dass eine Abschiebungsandrohung durch das BAMF derzeit nicht ergehen kann, da die rechtliche Grundlage fehlt.
Für Betroffene bedeutet das: Der Erhalt des Bescheids löst nicht unmittelbar eine Abschiebung aus. Zunächst müssen Ausländerbehörden tätig werden.
Rechtliche Lücken und geplante Reformen
Das bestehende System weist eine strukturelle Schwäche auf: Das BAMF ist für den Schutzstatus zuständig, die Ausländerbehörde für das Aufenthaltsrecht. Diese Doppelstruktur eröffnet Betroffenen zwei separate Klagewege vor den Verwaltungsgerichten – was bei tausenden Verfahren zu erheblicher Überlastung führt.
Das Bundesinnenministerium arbeitet deshalb an einer Rechtsänderung, die es dem BAMF ermöglichen soll, künftig sowohl den Schutzstatus als auch das Aufenthaltsrecht in einem einzigen Bescheid zu entziehen. Diese Reform gilt als Voraussetzung für die nächste, größere Stufe der Rückführungen.
Das BAMF stützt seine Entscheidungen auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. Berechnungen zufolge liegt die Todesrisikoziffer für Rückkehrer in Syrien außerhalb von Damaskus bei 0,017 Prozent – deutlich unterhalb der gerichtlich festgelegten Schwellwerte, ab denen eine Rückkehr als unzumutbar gilt.
Finanzielle Anreize und Verhandlungen mit Syrien
Parallel zur rechtlichen Neuordnung setzt die Bundesregierung auf freiwillige Ausreise durch finanzielle Rückkehrhilfen. Wer die Heimreise freiwillig antritt, kann mit einem sogenannten goldenen Handschlag rechnen: Eine fünfköpfige Familie erhält dabei Wiedereingliederungshilfen von rund 4.000 Euro.
Das Einsparpotenzial ist erheblich: Rechnet man allein mit den über 415.000 syrischen Staatsangehörigen, die in Deutschland Sozialleistungen beziehen, und setzt einen Bruchteil davon als Rückkehrer an, ergibt sich laut Berechnungen ein jährliches Einsparpotenzial von rund 6 Milliarden Euro.
Für eine geordnete Rückführung in größerem Maßstab braucht Deutschland allerdings auch die Kooperation der syrischen Regierung. Der syrische Präsident traf Bundeskanzler Merz und Bundesinnenminister bereits im Frühjahr. Damaskus knüpft die Rücknahme seiner Staatsbürger an finanzielle Zusagen für den Aufbau von Wohnraum – die Verhandlungen laufen nach Angaben aus Regierungskreisen unter Hochdruck.
Die Rückführungspolitik befindet sich damit an einem entscheidenden Punkt: Die rechtlichen Instrumente werden geschärft, die ersten Bescheide sind verschickt – doch bis zu den angekündigten 80 Prozent ist es ein weiter Weg, der von Gerichtsverfahren, diplomatischen Abkommen und politischem Willen abhängen wird.
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