Wohnungsenteignung Berlin: Ökonom warnt vor Folgen
Eine Wohnungsenteignung in Berlin würde laut Ökonom Michael Voigtländer vom IW Köln massiven Vertrauensschaden anrichten und Milliarden kosten.
Dieses Video wurde am 19.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Debatte um eine Wohnungsenteignung in Berlin – von Befürwortern als „Vergesellschaftung” bezeichnet – heizt die politische Diskussion in der Hauptstadt weiter auf. Michael Voigtländer, Immobilienökonom am Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln, warnt eindringlich vor den wirtschaftlichen Konsequenzen eines solchen Schrittes. Er bezeichnet die Pläne als „äußerst gefährliches Experiment” – mit Folgen weit über Berlin hinaus.
Wohnungsenteignung als Tabubruch in der sozialen Marktwirtschaft
Voigtländer sieht in der geplanten Enteignung einen fundamentalen Tabubruch für die soziale Marktwirtschaft. Das Prinzip privater Investitionen basiere darauf, dass Eigentümer auf sichere Erträge vertrauen können. Genau dieses Vertrauen werde durch Enteignungspläne zerstört – erst recht, wenn die Entschädigung weit unter dem Marktwert liegt.
Im Raum steht, Eigentümern lediglich 40 bis 60 Prozent des Marktwertes zu erstatten. Das trifft nicht nur private deutsche Vermieter, sondern auch internationale Investoren. Ein erheblicher Teil der betroffenen Wohnungsbestände gehört ausländischen Eigentümern – darunter etwa der norwegische Staatsfonds. Voigtländer warnt: Solchen Investoren Milliardenwerte unter Marktwert abzunehmen, provoziert internationale Konflikte und schreckt künftige Anleger ab.
Banken und Kapitalmärkte unter Druck
Ein weiterer, oft übersehener Aspekt betrifft den Finanzsektor. Die vorliegenden Pläne sehen vor, bestehende Grundschulden einfach zu streichen. Das würde Banken in ernsthafte Schwierigkeiten bringen, die diese Risiken künftig einkalkulieren müssten – mit direkten Folgen:
- Steigende Zinssätze für Immobilienkredite
- Rückgang der Investitionsfinanzierung im Wohnungsbau
- Weniger Neubau und damit verschärfte Wohnungsknappheit
- Möglicher Arbeitsplatzabbau in der Bau- und Immobilienbranche
Besonders brisant: Negative Auswirkungen auf Investitionsklima und Kapitalmarkt würden laut Voigtländer bereits mit der bloßen Ankündigung einsetzen – lange bevor ein Gericht über die Rechtmäßigkeit urteilt.
Hohe rechtliche Hürden – aber schon der Weg ist das Problem
Befürworter der Vergesellschaftung berufen sich auf Artikel 15 des Grundgesetzes, der eine Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum grundsätzlich erlaubt. Dieser Artikel wurde jedoch noch nie angewendet. Voigtländer verweist auf das Beispiel des Berliner Mietendeckels: Auch dieser wurde umgesetzt, bevor das Bundesverfassungsgericht ihn kassierte – doch der wirtschaftliche Schaden war da bereits angerichtet.
Das gleiche Muster drohe sich zu wiederholen. Selbst wenn das Verfassungsgericht nach ein oder zwei Jahren eine vollständige Marktwertkompensation oder andere Auflagen einfordert, hätten Investoren längst das Vertrauen verloren und Kapital abgezogen.
Milliarden für Enteignung statt für Neubau
Die Kostenfrage macht die Debatte noch brisanter. Seriöse Schätzungen gehen von mindestens 36 Milliarden Euro aus, die Berlin als Entschädigung zahlen müsste. Die Initiatoren der Vergesellschaftung kalkulieren hingegen nur mit 9 bis 18 Milliarden Euro – ein erheblicher Unterschied, der auf der Annahme einer Teilentschädigung beruht.
Voigtländer verweist auf ein historisches Warnsignal: Frankreich verstaatlichte in den 1980er Jahren Großbanken und musste den Schritt nach massiven wirtschaftlichen Folgen und einem Urteil des Verfassungsgerichts rückabwickeln. Das Land habe noch viele Jahre unter den Nachwirkungen gelitten – auch nach der Rückabwicklung.
Der Ökonom bringt es auf den Punkt: Die Milliarden, die eine Enteignung verschlingen würde, wären im Neubau weit sinnvoller investiert. Statt das Wohnungsproblem zu lösen, riskiere Berlin mit diesem Weg eine wirtschaftspolitische Dauerkrise – und das für ein Instrument, das in der Geschichte der Bundesrepublik nie erprobt wurde und dessen Verfassungskonformität mehr als fraglich ist.
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