Thursday, 29. October 2026
AfD

Schulze unter Druck: Eidesstattliche Erklärung für CDU-Abgeordnete

Sven Schulze forderte CDU-Abgeordnete zur Unterzeichnung einer eidesstattlichen Erklärung auf. Nun folgen Strafanzeige und Rücktrittsforderungen.

Redaktion · 29. October 2026, 13:28 Uhr · 3 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 29.10.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Ein beispielloser politischer Vorgang erschüttert die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt: Sven Schulze, CDU-Fraktionschef und Ministerpräsident des Landes, soll Abgeordnete seiner eigenen Fraktion zur Unterzeichnung einer eidesstattlichen Versicherung gedrängt haben. Darin sollten die Parlamentarier erklären, keine Absprachen mit Vertretern der AfD im Zusammenhang mit der Wahl vom 6. Oktober getroffen zu haben – und im Widerspruchsfall ihr Mandat sofort niederzulegen. Kritiker sprechen von Nötigung und fordern den Rücktritt Schulzes.

Auszug aus dem Plenarsaal als politisches Druckmittel

Der Streit entzündete sich an der bevorstehenden Kandidatur von Ulrich Sigmund von der AfD als Ministerpräsident im Dezember. Schulze ordnete an, dass alle CDU-Fraktionsmitglieder den Plenarsaal des Landtags Sachsen-Anhalt verlassen sollen, sobald Sigmund zur Wahl antritt. Diese Anweisung wurde von Beobachtern als direkter Befehl an frei gewählte Abgeordnete gewertet – eine Einschränkung des freien Mandats, die in der Geschichte des Deutschen Parlamentarismus kaum Vorbilder hat.

Die Aufforderung zum Saalverlassen war dabei erst der Auftakt. Der eigentliche Skandal folgte kurz darauf und wurde durch Recherchen von NIUS publik gemacht.

Eidesstattliche Erklärung: Ein einmaliger Vorgang in der Bundesrepublik

Laut den Recherchen wurde den CDU-Fraktionsmitgliedern ein Dokument vorgelegt, das sie unterzeichnen sollten. Die Kernpunkte der geforderten eidesstattlichen Versicherung:

  • Die Abgeordneten sollten bestätigen, keine belastbaren Absprachen mit der AfD getroffen zu haben.
  • Dies sollte sowohl für die Wahl am 6. Oktober als auch für zukünftige Vorgänge gelten.
  • Bei nachgewiesenem Verstoß sollten die Unterzeichner ihr Mandat unverzüglich zur Verfügung stellen.

Dieser Vorgang wird von Kritikern als einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik bezeichnet. Frei gewählte Volksvertreter zur Abgabe einer solchen Erklärung unter dem impliziten Druck des Mandatsverlusts zu drängen, berührt fundamentale Grundsätze des parlamentarischen Systems.

Strafanzeige wegen Nötigung und Rücktrittsforderungen

Die Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Malte Kaufmann stellte unmittelbar nach Bekanntwerden der Vorgänge eine Strafanzeige gegen Sven Schulze – gestützt auf Paragraph 106 des Strafgesetzbuches, der die Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans unter Strafe stellt.

Parallel dazu mehren sich die Rücktrittsforderungen aus verschiedenen politischen Lagern. Schulze hält bislang an seinen beiden Ämtern – Fraktionsvorsitz und Ministerpräsidentschaft – fest. Beobachter werten dieses Festhalten als Zeichen, dass Schulze um seine politische Zukunft weiß: Ein Rücktritt käme einem Eingeständnis des Scheiterns gleich.

Politische Zukunft von Sven Schulze ungewiss

Die Affäre um die eidesstattliche Erklärung dürfte das politische Gewicht von Sven Schulze dauerhaft beschädigen. Wer frei gewählte Abgeordnete unter Druck setzt und dabei möglicherweise die Grenzen des Strafrechts überschreitet, verliert das Vertrauen als Führungsfigur – sowohl innerhalb der eigenen Fraktion als auch in der Öffentlichkeit.

Ob die Strafanzeige zu einer Anklage führt, wird nun die Staatsanwaltschaft prüfen müssen. Politisch jedoch steht Sachsen-Anhalt vor einer tiefen Vertrauenskrise innerhalb der CDU. Wie die Fraktion die Ministerpräsidentenwahl im Dezember gestaltet und ob Schulze bis dahin im Amt bleibt, wird die nächsten Wochen im Magdeburger Landtag bestimmen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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