Sven Hüber: DDR-Vergangenheit und Putsch-Vorwürfe

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Dieses Video wurde am 14.08.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Sven Hüber, stellvertretender Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), steht seit einem Artikel in einem Polizei-Mitgliedermagazin massiv unter Druck. Darin soll er für den Fall einer Regierungsbeteiligung der AfD in Sachsen-Anhalt vor einem „inneren Notstand” gewarnt und Polizisten dazu aufgerufen haben, sich innerlich darauf vorzubereiten, die verfassungsmäßige Ordnung notfalls mit Hilfe von Bereitschafts- und Bundespolizei wiederherzustellen. Kritiker werten das als Aufruf zu einem verfassungswidrigen Eingriff in demokratische Wahlergebnisse – und rücken dabei zugleich Hübers Biografie in den Vordergrund.

Vom DDR-Politoffizier zum Gewerkschaftsvize

Hübers Vergangenheit ist für viele das eigentliche Kernproblem. Ende der 1980er Jahre war er Politoffizier und stellvertretender Kompaniechef bei den Grenztruppen der DDR. Seine damalige Diplomarbeit trug den Titel „Der Bundesgrenzschutz als Instrument imperialistischer Macht und Herrschaftssicherung”.

Konkret war er bei den Grenztruppen 33 in Berlin eingesetzt – jener Einheit, die im Februar 1989 noch den letzten Menschen an der Berliner Mauer erschoss. Als Politoffizier hatte Hüber die Aufgabe, Grenzsoldaten ideologisch auf Linie zu halten und sicherzustellen, dass der Schießbefehl befolgt wurde.

Nach dem Fall der Mauer wurde Hüber in den – von ihm zuvor in seiner Diplomarbeit kritisierten – Bundesgrenzschutz übernommen und baute anschließend eine Karriere in der Gewerkschaft der Polizei auf. Der DDR-Historiker Hubertus Knabe, Autor des Buches „Die Täter sind unter uns”, bezeichnete Hüber als „politischen Henker”, der dafür gesorgt habe, dass junge Wehrpflichtige auf Flüchtende schossen.

Die umstrittenen Äußerungen und ihre Folgen

In dem fraglichen Artikel beschreibt Hüber Szenarien, in denen Polizisten sich innerlich auf einen „inneren Notstand” vorbereiten müssten, sollte die AfD in Sachsen-Anhalt an die Regierung kommen. Kritiker sehen darin folgende problematische Implikationen:

  • Aufruf zur Befehlsverweigerung gegenüber einer demokratisch gewählten Landesregierung
  • Androhung des Einsatzes bewaffneter Bundespolizei gegen den Willen der Wählerinnen und Wähler
  • Forderung, AfD-wählende Polizisten ihres Amtes zu entheben
  • Juristisch problematische Nutzung des Widerstandsrechts, das laut Staatsrechtlern für Beamte nicht gilt

Staatsrechtler wiesen darauf hin, dass das im Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht für Bürgerinnen und Bürger bestimmt sei – nicht für Beamte, die an Weisungsrecht und Beamtenrecht gebunden sind.

GdP NRW distanziert sich – Hüber wackelt

Die Gewerkschaft der Polizei Nordrhein-Westfalen reagierte umgehend mit einer scharfen öffentlichen Distanzierung. In einer Facebook-Erklärung hieß es wörtlich, die Aussagen Hübers gäben „nicht die Haltung der GdP NRW wieder”. Man distanziere sich „ausdrücklich und vollumfänglich von seiner Wortwahl, seinen Vergleichen und den daraus gezogenen juristisch problematischen Schlussfolgerungen”.

Der Schritt ist aus gewerkschaftspolitischer Sicht brisant: Die GdP vertritt eine Mitgliedschaft, in der der Anteil von AfD-Wählern nach übereinstimmenden Beobachtungen überdurchschnittlich hoch ist. Polizistinnen und Polizisten sind an vorderster Front mit den Folgen gesellschaftlicher Entwicklungen konfrontiert – das prägt politische Einstellungen. Hübers Forderungen treffen die eigene Mitgliederbasis damit doppelt: einerseits inhaltlich, andererseits durch die Androhung berufsrechtlicher Konsequenzen für AfD-Wähler im Dienst.

Auch AfD-Chefin Alice Weidel meldete sich zu Wort und forderte auf X die sofortige Entlassung Hübers aus dem Polizeidienst. Der erste parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, erklärte, ein Mann, der den „legitimen Wählerwillen” als „Machtergreifung” verunglimpfe, dürfe „überhaupt kein Amt in Deutschland bekleiden”.

Strukturelles Problem: Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit

Der Fall Hüber wirft eine grundsätzliche Frage auf, die über seine Person hinausgeht: Wie konnte ein ehemaliger DDR-Politoffizier jahrzehntelang eine einflussreiche Stellung in der bundesdeutschen Sicherheitsarchitektur bekleiden?

Kritiker sehen darin eine strukturelle Schwäche der deutschen Wiedervereinigung. Im Bestreben nach innerer Einheit seien zu viele belastete Funktionäre des SED-Regimes in den Staatsdienst der Bundesrepublik übernommen worden – ein Fehler, der nach Ansicht mancher Historiker an frühere Versäumnisse der Entnazifizierung erinnert.

Für Hüber selbst hat der Vorgang weitreichende Konsequenzen: Sein Amt in der GdP, aber auch sein Beamtenstatus bei der Bundespolizei stehen auf dem Prüfstand. Da Beamten Kündigungsschutz genießt, ist ein sofortiger Rauswurf rechtlich nicht ohne weiteres möglich – ein ordentliches Dienstrechtsverfahren dürfte jedoch kaum zu vermeiden sein. Der Fall zeigt einmal mehr, dass die Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit in deutschen Behörden und Institutionen bis heute nicht abgeschlossen ist.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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