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Greenwashing-Verbot: Was die neue EU-Regel bedeutet

Eine neue EU-Richtlinie verbietet vage Umweltaussagen auf Produkten. Was Greenwashing ist, welche Begriffe verboten sind und welche Strafen drohen.

Redaktion · 23. September 2026, 14:26 Uhr · 3 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 23.09.2026 von ntv Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Mit dem Inkrafttreten einer neuen EU-Richtlinie gegen Greenwashing müssen Unternehmen ihre Werbeaussagen zu Umwelt und Nachhaltigkeit grundlegend überdenken. Begriffe wie „öko”, „grün” oder „klimaneutral” dürfen auf Produktverpackungen nur noch dann verwendet werden, wenn sie durch überprüfbare Nachweise belegt sind. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das: mehr Klarheit und Schutz vor irreführendem Marketing. Die Regelung gilt sofort – ohne nennenswerte Übergangsfrist.

Welche Begriffe sind künftig verboten?

Lange konnten Hersteller nahezu beliebig mit Umweltversprechen werben, ohne dafür handfeste Belege liefern zu müssen. Damit ist jetzt Schluss. Die neue EU-Richtlinie untersagt pauschale und nicht belegbare Umweltaussagen auf Produkten und Verpackungen.

Konkret betroffen sind unter anderem folgende Begriffe und Aussagen:

  • „Grün” oder „Öko” ohne Nachweis
  • „Nachhaltig” als allgemeine Werbeaussage
  • „Umweltfreundlich” ohne messbare Grundlage
  • „Klimaneutral” ohne zertifizierten Beleg
  • „Recyclebar” ohne genaue Spezifikation

Statt solcher Pauschalaussagen müssen Hersteller künftig konkrete und nachvollziehbare Angaben machen – etwa: „aus 70 % recyclebarem Kunststoff gefertigt”. Nur so können Verbraucherinnen und Verbraucher eine informierte Kaufentscheidung treffen.

Auch erfundene Ökosiegel sind verboten

Ein besonders verbreitetes Mittel des Greenwashings waren selbst erfundene Umweltsiegel. Discounter und Supermärkte klebten teils eigens gestaltete Symbole – etwa einen grünen Baum oder ein Blatt – auf ihre Eigenmarken, ohne dass diese Siegel irgendeinem anerkannten Standard entsprachen.

Auch diese Praxis ist mit der neuen Regelung Geschichte. Künftig sind ausschließlich zertifizierte und offiziell anerkannte Siegel erlaubt. Deren Vergabe muss auf nachweisbaren und überprüfbaren Kriterien basieren. Wer weiterhin nicht zertifizierte Eigensiegel einsetzt, riskiert rechtliche Konsequenzen.

Warum betreiben Unternehmen Greenwashing?

Der Grund liegt auf der Hand: Greenwashing ist günstiger als echte Nachhaltigkeit. Wer einfach einen Umweltbegriff auf die Verpackung druckt, muss weder seine Lieferketten umstellen noch in eine nachhaltigere Produktion investieren. Gleichzeitig sprechen Produkte mit Umweltversprechen eine wachsende Zahl umweltbewusster Käuferinnen und Käufer an – und erzielen oft höhere Preise.

Das Resultat: Verbraucherinnen und Verbraucher wurden in der Vergangenheit systematisch getäuscht und zahlten teils Aufpreise für Produkte, die keine tatsächlichen Umweltvorteile boten. Die neue Richtlinie setzt genau an diesem Punkt an und macht irreführendes Umweltmarketing zu einem bußgeldbewehrten Verstoß.

Strafen und Konsequenzen bei Verstößen

Die EU-Richtlinie ist mit empfindlichen Sanktionen unterlegt. Unternehmen, die sich nicht an die neuen Regeln halten, drohen:

  • Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen
  • Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes
  • Rückruf von Produkten mit regelwidrigen Verpackungsangaben
  • Ein Verkaufsverbot für betroffene Artikel

Besonders relevant: Eine echte Übergangsfrist gibt es nicht. Produkte, die bereits in den Regalen stehen, müssen umgehend angepasst werden – notfalls durch das Überkleben falscher Angaben mit korrekten, nachweisbaren Informationen.

Die neue EU-Richtlinie markiert einen Wendepunkt im Verbraucherschutz. Umweltaussagen müssen fortan messbar, belegbar und zertifiziert sein – vage Versprechen gehören der Vergangenheit an. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das mehr Verlässlichkeit beim Einkauf; für Unternehmen steigt der Druck, Nachhaltigkeit tatsächlich zu leben statt sie nur zu behaupten. Wie konsequent die Behörden die Einhaltung kontrollieren und ahnden werden, dürfte die nächste entscheidende Frage sein.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (ntv Nachrichten). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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