Steinmeier und die „Vulgärdemokraten”: Kritik an Rede
Bundespräsident Steinmeier prägte beim Festakt zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts den Begriff „Vulgärdemokraten" – und erntet heftige Kritik.
Dieses Video wurde am 29.09.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Beim Festakt zum 75-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier eine Rede gehalten, die bundesweit für Aufsehen sorgt. Er prägte dabei den Begriff „Vulgärdemokraten” – gemeint seien jene, die sich auf demokratische Mehrheiten und den angeblichen Volkswillen beriefen, um unbeschränkte Macht zu fordern. Obwohl Steinmeier keine Partei beim Namen nannte, werteten Beobachter die Aussagen als klaren Seitenhieb auf die AfD und ihre Wähler. Die Wortwahl löste umgehend scharfe Kritik aus.
Was Steinmeier sagte – und was damit gemeint war
Im Wortlaut warnte Steinmeier vor jenen, „die unter Berufung auf demokratische Mehrheiten und den angeblichen Volkswillen für sich unbeschränkte Macht fordern” und von illiberaler Demokratie redeten. Er stellte fest: „Demokratie ist entweder liberal oder sie ist keine Demokratie.”
Die Formulierung „illiberale Demokratie” geht auf den ungarischen Ex-Regierungschef Viktor Orbán zurück. Kritiker bemängeln, dass kein relevante deutsche Partei diesen Begriff programmatisch verwendet. Steinmeier ließ dennoch offen, wen er konkret meinte – was die Debatte zusätzlich anheizte.
Der Begriff „Vulgärdemokraten” ist eine Wortschöpfung Steinmeiers selbst. Er beschreibt damit offenbar ein Demokratieverständnis, das sich auf das Mehrheitsprinzip reduziert, ohne rechtsstaatliche und liberale Schranken zu berücksichtigen.
Drei Kritikpunkte an der Argumentation des Bundespräsidenten
Kommentatoren sehen in der Rede gleich mehrere argumentative Schwächen:
- Volkswille: Wenn eine Partei in Bundesländern wie Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern stärkste Kraft wird, ist das ein legitimer Ausdruck des Wählerwillens – nicht bloß ein „vermeintlicher” Volkswille.
- Machtanspruch: Die Behauptung, eine bestimmte Partei strebe nach absoluter, schrankenloser Macht, ist weder in Parteiprogrammen noch in Verfassungsschutzberichten eindeutig belegbar.
- Fehlende Konkretheit: Steinmeier beschwört eine Gefahr, ohne sie klar zu benennen oder mit belastbaren Belegen zu untermauern.
Hinzu kommt, dass Steinmeier beim selben Festakt die Grundgesetzänderung von 2024 lobte, die die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts neu regelt – eine Reform, die nach Ansicht von Kritikerinnen wie der ehemaligen Richterin Gertrude Lübbe-Wolff dazu führt, dass Parteien mit hohen Stimmanteilen faktisch von der Richterauswahl ausgeschlossen werden.
Verfassungsrechtliche Grenzen des Bundespräsidenten
Das Bundesverfassungsgericht selbst hat in seiner Rechtsprechung festgehalten, dass der Bundespräsident die Einheit des Staates verkörpern und eine gewisse Distanz zu Zielen und Aktivitäten politischer Parteien wahren soll. Wörtlich heißt es, mit der Repräsentations- und Integrationsaufgabe des Amtes stünden Äußerungen nicht im Einklang, „die keinen Beitrag zur sachlichen Auseinandersetzung liefern, sondern ausgrenzen wirken.”
Kritiker sehen in Steinmeiers wiederholten Angriffen auf politische Kräfte – er hatte in der Vergangenheit bereits den Begriff „Rattenfänger” verwendet – einen Verstoß gegen eben diese verfassungsrechtliche Jobbeschreibung. Dem Bundespräsidenten wird vorgeworfen, das Amt des Integrators zugunsten einer aktiven Rolle im sogenannten „Kampf gegen Rechts” aufgegeben zu haben.
Vertrauen in Institutionen und der Ausblick auf die Nachfolge
Der Vertrauensverlust in politische Institutionen ist messbar: Während das Bundesverfassungsgericht noch rund zwei Drittel der Bevölkerung hinter sich hat, vertraut weniger als die Hälfte der Deutschen dem Bundestag. Für das Amt des Bundespräsidenten bedeutet die anhaltende Parteinahme Steinmeiers eine zusätzliche Belastung dieses ohnehin fragilen Vertrauens.
Im Januar 2027 endet Steinmeiers Amtszeit. Die Bundesversammlung wird dann einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin wählen. Viele Beobachter verbinden damit die Hoffnung auf eine Rückkehr zu einem überparteilichen, integrierenden Amtsverständnis – jenseits von Kampfbegriffen wie „Vulgärdemokraten”. Ob diese Hoffnung erfüllt wird, hängt maßgeblich davon ab, welche politischen Mehrheiten die Bundesversammlung prägen werden.
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