Ehrael-Klage gegen Dobrin: Steinhöfel urteilt scharf
Rechtsanwalt Steinhöfel hält die Strafanzeige der Berliner Linken-Kandidatin Ehrael gegen Dobrin für fachlich und strategisch falsch – und erklärt warum.
Dieses Video wurde am 30.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Berliner Bürgermeisterkandidatin der Linken, Sarah Ehrael, hat Strafanzeige gegen den Politiker Dobrin gestellt, nachdem dieser sie öffentlich als Antisemitin bezeichnet hatte. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, bekannt als streitbarer Medienanwalt, hält diesen juristischen Schritt für „fachlich falsch und strategisch verfehlt”. Mehr noch: Er ist überzeugt, dass die Strafanzeige den gegenteiligen Effekt haben wird – und Ehrael das Label, das sie loswerden will, dauerhaft anhaften wird.
Ist die Bezeichnung „Antisemitin” strafbar?
Nach Einschätzung von Steinhöfel ist es rechtlich zulässig, Ehrael als Antisemitin zu bezeichnen. Als Anknüpfungstatsache genüge bereits ein konkretes Interview, in dem Ehrael gefordert haben soll, den israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu bei einem Besuch in Berlin zu verhaften.
Darüber hinaus habe sie in demselben Interview behauptet, gegen Israel werde wegen Völkermord ermittelt – was sachlich unzutreffend ist. Tatsächlich laufen internationale Verfahren wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte des Bundes, hat erklärt, die Verwendung des Begriffs „Genozid” im israelischen Kontext sei antisemitisch, weil sie Israel als Ganzes dämonisiere.
Vor diesem Hintergrund durfte Dobrin nach Steinhöfels Einschätzung Ehraels Äußerungen als antisemitisch bewerten und entsprechend kommentieren.
Wo endet Meinungsfreiheit, wo beginnt üble Nachrede?
Ehrael bewertet Dobrins Aussage als üble Nachrede und Beleidigung. Steinhöfel hält das für „rechtlichen Unsinn”. Im politischen Diskurs seien besonders harte Auseinandersetzungen zulässig – das sei gerade Sinn und Zweck der Meinungsfreiheit.
Eine Grenze bestehe lediglich dort, wo jegliche sachliche Anknüpfung fehle und ausschließlich die Herabsetzung einer Person im Vordergrund stehe – die sogenannte Schmähkritik. Davon sei man im vorliegenden Fall nach Steinhöfels Worten „so weit entfernt” wie von einer Beleidigung, wenn jemand sage, ihm gefalle die Politik Friedrich Merz’ nicht.
- Politische Bezeichnungen wie „Nazi” oder „Faschist” werden in der Rechtsprechung häufig als zulässige Meinungsäußerung gewertet.
- Eine Schmähung liegt erst vor, wenn keinerlei sachlicher Bezug mehr vorhanden ist.
- Der Bundestag hebt bei politischen Beleidigungen in der Regel keine Immunität auf.
- Auch gegen Putin besteht ein Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs – öffentliche Kritik daran gilt nicht als strafbar.
Strategischer Eigentor: Der Aufkleber bleibt
Steinhöfel betont, dass die Strafanzeige für Ehrael ein erheblicher strategischer Fehler sei. Solange das Verfahren läuft – und selbst wenn es eingestellt wird – werde die Bezeichnung „Antisemitin” mit gerichtlicher Billigung öffentlich diskutiert und medial verbreitet. „Von nun an steckt dieser Aufkleber auf ihrer Brust, und den wird sie nicht mehr los”, so Steinhöfel.
Ehrael hätte alternativ den Zivilrechtsweg wählen und eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin beantragen können. Dieser Weg wäre schneller und direkter gewesen – allerdings hätte sie die entstehenden Kosten wahrscheinlich selbst tragen müssen. Stattdessen habe sie den Weg der Strafanzeige gewählt, bei der die Staatsanwaltschaft die Arbeit übernimmt.
Wie schnell ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Da es sich um eine Strafanzeige handelt, gibt es keine Gerichtsentscheidung im klassischen Sinne, sondern zunächst nur eine Akte. Steinhöfel erwartet aufgrund der Überlastung der Berliner Justiz zwar normalerweise eine Bearbeitungszeit von rund einem Jahr – rechnet in diesem Fall aber mit einem schnellen Einstellungsbescheid innerhalb von ein bis zwei Wochen.
Der Grund: Die Voraussetzungen für eine auch nur geringfügige Prüfung einer Beleidigung seien schlicht nicht erfüllt. Die Akte werde, so Steinhöfel pointiert, „gar nicht erst aufgemacht, bevor sie wieder geschlossen wird.” Für die Berliner Bürgermeisterwahl könnte die Episode so oder so zum Belastungsfaktor für die Linken-Kandidatin werden – unabhängig vom rechtlichen Ausgang.
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