Gescheiterte Abschiebungen: 250.000 Ausreisepflichtige

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Dieses Video wurde am 19.08.2026 von BILD auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

In Deutschland halten sich derzeit rund 250.000 ausreisepflichtige Personen auf – Menschen, denen das Bleiberecht rechtskräftig verweigert wurde. Davon sind 50.000 ohne jede Duldung und müssten das Land eigentlich sofort verlassen. Dennoch scheiterten allein im ersten Halbjahr 2026 rund 9.000 versuchte Abschiebungen. Ein Blick auf die Ursachen zeigt ein System, das auf mehreren Ebenen gleichzeitig versagt.

Warum so viele Abschiebungen scheitern

Der häufigste Grund für das Scheitern einer Abschiebung ist schlicht: Die betroffene Person ist zum vereinbarten Termin nicht auffindbar. Die Bundespolizei organisiert in Abstimmung mit den Herkunftsländern die Flüge und trägt auch deren Kosten. Die eigentliche Zuständigkeit für die Durchführung liegt jedoch bei den Bundesländern. Kommt es zur Abholung und die Person ist nicht zu Hause, ist der Flug verpasst – und der Aufwand war umsonst.

Hinzu kommt: Viele Ausreisepflichtige wurden nach Ablauf ihrer Ausreisefrist von 7 bis 30 Tagen nicht in Abschiebehaft genommen. Das Untertauchen wird damit erst ermöglicht. Der Koalitionsvertrag sieht Abschiebehaft zwar als Regelfall vor, doch die Umsetzung ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.

Massive Unterschiede bei Abschiebehaftplätzen

Die Kapazitäten für Abschiebehaft klaffen zwischen den Ländern extrem auseinander:

  • Bayern verfügt über rund 290 Haftplätze und gilt als Vorreiter.
  • Berlin hält lediglich zehn Plätze vor.
  • Einige Bundesländer haben gar keine Abschiebehaftplätze.
  • Manche Länder wenden Abschiebehaft aus ideologischen oder bürokratischen Gründen schlicht nicht an.
  • Ein bundesländerübergreifendes Ausweichen auf freie Plätze in anderen Ländern findet kaum statt.

Theoretisch wäre es möglich, Personen vorübergehend in Haftplätze eines anderen Bundeslandes zu verlegen. In der Praxis scheitert dies oft am mangelnden politischen Willen.

Forderungen nach härteren Konsequenzen

CDU-Bundestagsabgeordneter Günther Krings, ehemaliger Innenpolitischer Staatssekretär, fordert, dass Sozialleistungen mit dem Abschiebetermin vollständig eingestellt werden. Wer zum Abholtermin nicht angetroffen wird, soll keinen weiteren Anspruch auf staatliche Unterstützung haben. Eine ähnliche Forderung hatte die FDP bereits 2024 erhoben.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, plädiert außerdem dafür, die Vergabe von Duldungen erheblich zu verschärfen. Duldungen – derzeit für rund 200.000 Personen ausgestellt, die aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht abgeschoben werden können – sollen künftig an deutlich strengere Bedingungen geknüpft werden. Gründe für eine Duldung können fehlende Reisedokumente, verweigerte Rücknahme durch das Herkunftsland oder schwere Erkrankungen sein.

Bund gegen Länder: Ein politisches Hickhack

Die Debatte hat inzwischen eine neue Dimension erreicht: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt steht unter Druck, die Länder zur Umsetzung zu zwingen. Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD), derzeit Vorsitzender der Innenministerkonferenz, kontert und verweist seinerseits auf Versäumnisse des Bundes – insbesondere bei sogenannten Dublin-Verfahren. Dabei geht es um Rücküberstellungen in EU-Ersteinreiseländer wie Griechenland oder Italien. Italien etwa verweigert derzeit die Rücknahme von Personen, die über sein Territorium eingereist sind.

Das gegenseitige Abschieben von Verantwortung zwischen Bund und Ländern blockiert jede nachhaltige Lösung. Solange keine Seite bereit ist, die eigenen Defizite zu beheben, bleibt das Vollzugsdefizit bestehen. Eine mögliche Konsequenz: Die Zuständigkeit für Abschiebungen könnte vollständig auf den Bund übertragen werden, der sie dann mit Unterstützung der Landespolizeien durch die Bundespolizei vollziehen würde. Ob politischer Wille dazu vorhanden ist, bleibt offen – doch der Handlungsdruck wächst.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (BILD). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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