Taktisch wählen: Berliner Agentur im Sachsen-Anhalt-Wahlkampf

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Dieses Video wurde am 16.08.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Im Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt sorgt eine Berliner Agentur für Aufsehen: Die Firma The Good Forces GmbH betreibt das Internetportal „taktisch wählen” und empfiehlt Wählerinnen und Wählern, ihre Zweitstimme entweder der SPD oder den Grünen zu geben – mit dem erklärten Ziel, eine mögliche AfD-Mehrheit zu verhindern. Die Kampagne bezeichnet sich selbst als überparteilich. Kritiker sehen das anders und werfen der Initiative vor, ihre eigentliche politische Ausrichtung zu verschleiern.

Taktisch wählen – aber nur für zwei Parteien

Das Konzept des taktischen Wählens ist nicht neu: Wer taktisch wählt, gibt seine Stimme einer Partei, mit deren Inhalten er sich nicht vollständig identifiziert, um ein bestimmtes politisches Ergebnis zu erzielen. Im Fall des Portals „taktisch wählen” lautet die Empfehlung in sämtlichen Wahlkreisen des Landes: Zweitstimme für SPD oder Grüne.

Das Problem dabei: In Sachsen-Anhalt kämpfen aktuell vier Parteien um den Einzug in den Landtag und ringen um die Fünf-Prozent-Hürde. Neben SPD und Grünen sind das die FDP und das BSW. Letztere beiden werden von der Initiative vollständig ignoriert – obwohl die Kampagne für sich in Anspruch nimmt, überparteilich zu agieren.

Verschleierte Verbindungen zu SPD und Grünen

Recherchen zeigen, dass The Good Forces GmbH Spenden an SPD und Grüne geleistet und diese gemäß den Vorgaben des deutschen Parteienrechts bei der Bundestagsverwaltung angezeigt hat. Auf der eigenen Homepage der Initiative wird diese finanzielle Verbindung zu den beiden Parteien jedoch nicht offengelegt.

Genau das ist der Kern der Kritik: Die Kampagne gibt sich nach außen neutral, hat aber de facto eine klare politische Schlagseite. Nach EU-Recht hält die Initiative nach bisherigem Kenntnisstand alle geltenden Vorschriften ein. Doch die Transparenz gegenüber den Wählerinnen und Wählern bleibt lückenhaft.

Zusätzlich plant The Good Forces GmbH ein ähnliches Projekt für die kommende Bundestagswahl – mit dem ausdrücklichen Ziel, für eine Bundesregierung aus Linkspartei, SPD und Grünen zu werben. Das bestätigt den politischen Grundkurs der Agentur.

Kritik aus verschiedenen Lagern

Die Kampagne stößt auch intern im linken politischen Spektrum auf Widerspruch. Die Spitzenkandidatin der Linken in Sachsen-Anhalt, Eva von Angern, kritisiert die Initiative öffentlich. Die Bedenken richten sich vor allem darauf, dass solche Kampagnen den inhaltlichen politischen Diskurs verdrängen:

  • Konkrete Probleme im Land – etwa Infrastruktur, Bildung oder Wirtschaftsförderung – rücken in den Hintergrund.
  • Die Mobilisierung gegen eine Partei ersetzt die Auseinandersetzung mit politischen Inhalten.
  • Kleinere Parteien, die ebenfalls um den Landtagseinzug kämpfen, werden systematisch benachteiligt.
  • Die Wählerinnen und Wähler erhalten ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Parteilandschaft.

Rechtliche Grauzone ohne Präzedenzfall

Ob das Vorgehen von The Good Forces GmbH mit dem deutschen Parteienrecht vereinbar ist, bleibt vorerst offen. Die gesetzlichen Regelungen für Dritte, die in Wahlkämpfe eingreifen, sind im deutschen Recht noch vergleichsweise neu. Eine gefestigte Rechtsprechung durch Fachgerichte existiert bislang nicht.

Das bedeutet: Jeder Einzelfall muss individuell bewertet werden, ohne dass man sich auf klare Urteile stützen könnte. Solange keine Gerichte über vergleichbare Konstellationen entschieden haben, bewegen sich Akteure wie The Good Forces GmbH in einer rechtlichen Grauzone.

Der Vorgang in Sachsen-Anhalt dürfte über den Landtagswahlkampf hinaus Bedeutung gewinnen. Er wirft grundsätzliche Fragen zur Transparenz im Wahlkampf und zur Rolle privatwirtschaftlicher Akteure in demokratischen Prozessen auf – Fragen, mit denen sich Gesetzgeber und Gerichte in den kommenden Jahren werden auseinandersetzen müssen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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