Dieses Video wurde am 13.08.2026 von ntv Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Deutschland ist bei einem zentralen Instrument des Hitzeschutzes weit hinter den eigenen Zielen zurück: Nur sieben von 16 Bundesländern verfügen laut Bundesumweltministerium über einen fertigen Hitzeaktionsplan. Auf kommunaler Ebene ist die Lage noch deutlich schlechter. Was genau ein solcher Plan leisten soll, warum er so selten existiert – und welche politischen Weichen jetzt gestellt werden sollen.
Was ein Hitzeaktionsplan leisten soll
Ein Hitzeaktionsplan ist ein verbindlicher Fahrplan, der festlegt, wie die Bevölkerung vor den Folgen von Hitzewellen geschützt werden kann. Er deckt dabei zwei Zeithorizonte ab: kurzfristige Schutzmaßnahmen und langfristigen Stadtumbau.
Konkret soll ein solcher Plan unter anderem regeln:
- Wie die Bevölkerung über Hitzgefahren informiert wird
- Wie Risikogruppen – insbesondere ältere Menschen sowie Patienten in Pflegeheimen und Krankenhäusern – geschützt werden
- Wie mehr Bäume, Schatten und Wasserspender im öffentlichen Raum bereitgestellt werden
- Wie Gebäude hitzerobuster gestaltet oder umgebaut werden
Auf Bundesebene gibt es zwar einen Hitzeschutzplan Gesundheit sowie ein Klimaanpassungsgesetz – beide liefern jedoch in erster Linie Empfehlungen und Musterpläne. Die eigentliche Zuständigkeit liegt bei Ländern und Kommunen, und das auf freiwilliger Basis.
Massive Lücken auf Länder- und Kommunalebene
Die Bilanz ist ernüchternd: Weniger als die Hälfte der Bundesländer hat bislang einen eigenen Hitzeaktionsplan erarbeitet. Auf Ebene der Kommunen ist das Bild noch lückenhafter.
Ein besonders anschauliches Beispiel liefert Nordrhein-Westfalen: Dort verfügen lediglich 25 von 427 Kommunen über einen fertigen Plan – das entspricht knapp sechs Prozent. Das geht aus einer Auskunft des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage des WDR hervor.
Wie die Lage bundesweit genau aussieht, lässt sich derzeit nicht verlässlich beziffern. Es existiert weder eine Meldepflicht noch eine zentrale Übersicht. Viele Städte und Gemeinden reagieren zwar kreativ auf aktuelle Hitzewellen – etwa mit temporären Trinkwasserspendern oder Kühlräumen –, ein systematischer Aktionsplan ist das jedoch nicht.
Personal und Geld fehlen in den Kommunen
Der Hauptgrund für das langsame Vorankommen ist struktureller Natur: Die Erarbeitung und Umsetzung eines Hitzeaktionsplans erfordert qualifiziertes Personal und erhebliche finanzielle Mittel. Beides ist in vielen Kommunen knapp.
Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordern daher schon seit Längerem, dass Hitzeschutz zur Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen erklärt wird – verbunden mit einer deutlich besseren finanziellen Ausstattung. Der Bund kann bislang nur in Ausnahmefällen helfen, etwa über zeitlich begrenzte Förderprogramme.
Die kommunalen Spitzenverbände argumentieren, dass der Klimawandel eine gesamtstaatliche Herausforderung darstellt, die nicht allein auf der untersten Verwaltungsebene bewältigt werden kann.
Grundgesetzänderung als möglicher Ausweg
Bundesumweltminister Schneider will die Situation grundlegend verändern und in den kommenden Monaten eine Grundgesetzänderung vorschlagen. Damit soll Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe rechtlich verankert werden, was dem Bund eine dauerhaftere Mitfinanzierung ermöglichen würde.
Der Weg dahin ist jedoch anspruchsvoll: Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag notwendig. Die ersten Reaktionen aus den Fraktionen fallen gemischt aus – die Grünen signalisieren Zustimmung, die Linke will den Vorschlag prüfen, und die Union zeigt sich noch skeptisch.
Ob die Reform gelingt, dürfte maßgeblich davon abhängen, wie stark der öffentliche Druck durch zunehmende Hitzeereignisse steigt – und ob die politischen Akteure den Handlungsbedarf rechtzeitig anerkennen.
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