Existenzrecht Israels: Hessen will Parolen bestrafen
Hessen hat im Bundesrat eine Mehrheit für ein Gesetz erzielt, das die Leugnung des Existenzrechts Israels mit bis zu fünf Jahren Haft bestrafen soll.
Dieses Video wurde am 05.10.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Hessen hat im Bundesrat einen wichtigen Schritt vorangebracht: Mit einer deutlichen Mehrheit von 14 von 16 Bundesländern stimmten die Länder einem Gesetzentwurf zu, der die öffentliche Leugnung des Existenzrechts Israels bundesweit unter Strafe stellen soll. Wer Israels Recht auf Existenz bestreitet oder öffentlich zu seiner Beseitigung aufruft, soll künftig mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden können – vorausgesetzt, die Äußerungen könnten antisemitische Gewalt oder Willkür fördern. Nun ist der Deutsche Bundestag am Zug.
Warum Hessen das Gesetz für notwendig hält
Hessens Justizminister Christian Heinz begründet den Vorstoß mit der anhaltenden Bedrohung jüdischen Lebens in Deutschland. Knapp zwei Jahre nach dem Terrorangriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und den seitdem regelmäßig stattfindenden israelfeindlichen Demonstrationen in deutschen Großstädten sieht er dringenden Handlungsbedarf.
Besonders rund um den Jahrestag des Angriffs ist laut Heinz wieder mit großen Aufzügen in Berlin, Frankfurt und München zu rechnen, bei denen israelfeindliche und judenfeindliche Parolen gerufen werden. Das geplante Gesetz soll als rechtlicher Hebel dienen, um solchen Versammlungen wirksame Auflagen erteilen zu können.
Rückendeckung erhält der Entwurf auch vom Zentralrat der Juden in Deutschland: Dessen Vorsitzender Dr. Josef Schuster erklärte bei einer Pressekonferenz, er stehe nicht nur hinter dem Vorschlag – er stehe sogar vor ihm.
„From the River to the Sea”: Wann droht Strafe?
Ein zentraler Anwendungsfall des geplanten Gesetzes ist die Parole „From the River to the Sea”. Strafbar wäre sie allerdings nicht automatisch, sondern nur im eindeutigen antisemitischen Kontext. Heinz nennt konkrete Beispiele für solche Kontexte:
- Die Parole wird gerufen, während eine israelische Flagge im Mülleimer landet.
- Landkarten des Nahen Ostens werden gezeigt, auf denen Israel nicht mehr existiert.
- Symbole werden verwendet, die eindeutig signalisieren, dass für Jüdinnen und Juden zwischen Jordan und Mittelmeer kein Platz mehr sein soll.
In solchen Fällen sollen Versammlungen mit Auflagen belegt werden können. Jeder Verstoß gegen strafrechtliche Normen macht die gesamte Versammlung zudem unzulässig.
Verfassungsrechtliche Bedenken und politische Hürden
Kritiker hatten früh verfassungsrechtliche Einwände erhoben. Heinz hält diese für ausgeräumt: Ein Gutachten eines renommierten Staatsrechtslehrers, das am Tag des Bundesratsbeschlusses vorgestellt wurde, kommt zu dem Schluss, dass der hessische Entwurf verfassungskonform umgesetzt werden kann.
Dennoch mehren sich neue Kritikpunkte: Statt verfassungsrechtlicher Einwände wird nun zunehmend argumentiert, es bestehe gar kein gesetzgeberischer Regelungsbedarf. Heinz widerspricht dieser Einschätzung entschieden – und verweist darauf, dass die Straßen rund um den Jahrestag des 7. Oktobers das Gegenteil beweisen dürften.
AfD-Ausschussvorsitze: Formale Rechte, keine inhaltliche Zusammenarbeit
Neben dem Antisemitismusgesetz äußerte sich Heinz auch zur Frage des Umgangs mit der AfD im Parlament. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein hatte sich dafür ausgesprochen, der AfD im Bundestag Ausschussvorsitze zu ermöglichen – was bisher faktisch verhindert wird.
Heinz unterstützt diese Position ausdrücklich und verweist auf die Praxis im hessischen Landtag, wo die AfD bereits in der zweiten Wahlperiode Ausschussvorsitze innehat – im Einvernehmen mit SPD, Grünen und FDP. Er betont dabei die klare Trennung: Formale parlamentarische Rechte seien von inhaltlicher Zusammenarbeit strikt zu unterscheiden. Letztere lehnt Heinz weiterhin kategorisch ab.
Die Interpretation des AfD-Parlamentsgeschäftsführers Bernt Baumann, Rheins Vorstoß deute auf ein grundsätzliches Umdenken der CDU in Richtung AfD hin, weist Heinz zurück: „Die AfD ist für uns kein Partner.” Ein Umdenken gebe es nicht.
Mit dem Bundesratsbeschluss liegt der Ball nun beim Deutschen Bundestag. Ob und wann das Gesetz dort eine Mehrheit findet, bleibt offen. Die politische Debatte dürfte – nicht zuletzt angesichts bevorstehender Jahrestagsdemonstrationen – in den kommenden Wochen deutlich an Fahrt gewinnen.
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