Grundsicherung im Alter: Ukrainer vs. deutsche Rentner
Immer mehr Ausländer beziehen Grundsicherung im Alter – mit denselben Beträgen wie deutsche Rentner. Was steckt hinter den Zahlen und wer trägt die Kosten?
Dieses Video wurde am 06.10.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Grundsicherung im Alter wird in Deutschland immer häufiger beansprucht – und immer öfter von Menschen, die nie in das deutsche Rentensystem eingezahlt haben. Zwischen 2020 und 2026 stieg die Zahl der Empfänger von 564.000 auf 771.000. Besonders auffällig: Der Zuwachs kommt überproportional aus dem Ausland. Kritiker sprechen von einer strukturellen Ungerechtigkeit, die das Vertrauen in den Sozialstaat untergräbt – und die Politik bisher nicht konsequent angeht.
Rasanter Anstieg bei ausländischen Leistungsbeziehern
Aktuelle Zahlen der Bundesregierung belegen einen klaren Trend: Die Zahl ausländischer Empfänger von Altersgrundsicherung hat sich zwischen 2020 und 2026 von 150.000 auf 280.000 nahezu verdoppelt – ein Anstieg von rund 83 Prozent. Menschen ohne deutschen Pass stellen damit bereits rund 36 Prozent aller Empfänger.
Besonders stark gestiegen ist die Zahl der ukrainischen Leistungsbezieher: um rund 447 Prozent auf über 105.000 Personen. Projektionen der Bundesagentur für Arbeit deuten darauf hin, dass sich dieser Trend in den kommenden Jahren weiter beschleunigen wird.
- Gesamtzahl der Grundsicherungsempfänger 2026: 771.000 (2020: 564.000)
- Ausländische Empfänger 2026: 280.000 (2020: 150.000, +83 %)
- Ukrainische Empfänger: Anstieg um rund 447 Prozent seit 2020
- Anteil ausländischer Empfänger an allen Beziehern: rund 36 Prozent
Gleiche Leistung, ungleiche Voraussetzungen
Der Kern der Debatte ist ein Gerechtigkeitsproblem: Deutsche Rentner, die jahrzehntelang gearbeitet und in die Sozialsysteme eingezahlt haben, erhalten unter Umständen dieselbe monatliche Grundsicherung wie Personen, die erst kürzlich nach Deutschland eingereist sind.
Drei Beispielfälle verdeutlichen die Schieflage: Eine 67-jährige Frau aus Dresden, die Kinder erzogen und in Minijobs gearbeitet hat, erhält bei einer Rente von 680 Euro rund 333 Euro Grundsicherung monatlich. Ein 68-jähriger Pflegehelfer aus München kommt auf 163 Euro Aufstockung. Eine 68-jährige Ukrainerin hingegen, die seit zwei Jahren in Berlin lebt und dort eine ukrainische Rente von umgerechnet 12 Euro bezieht, erhält durch den Ukraineschutzstatus eine Grundsicherung von rund 903 Euro pro Monat – ohne jemals in Deutschland gearbeitet zu haben.
Der Ukraineschutzstatus gewährt Betroffenen vollen Zugang zu deutschen Sozialleistungen. Wer im Rentenalter ist, muss sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellen und unterliegt keinen Mitwirkungspflichten wie Fortbildungsmaßnahmen.
Bürgergeld für Flüchtlinge: Ein politischer Grundfehler?
Die Entscheidung der Bundesregierung unter Olaf Scholz, ukrainische Kriegsflüchtlinge ab 2022 direkt in das Bürgergeld-System aufzunehmen, statt ihnen Asylbewerberleistungen zu gewähren, gilt vielen Kritikern als struktureller Fehler. Der sogenannte Rechtskreiswechsel – eine Rückführung in das günstigere Asylbewerberleistungsgesetz – wurde versprochen, aber bis heute nicht vollzogen.
Die Konsequenz: Deutschland bietet im europäischen Vergleich besonders hohe Anreize, keine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Tatsächlich ist die Beschäftigungsquote ukrainischer Geflüchteter in fast allen anderen EU-Ländern deutlich höher als in Deutschland – teils doppelt so hoch. Das liegt nicht an mangelnder Arbeitsmotivation, sondern an der Ausgestaltung des deutschen Sozialsystems, das Beschäftigung faktisch unattraktiv macht.
Kollaps der Sozialsysteme und politisches Schweigen
Ökonomen und Sozialexperten warnen vor einem drohenden Kollaps der sozialen Sicherungssysteme. Die Sozialausgaben übersteigen bereits eine Billion Euro jährlich, die Staatsverschuldung wächst. Dennoch fehlt in der politischen Diskussion eine ernsthafte Auseinandersetzung mit der Frage, ob das gegenwärtige System der Gleichbehandlung von Staatsbürgern und Schutzsuchenden dauerhaft tragfähig ist.
Parallel plant die Bundesregierung ab Juli 2028 neue Beitragszuschläge für Rentner, deren Ehepartner bisher kostenlos in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert waren. Der Zusatzbeitrag beläuft sich auf bis zu 398 Euro pro Jahr – eine Belastung, die ausschließlich die einheimische Rentnergeneration trifft.
Das strukturelle Ungleichgewicht zwischen Einzahlern und Leistungsbeziehern dürfte politisch weiter an Bedeutung gewinnen. Solange keine klare Differenzierung zwischen Staatsbürgerrechten und vorübergehenden Schutzleistungen etabliert wird, bleibt das Gerechtigkeitsdefizit im deutschen Sozialstaat ein Dauerthema – mit wachsendem Potenzial zur gesellschaftlichen Spaltung.
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