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Wiedergutmachungseinbürgerung: 170.000 Anträge

Beim Bundesverwaltungsamt liegen über 170.000 Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung vor – 80 % stammen von Israelis mit NS-Verfolgungsgeschichte.

Redaktion · 5. November 2026, 00:30 Uhr · 4 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 04.11.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die Zahl der Anträge auf Wiedergutmachungseinbürgerung in Deutschland hat ein historisches Ausmaß erreicht: Beim Bundesverwaltungsamt sind in den vergangenen Jahren mehr als 170.000 Anträge eingegangen. Der weitaus größte Teil davon – rund 80 Prozent – wird von Israelis gestellt, deren Vorfahren während der NS-Zeit verfolgt wurden und deshalb die deutsche Staatsbürgerschaft verloren oder nie erhalten konnten. Die Zahlen verdeutlichen, wie bedeutsam das Instrument der Wiedergutmachungseinbürgerung als historische und rechtliche Brücke zwischen Deutschland und den Nachkommen von NS-Opfern geworden ist.

Was steckt hinter der Wiedergutmachungseinbürgerung?

Die Wiedergutmachungseinbürgerung ist ein rechtliches Instrument, das Menschen ermöglicht, die deutsche Staatsbürgerschaft zurückzuerhalten, die ihren Vorfahren durch nationalsozialistische Verfolgung entzogen wurde. Grundlage ist Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes, der bereits seit Jahrzehnten einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung für NS-Verfolgte und deren Nachkommen vorsieht.

Ein entscheidender Schritt erfolgte im Jahr 2021: Seitdem können auch Personen eingebürgert werden, die zwar selbst keine deutsche Staatsbürgerschaft besaßen, sie aber wegen der NS-Verfolgung nicht erwerben konnten – ebenso wie deren Nachkommen. Diese Ausweitung des Anwendungsbereichs hat die Antragszahlen seither deutlich ansteigen lassen.

Alle eingereichten Anträge stützen sich auf denselben historischen Kern: die nachweisliche Verfolgung durch das NS-Regime als Einbürgerungsgrund.

Zahlen und Entwicklung: Starker Anstieg der Einbürgerungen

Die Statistiken des Bundesverwaltungsamts zeigen eine klare Tendenz nach oben. Im vergangenen Jahr stieg die Zahl der tatsächlich vollzogenen Wiedergutmachungseinbürgerungen um knapp 60 Prozent auf rund 11.500 Fälle an. Das ist ein bemerkenswerter Sprung, der zeigt, dass nicht nur die Antragseingänge wachsen, sondern auch die Bearbeitung und der Vollzug zunehmen.

  • Mehr als 170.000 Anträge liegen dem Bundesverwaltungsamt insgesamt vor
  • 80 Prozent der Antragsteller sind israelische Staatsbürger
  • Die vollzogenen Einbürgerungen stiegen zuletzt um rund 60 Prozent
  • Rund 11.500 Einbürgerungen wurden im vergangenen Jahr abgeschlossen
  • Seit 2021 gilt eine erweiterte Regelung für weitere Nachkommengruppen

Die hohe Nachfrage zeigt, dass viele Familien in Israel erst jetzt – teils Generationen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs – den Schritt wagen, einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft geltend zu machen.

Israel als wichtigstes Herkunftsland der Antragsteller

Der hohe Anteil israelischer Antragsteller ist kein Zufall. Israel ist das Land mit der weltweit größten jüdischen Bevölkerung, und ein erheblicher Teil dieser Bevölkerung stammt von Menschen ab, die vor oder während der NS-Zeit aus Deutschland und anderen deutsch besetzten Gebieten fliehen mussten oder deportiert wurden.

Viele dieser Familien haben ihre deutschen Wurzeln über Jahrzehnte bewahrt – sprachlich, kulturell und dokumentarisch. Die Möglichkeit der Wiedereinbürgerung wird von vielen als eine Form der Anerkennung des erlittenen Unrechts wahrgenommen, aber auch als praktische Option: Ein deutscher Pass eröffnet als EU-Staatsbürgerschaft erhebliche Reise- und Niederlassungsrechte innerhalb Europas.

Gleichzeitig ist die Einbürgerung für viele Antragsteller auch ein symbolischer Akt – eine Rückkehr zu einer Identität, die den Vorfahren gewaltsam genommen wurde.

Ausblick: Steigende Nachfrage erfordert mehr Kapazitäten

Angesichts von mehr als 170.000 offenen und laufenden Anträgen steht das Bundesverwaltungsamt vor einer erheblichen Bearbeitungsaufgabe. Der Anstieg der vollzogenen Einbürgerungen um 60 Prozent deutet darauf hin, dass die Behörden Kapazitäten ausgebaut haben – doch der Nachfragezuwachs dürfte anhalten, solange die Regelung besteht und bekannt bleibt.

Politisch gilt die Wiedergutmachungseinbürgerung als weitgehend unumstrittenes Instrument der Erinnerungskultur und der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus. Eine Debatte über eine erneute Ausweitung oder mögliche Einschränkungen des Kreises der Antragsberechtigten ist derzeit nicht absehbar. Der Trend zeigt: Immer mehr Nachkommen von NS-Verfolgten wollen ihren Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft wahrnehmen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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