Wednesday, 30. September 2026
Start›Weltpolitik›Abschiebung
Abschiebung

Supreme Court erlaubt Abschiebungen in Drittstaaten

Der Supreme Court erlaubt Abschiebungen in Drittstaaten vorerst wieder. Was das für Migranten bedeutet und wie es nun weitergeht – alle Fakten im Überblick.

Redaktion · 30. September 2026, 15:34 Uhr · 3 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 30.09.2026 von Handelsblatt auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Der Supreme Court der Vereinigten Staaten hat der Regierung von Präsident Donald Trump vorerst wieder grünes Licht für Abschiebungen in Drittstaaten ohne vorherige Anhörung gegeben. Das oberste US-Gericht gab am Dienstag einem Eilantrag des Justizministeriums statt und setzte damit das Urteil eines Bundesrichters aus, der die Praxis als verfassungswidrig eingestuft hatte. Die Entscheidung ist ein bedeutender Etappensieg für Trumps harte Einwanderungspolitik – das letzte Wort ist jedoch noch nicht gesprochen.

Was der Supreme Court entschieden hat

Mit der Mehrheit seiner Richter setzte der Supreme Court in Washington D.C. das Urteil eines Bundesrichters aus Boston vorübergehend außer Kraft. Dieser hatte die Drittstaaten-Abschiebungen im Februar gestoppt, nachdem Bürgerrechtsgruppen eine Sammelklage eingereicht hatten. Die Begründung des Bundesrichters: Die Praxis verstoße gegen das in der US-Verfassung verankerte Recht auf ein ordentliches Verfahren, da Migranten keine Möglichkeit erhalten, auf drohende Gefahren im Zielland hinzuweisen.

Die drei liberalen Richter des neunköpfigen, konservativ dominierten Gerichts stimmten gegen die Eilentscheidung. Im Dezember soll eine Hauptverhandlung stattfinden, nach der der Supreme Court ein endgültiges Urteil fällen will.

Ausmaß der Abschiebungen seit Einführung der Regelung

Die umstrittene Abschiebungspraxis ist ein zentrales Element von Trumps Kurs gegen illegale Einwanderung. Seit ihrer Einführung im vergangenen Jahr wurden laut Menschenrechtsgruppen mehr als 25.000 Migranten in insgesamt 29 Länder abgeschoben. Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Über 25.000 Abschiebungen seit Einführung der Regelung
  • Zielländer in 29 verschiedenen Staaten weltweit
  • Der größte Anteil der Abgeschobenen wurde nach Mexiko gebracht
  • Abschiebungen erfolgen ohne individuelle Anhörung im Einzelfall
  • Auch Frauen und Kinder sind laut UN-Experten betroffen

Positionen von Justizministerium und Menschenrechtlern

Das US-Justizministerium verteidigte die Abschiebungen in seinem Eilantrag als unerlässlich. Ziel sei es unter anderem, schwerkriminelle Ausländer außer Landes zu bringen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Regierung argumentiert, die Maßnahmen seien im Rahmen der bestehenden Gesetze zur Einwanderungskontrolle gedeckt.

Demgegenüber warnten UN-Menschenrechtsexperten am Montag eindringlich vor den Folgen: Besonders Frauen und Kinder seien durch die Abschiebungen einem erhöhten Risiko von Missbrauch und Folter im Zielland ausgesetzt. Die Experten forderten die US-Regierung auf, die Praxis sofort einzustellen. Bürgerrechtsgruppen betonen, dass der fehlende Anspruch auf Anhörung einen fundamentalen rechtsstaatlichen Grundsatz aushöhle.

Ausblick: Endurteil im Dezember erwartet

Die Eilentscheidung des Supreme Courts ist kein abschließendes Urteil, sondern lediglich eine vorläufige Maßnahme. Im Dezember wird das Gericht den Fall in einer Hauptverhandlung umfassend prüfen. Das dann gefällte Urteil dürfte wegweisend sein – nicht nur für die konkrete Abschiebungspraxis, sondern für die gesamte Einwanderungspolitik der Trump-Regierung.

Bis dahin bleibt die rechtliche Lage angespannt: Menschenrechtsorganisationen und Bürgerrechtsgruppen werden den Druck aufrechterhalten, während die Regierung die nun wieder erlaubten Abschiebungen voraussichtlich zügig fortsetzen wird. Der Fall gilt als einer der bedeutendsten Verfassungsrechtsfälle rund um Einwanderung seit Jahren.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (Handelsblatt). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

RE

Redaktion

Nachrichten aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Schnell, klar und rund um die Uhr aktualisiert.

Kommentar schreiben

Mehr aus Weltpolitik

Alle Beiträge →