UFO-Anfrage der AfD: Wer ist bei Alien-Kontakt zuständig?
Die AfD fragte die Bundesregierung, wie Deutschland auf UFOs und Aliens vorbereitet ist. Die überraschende Antwort: Im Zweifel ist die Bundespolizei zuständig.
Dieses Video wurde am 23.10.2026 von BILD auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Was passiert, wenn Außerirdische in Deutschland landen? Diese Frage klingt nach Science-Fiction – doch die UFO-Anfrage der AfD an die Bundesregierung hat eine bemerkenswert ernsthafte Antwort hervorgebracht. Demnach wäre im Falle der „Einreise von intelligenten extraterrestrischen Lebensformen” zunächst die Bundespolizei zuständig – sofern keine verfassungsrechtlich relevante Gefahr von ihnen ausgeht. Das Thema UFOs, international längst aus der Schmunzelecke herausgetreten, beleuchtet damit auch eine echte Lücke in der deutschen Behördenstruktur.
AfD-Anfrage: Absurd oder berechtigt?
Die AfD-Fraktion stellte der Bundesregierung eine Kleine Anfrage zu unidentifizierten Flugobjekten – kurz UFOs oder neuerdings UAP (Unidentified Aerial Phenomena). Darin wurde unter anderem gefragt, ob es in Deutschland entsprechende Sichtungen gab, wie die Bundesrepublik vorbereitet sei und ob es offizielle Meldewege für Piloten gebe.
Absurd ist das keineswegs: Seit einem vielbeachteten New York Times-Artikel aus dem Jahr 2017, der geheime US-Forschungsprogramme enthüllte, hat das Thema internationale politische Relevanz gewonnen. Anhörungen im US-Senat, Aussagen hochrangiger Geheimdienstmitarbeiter und veröffentlichte Videoaufnahmen der US-Marine haben das Phänomen aus der Nische geholt.
USA forschen – Deutschland schaut zu
Während die USA das Thema zunehmend institutionalisieren, hinkt Deutschland deutlich hinterher. Avi Loeb, Chefastroforscher der Harvard-Universität, leitet im Auftrag der Trump-Regierung einen Wissenschaftsrat zur UAP-Forschung. Die US-Regierung veröffentlicht regelmäßig Videomaterial von unidentifizierten Objekten, die über Militäranlagen gesichtet wurden. Außenminister Marco Rubio bestätigte öffentlich, dass Flugobjekte unbekannter Herkunft über US-Militärbasen beobachtet werden.
In Deutschland dagegen gibt es laut Experten seit Jahrzehnten kaum offizielle Bemühungen. Bereits 1963 antwortete das Bundesministerium für Verkehr auf eine entsprechende Anfrage, das Thema werde hierzulande „seit längerer Zeit nicht diskutiert”. Seitdem gab es zwar vereinzelte parlamentarische Anfragen – unter anderem von den Grünen, der CDU und einem FDP-Europaabgeordneten – doch eine systematische Untersuchung blieb aus.
- Frankreich betreibt seit Jahrzehnten die offizielle UAP-Untersuchungsstelle GEIPAN, deren Daten öffentlich einsehbar sind.
- Italien und die USA verfügen ebenfalls über institutionelle Strukturen zur UAP-Forschung.
- Der BND führt eine Akte zu unidentifizierten Objekten an der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze.
- Das US-Programm „Project Blue Book” dokumentierte historisch auch Sichtungen in Deutschland.
Was Deutschland (nicht) hat
Die Antwort der Bundesregierung auf die AfD-Anfrage offenbart eine weitere Lücke: Auf die Frage, ob es Meldewege für Zivil- und Militärpiloten gebe, erklärte die Regierung, für UAP-Meldungen existierten „keine gesonderten Meldewege”. Das ist zumindest unvollständig.
Tatsächlich gibt es das IFEX – das Interdisziplinäre Forschungszentrum für Exoterristik an der Universität Würzburg – das in Kooperation mit dem Luftfahrtbundesamt eine Meldestelle für Piloten betreibt. Auch im privaten und wissenschaftlichen Sektor ist das Thema präsent: Der Soziologe Andreas Anton und der Rechtswissenschaftler Professor Michael Bolander von der Universität Durham haben sich mit sozialen und juristischen Aspekten eines möglichen Erstkontakts befasst.
Von offizieller Regierungsseite fehlt jedoch eine koordinierende Stelle – anders als in vergleichbaren westlichen Demokratien.
Bundespolizei als erste Ansprechpartnerin für Aliens
Die vielleicht kurioseste Erkenntnis aus der parlamentarischen Anfrage stammt aus einer früheren Stellungnahme des Bundespolizeipräsidiums. Die Pressestelle des Leitungsstabes formulierte darin: „Sofern von eventuellen unbekannten Flugobjekten keine Gefahr im Sinne eines mehrverfassungsrechtlichen Notstandes ausgeht, wäre die Bundespolizei im Falle der Einreise von intelligenten extraterrestrischen Lebensformen die zunächst zuständige Behörde.”
Mit anderen Worten: Kämen Außerirdische friedlich an, würden sie an der Grenze von der Bundespolizei empfangen – wie jeder andere Einreisende auch. Ob die Behörde darauf vorbereitet ist, bleibt offen.
Das Thema mag auf den ersten Blick skurril wirken. Doch angesichts wachsender internationaler Debatten, zunehmend freigegebener Regierungsdokumente und ernsthafter wissenschaftlicher Auseinandersetzung stellt sich die Frage, ob Deutschland gut beraten wäre, eine eigene institutionelle Antwort auf das UAP-Phänomen zu entwickeln – bevor es dazu gedrängt wird.
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