Saturday, 26. September 2026
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BND-Reform: Neue Befugnisse für Deutschlands Geheimdienste

Die BND-Reform gibt deutschen Geheimdiensten weitreichende neue Befugnisse – von Smartphone-Überwachung bis Hackback. Was sich ändert und welche Kritik es gibt.

Redaktion · 25. September 2026, 12:00 Uhr · 4 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 25.09.2026 von BILD auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Mit der geplanten BND-Reform sollen deutsche Geheimdienste deutlich mehr Kompetenzen erhalten. Bundesinnenminister Dobrin spricht dabei von einer „Revolution” – ob das Wort zutrifft, wird sich zeigen. Fest steht: Der Bundestag debattierte die umfangreiche Reform, die den Bundesnachrichtendienst und den Verfassungsschutz auf ein international wettbewerbsfähigeres Niveau heben soll. Die neuen Befugnisse reichen von der vollständigen Smartphone-Überwachung über das Einschleusen in Lieferketten bis hin zu aktiven Cyberangriffen auf feindliche Infrastruktur.

BND und Mossad: Wo liegt der Unterschied?

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte im Frühjahr erklärt, der BND sei mit Diensten wie dem britischen MI5 oder dem israelischen Mossad auf Augenhöhe. Experten sehen das differenzierter. Zwar sind sowohl der BND als auch der Mossad für den Auslandsbereich zuständig – doch der gesetzliche Werkzeugkasten und die Kompetenzen unterscheiden sich bisher erheblich.

Die Reform soll genau diesen Abstand verringern. Ob die Lücke zu den israelischen Diensten – Mossad und Schin Bet – vollständig geschlossen wird, ist angesichts der Hunderten von Seiten des Gesetzentwurfs fraglich. Operative Maßnahmen wie der israelische Pager-Angriff auf Hisbollah-Mitglieder im Libanon, bei dem präparierte Geräte gleichzeitig explodierten, wären dem BND weiterhin rechtlich untersagt, da sie massive Körperverletzung bis hin zum Tod verursachen.

Proliferation, Hackback und Warenmanipulation: Die neuen Befugnisse im Überblick

Ein zentrales Element der Reform betrifft die sogenannte Proliferationskontrolle: Wenn kriegswichtige Güter – etwa Hochleistungschips oder Elektronikbauteile – aus Deutschland an Russland geliefert werden, sollen die Dienste künftig berechtigt sein, einzugreifen. Konkret dürften sie solche Waren in Lieferpaletten durch minderwertige Ersatzteile austauschen, um die Lieferung zu neutralisieren.

Weitere neue Befugnisse umfassen:

  • Hackback: Cyberangriffe auf Deutschland können künftig auf den Angreifer zurückgelenkt werden, mit dem Ziel, dessen digitale Infrastruktur durch Überhitzung physisch zu zerstören.
  • Vollständige Smartphone-Überwachung: Nicht mehr nur Telefonate, sondern sämtliche Apps, Messenger-Dienste, Online-Banking und Spiele-Apps können transparent gemacht werden – mithilfe sogenannter Trojaner.
  • Wohnungsbetreten: Um Trojaner zu installieren, dürfen Dienste künftig legal in Wohnungen von Überwachten einbrechen und dort Technik installieren.
  • Neues Kontrollgremium: An die Stelle ehemaliger Politiker in der bisherigen G10-Kommission treten künftig Bundesrichter als unabhängige Kontrollinstanz.

Grüne melden Bedenken an – Verfassungsgericht wahrscheinlich eingeschaltet

In der Bundestagsdebatte haben die Grünen deutliche Kritik geäußert. Ihr Kerneinwand: Das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdiensten werde durch die neuen Befugnisse ausgehöhlt. In der Bundesrepublik gilt der Grundsatz, dass Strafverfolgung ausschließlich Aufgabe der Polizei ist, während Geheimdienste der präventiven Gefahrenabwehr dienen. Vollzugsbefugnisse wie Festnahmerecht oder Bewaffnung bleiben zwar weiterhin der Polizei vorbehalten – dennoch gehen die neuen Kompetenzen für die Grünen bereits zu weit.

Befürworter der Reform verweisen auf das deutlich verschärfte Kontrollniveau durch das neue Richtergremium. Gleichwohl prognostizierten die Grünen bereits in der Debatte, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Teile des Gesetzes überprüfen wird. Besonders strittig dürften dabei Speicherfristen für gewonnene Informationen sein: Wie lange dürfen Dienste sensibles Material aufbewahren – drei Monate, ein Jahr oder deutlich länger?

Speicherfristen und Erpressungspotenzial: Eine offene Frage

Das Thema Datenspeicherung ist dabei nicht nur technischer Natur. Nachrichtendienstliche Erkenntnisse über Personen, die in Jugend oder Studienzeit für osteuropäische Geheimdienste ansprechbar waren, können ein lebenslanges Erpressungspotenzial darstellen. Entsprechend groß ist die Brisanz der Frage, wie lange solches Material legal vorgehalten werden darf.

Die BND-Reform ist damit weit mehr als eine technische Erweiterung von Behördenkompetenzen. Sie berührt grundlegende Fragen des Rechtsstaats, des Persönlichkeitsschutzes und der demokratischen Kontrolle von Sicherheitsbehörden. Ob Karlsruhe der Reform in ihrer geplanten Form zustimmt oder Nachbesserungen verlangt, wird die entscheidende Weichenstellung sein.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (BILD). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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