Erbschaftsteuer: Bayern klagt für eigene Regeln
Bayern will die Erbschaftsteuer selbst regeln – wegen hoher Immobilienpreise. Was steckt hinter der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht und welche Risiken birgt das?
Dieses Video wurde am 12.10.2026 von ntv Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Das Bundesverfassungsgericht befasst sich derzeit mit einer weitreichenden Frage: Dürfen die Bundesländer künftig selbst über die Höhe der Erbschaftsteuer entscheiden? Der Freistaat Bayern hat genau dafür geklagt und fordert eine Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Als zentrales Argument nennt München die stark unterschiedlichen Immobilienpreise in Deutschland – und die Tatsache, dass die Steuereinnahmen ohnehin in die Länderkassen fließen. Das Verfahren könnte das deutsche Steuersystem grundlegend verändern.
Bayerns Klage: Warum der Freistaat eigene Regeln will
Bayern stützt seine Klage auf zwei Säulen. Erstens fließen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer bereits heute vollständig in die Haushalte der jeweiligen Bundesländer. Aus Sicht des Freistaats ist es daher nur konsequent, dass die Länder auch die Steuerhöhe selbst festlegen dürfen.
Zweitens verweist Bayern auf die enormen regionalen Unterschiede bei den Immobilienpreisen. Laut dem Portal Immowelt kostet ein Haus in Bayern aktuell im Schnitt 3.741 Euro pro Quadratmeter – in Sachsen-Anhalt hingegen nur rund 1.477 Euro pro Quadratmeter, also weniger als die Hälfte. Besonders drastisch ist der Unterschied bei den Landeshauptstädten: In München liegt der Quadratmeterpreis bei über 9.000 Euro, in Magdeburg bei etwa 2.600 Euro.
Die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer sind jedoch bundesweit einheitlich: An Ehegattinnen und Ehegatten können bis zu 500.000 Euro steuerfrei vererbt werden, an Kinder bis zu 400.000 Euro. Wer in Bayern ein durchschnittliches Haus erbt, überschreitet diese Grenzen deutlich schneller als jemand in strukturschwächeren Regionen – bei gleicher Steuerlast.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer aktuell?
Der geltende Steuersatz variiert bereits heute erheblich – je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes. Die Spanne reicht von 7 bis 50 Prozent. Entscheidend ist dabei, wie nah die erbende Person mit dem Verstorbenen verwandt war und wie groß das vererbte Vermögen ist.
- Ehegattinnen und Ehegatten: Freibetrag 500.000 Euro, Steuersatz ab 7 %
- Kinder: Freibetrag 400.000 Euro pro Elternteil, Steuersatz ab 7 %
- Entfernte Verwandte und Dritte: deutlich niedrigere Freibeträge, Steuersatz bis zu 50 %
Da die Freibeträge nicht an regionale Preisniveaus angepasst sind, trifft die Steuer Erbinnen und Erben in Hochpreisregionen wie dem Großraum München überproportional hart – selbst wenn das geerbte Objekt schlicht das Elternhaus ist.
Risiken der Regionalisierung: Steuerwettbewerb und Teufelskreis
Kritiker warnen vor den Folgen einer Regionalisierung der Erbschaftsteuer. Das zentrale Gegenargument: Ein Flickenteppich unterschiedlicher Steuersätze würde einen Steuerwettbewerb unter den Bundesländern entfachen.
Finanzkräftige Länder wie Bayern könnten sich Steuersenkungen leisten und damit wohlhabende Familien und Erben langfristig anziehen. Ärmere Bundesländer gerieten dagegen unter Druck – besonders dann, wenn finanzstarke Steuerzahler in Länder mit niedrigerer Erbschaftsteuer abwandern. Der Verlust dieser Einnahmen zwänge strukturschwache Länder, die Steuer zu erhöhen, was wiederum weitere Abwanderung begünstigt.
Dieses Szenario beschreiben Ökonominnen und Ökonomen als Teufelskreis: Wohlhabende Bundesländer könnten sich schrittweise zu Steueroasen entwickeln, während ärmere Regionen weiter an Finanzkraft verlieren. Die Schere zwischen reichen und armen Bundesländern würde sich dadurch langfristig weiter öffnen.
Ausblick: Bundesverfassungsgericht entscheidet über Grundsatzfrage
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist mehr als ein bayerischer Sonderweg – es ist eine Grundsatzentscheidung über das Prinzip der Steuergleichheit in Deutschland. Sollten die Richterinnen und Richter Bayerns Argumentation folgen, würde das die bundesweite Steuerpolitik tiefgreifend verändern.
Die Debatte offenbart ein echtes Dilemma: Bundeseinheitliche Regelungen können regionale Ungleichgewichte verstärken, während dezentrale Lösungen neue Ungerechtigkeiten zwischen den Ländern erzeugen können. Eine Reform der Freibeträge mit regionalem Bezug – ohne vollständige Steuerautonomie der Länder – könnte ein möglicher Kompromiss sein, der in der politischen Diskussion bislang aber kaum eine Rolle spielt.
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