Koranleser in Witten: Geldstrafen ignoriert

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Dieses Video wurde am 17.08.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Im Ruhrgebiet sorgt ein syrischer Asylbewerber namens Ganem seit Jahren für Aufsehen: Der Mann liest täglich und teils mitten in der Nacht laut aus dem Koran – zu Fuß oder auf dem Fahrrad durch die Straßen von Witten. Die Stadt hat ihm bereits mehrfach Ordnungsgelder auferlegt, doch Ganem weigert sich zu zahlen und kündigt an, sein Verhalten auch künftig nicht zu ändern. Der sogenannte Koranleser von Witten spaltet die Meinungen der Anwohner und stellt die Behörden vor ungeklärte Fragen.

Koranleser Witten: Wer ist Ganem?

Ganem kam im Jahr 2015 als Flüchtling aus Syrien nach Witten. Nach eigenen Angaben verließ er seine Heimat wegen des Krieges. Seinen Pass hat er nach eigener Aussage weggeworfen – die Politik, so sagt er, sei ihm gleichgültig. Heute lebt er in einer kleinen Unterkunft für Obdachlose im Stadtgebiet.

Seine tägliche Routine beginnt früh: Bereits um 5 Uhr morgens, manchmal sogar um kurz vor 4 Uhr, zieht er los und rezitiert Koranverse. Dabei trägt er einen langen Gebetsstock bei sich – ein Symbol, das er mit Propheten verknüpft. Drei Korane hat er stets dabei, einen für sich und weitere zum Verteilen an Interessierte.

Ganem betrachtet seine Ausflüge nicht als Störung, sondern als Dienst an der Gesellschaft. Er sehe sich als eine Art Hirte, der seine „Schafe” wecken und aufrütteln möchte.

Anwohner reagieren mit Unverständnis und Kritik

Die Reaktionen der Wittener Bevölkerung auf den Koranleser sind überwiegend kritisch. Viele Anwohner berichten, durch den Lärm aus dem Schlaf gerissen zu werden – besonders in den frühen Morgenstunden.

  • Mehrere Bewohner bezeichnen das Verhalten als störend und rücksichtslos.
  • Einige fordern, dass Ganem sich stärker an die gesellschaftlichen Gepflogenheiten in Deutschland anpasse.
  • Andere sehen in ihm ein harmloses „Unikat”, das zur Stadt gehöre.
  • Vereinzelt berichten Anwohner von einem Gefühl der Beunruhigung, das Ganem jedoch nicht nachvollziehen kann.

Auch in seiner Obdachlosenunterkunft haben Mitbewohner und Betreuer versucht, ihm zu erklären, dass sein lautes Vorgehen Unbehagen auslöst – bisher ohne Erfolg.

Ordnungsamt und Bußgelder: Ganem bleibt unbeeindruckt

Die Stadt Witten hat bereits mehrfach reagiert. Das Ordnungsamt verhängte Bußgelder gegen Ganem, die schrittweise in kleinen Raten von seiner Bürgergeldleistung einbehalten werden sollen. Ganem selbst spricht von rund 20 Strafen und zeigt sich unbeeindruckt.

Das Ordnungsamt bezeichnet er als „Mafia” und lehnt jede Kooperation mit den Behörden ab. Eine Bereitschaft, sein Verhalten einzuschränken oder die Uhrzeiten seiner Ausflüge anzupassen, ist nicht erkennbar. Auf die Frage, ob er die Frustration schlafender Anwohner verstehe, antwortet er schlicht: Die Leute sollten aufstehen.

Rechtlich ist die Lage komplex. Lärm in den frühen Morgenstunden verstößt gegen die Nachtruhe, doch eine dauerhafte Unterbindung erweist sich in der Praxis als schwierig, wenn Betroffene keine Kooperationsbereitschaft zeigen und Strafen folgenlos bleiben.

Zwischen Religionsfreiheit und Rücksichtnahme

Der Fall Ganem berührt grundsätzliche Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Einerseits gilt in Deutschland die Religionsfreiheit als Grundrecht – das öffentliche Bekenntnis zum Islam ist geschützt. Andererseits endet die individuelle Freiheit dort, wo die Rechte anderer beginnen, etwa das Recht auf ungestörten Schlaf.

Viele Wittener bringen es auf den Punkt: Nicht der Glaube selbst sei das Problem, sondern die Art und Weise, wie er in den öffentlichen Raum getragen werde. Zwang – auch unbewusster – schaffe Ablehnung statt Verständnis.

Wie lange die Stadt und ihre Bewohner die nächtlichen und frühmorgendlichen Korantouren noch dulden werden, bleibt offen. Ganem selbst hat keinerlei Pläne, sein Verhalten zu ändern. Der Fall zeigt, wie schwierig es ist, zwischen dem Schutz religiöser Praktiken und dem Recht der Allgemeinheit auf Ruhe eine rechtssichere Balance zu finden.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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