Friday, 2. October 2026
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Steinmeier und „Vulgärdemokraten”: Kritik an Bundespräsident

Bundespräsident Steinmeier nennt Rechtswähler „Vulgärdemokraten" – eine scharfe Kritik an seiner Parteilichkeit und der Frage, ob er sein Amt überschreitet.

Redaktion · 2. October 2026, 14:24 Uhr · 5 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 02.10.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier steht erneut in der Kritik. Bei einer Festveranstaltung zum Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts verwendete er den Begriff „Vulgärdemokraten” – ein Ausdruck, der als gezielte Abwertung von Wählerinnen und Wählern rechtspopulistischer Parteien verstanden wird. Kritiker werfen dem Staatsoberhaupt vor, sein Amt zu missbrauchen und statt Überparteilichkeit politische Parteilichkeit zu demonstrieren. Die Debatte wirft grundlegende Fragen über die Rolle des Bundespräsidenten im deutschen Verfassungsleben auf.

„Vulgärdemokraten”: Was Steinmeier wirklich meinte

Der Begriff „Vulgärdemokraten” tauchte in Steinmeiers Rede auf, ohne dass er konkrete Parteien oder Gruppen beim Namen nannte. Dieses Muster ist bekannt: Das Staatsoberhaupt vermeidet direkte Nennungen, trifft aber durch Kontext und Formulierung eine eindeutige Zielrichtung. Vulgär bedeutet primitiv, minderwertig – wer Wählerinnen und Wähler einer bestimmten politischen Richtung so bezeichnet, degradiert die demokratische Entscheidung von Millionen Menschen.

Besonders aufgeladen ist der Kontext durch eine frühere Äußerung Steinmeiers: Am 9. November des Vorjahres, zum Jahrestag des Mauerfalls, schloss er mit den Worten „Tun wir, was getan werden muss” – eine Formulierung, die Kritiker als Aufruf gegen die politische Rechte werteten. Der Bundespräsident bildet damit nach Ansicht von Beobachtern eine Art „Koalition der Willigen” gegen Teile der demokratischen Konkurrenz, was seiner verfassungsmäßig vorgesehenen moderierenden Rolle widerspricht.

Grundgesetzlich ist der Bundespräsident zur Überparteilichkeit verpflichtet. Dass Steinmeier nach wie vor SPD-Mitglied ist – seine Mitgliedschaft ruht nur für die Dauer des Amtes – wird von Kritikern als strukturelles Problem gewertet.

Hendrik Wüsts Türkei-Reise: Geschichtsklitterung oder Wahlkampfkalkül?

Parallel zur Steinmeier-Debatte sorgte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst mit einer Türkei-Reise für Aufsehen. Wüst behauptete dort, die türkischen Gastarbeiter hätten Deutschland „aufgebaut” – ohne diese würde das Wirtschaftswunder nicht gelingen gewesen sein. Kritiker werten das als historische Ungenauigkeit.

Die Fakten zeigen ein differenzierteres Bild:

  • Das deutsch-türkische Anwerbeabkommen wurde 1961 geschlossen – zu einem Zeitpunkt, als das Wirtschaftswunder bereits in vollem Gange war.
  • Türkische Arbeitnehmer stellten bis zur Beendigung der Anwerbemaßnahmen in den 1970er-Jahren lediglich rund 0,8 bis 1 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland.
  • Der damalige türkische Ministerpräsident Süleyman Demirel erklärte 2001 in einem Interview, türkische Arbeiter hätten rund 100 Milliarden Dollar in die Türkei überwiesen – und damit wesentlich zum Aufbau der Türkei beigetragen.
  • Wüst äußerte sich in türkischen Medien kritisch über angebliche Diskriminierung türkischer Einwanderer in Deutschland – vom Boden des Auslands aus.

Der Ministerpräsident schwieg dabei über Defizite bei der Integration und blendete problematische Entwicklungen aus der Kriminalstatistik vollständig aus. Beobachter sehen in der Reise primär Wahlkampfkalkül mit Blick auf die rund eine Million wahlberechtigten türkischstämmigen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen, wo im April Landtagswahlen anstehen.

Julia Klöckner und die Ordnungsrufe im Bundestag

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner sorgte in dieser Woche ebenfalls für Diskussionen. In einem Interview äußerte sie, sie könne im Extremfall auch ganze Fraktionen aus dem Plenarsaal werfen. Da solche Maßnahmen ausschließlich in Richtung der AfD-Fraktion verstanden werden, wird Klöckner vorgeworfen, das Präsidialamt nicht neutral auszufüllen.

Tatsächlich entfallen in der laufenden Legislaturperiode rund zwei Drittel aller Ordnungsrufe auf die AfD – obwohl Beobachter berichten, dass verbale Entgleisungen keineswegs auf diese Fraktion beschränkt sind. Historisch gesehen war das Parlament schon immer ein Ort intensiver Auseinandersetzungen: Allein der SPD-Politiker Herbert Wehner sammelte in seiner parlamentarischen Karriere 57 Ordnungsrufe.

Klöckner sprach sich zudem dafür aus, den Missbrauch von Fragestunden für Social-Media-Inhalte zu unterbinden – ein legitimes Anliegen, das allerdings konsequent und parteiübergreifend angewendet werden müsste, um glaubwürdig zu sein.

Passives Wahlrecht: Gefährlicher Gesetzentwurf?

Weitgehend unbemerkt verabschiedete die Bundesregierung diese Woche einen Gesetzentwurf, der das passive Wahlrecht einschränken soll. Wer wegen Volksverhetzung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe – auch auf Bewährung – verurteilt wird, soll für fünf Jahre das Recht verlieren, für öffentliche Ämter zu kandidieren.

Kritiker mahnen zur Vorsicht: Der Tatbestand der Volksverhetzung ist juristisch weit gefasst und wird von Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Ein Entzug des Grundrechts auf Grundlage eines einzelnen Urteils eines Amtsgerichts sei unverhältnismäßig. Zudem bestehe die Gefahr, dass solche Gesetze später verschärft werden – mit sinkenden Schwellenwerten und längeren Sperrfristen.

Die politische Debatte der Woche macht deutlich, wie sehr demokratische Institutionen – vom Bundespräsidenten über den Bundestagspräsidenten bis zur Bundesregierung – derzeit unter dem Druck parteipolitischer Interessen stehen. Ob die Überparteilichkeit dieser Institutionen langfristig gewahrt bleibt, wird eine der entscheidenden Fragen der kommenden Monate sein.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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