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Trumps Medien-Zensur: Warum sie scheitern wird

Trump wirft erneut Journalisten aus dem Weißen Haus – doch die First Amendment setzt dem Präsidenten klare Grenzen. Warum seine Medienpolitik zum Eigentor werden könnte.

Redaktion · 19. September 2026, 21:30 Uhr · 3 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 19.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Donald Trump hat erneut Medienvertreter vom direkten Zugang zu seinem Büro im Weißen Haus ausgeschlossen – darunter das Nachrichtenportal Politico, das zum deutschen Axel-Springer-Konzern gehört. Der Schritt sorgt für Aufruhr, doch US-Journalist Eric Kirschbaum ist überzeugt: Diese Form der Medien-Zensur ist rechtlich nicht haltbar. Trump hat diesen Weg bereits früher versucht – und ist vor Gericht gescheitert.

Was Trump wirklich plant – und was er darf

Es geht beim aktuellen Konflikt nicht darum, Journalisten vollständig aus dem Weißen Haus zu verbannen. Im Presseraum des White House dürfen Korrespondenten weiterhin arbeiten. Trump möchte jedoch verhindern, dass bestimmte Medienvertreter direkten Zugang zu seinem Büro erhalten.

Zum Vergleich: Es wäre so, als würden deutsche Journalistinnen und Journalisten nicht nur im Bundespresseamt, sondern regelmäßig im Kanzleramtsbüro selbst präsent sein – ein in Deutschland unvorstellbares Szenario, das in den USA allerdings jahrzehntelanger Praxis entspricht.

Genau diesen privilegierten Zugang will Trump nun für unliebsame Medien beenden – was Beobachter als klaren Angriff auf die Pressefreiheit werten.

Die First Amendment als unüberwindbare Schranke

Das entscheidende juristische Hindernis für Trumps Vorhaben ist der erste Zusatzartikel der US-Verfassung, die sogenannte First Amendment. Sie verbietet es jedem Amtsträger – einschließlich des Präsidenten –, einzelne Medien zu bevorzugen oder zu benachteiligen.

Der rechtliche Grundsatz lautet: Will ein Präsident ein Medium aus dem Weißen Haus ausschließen, müssten konsequenterweise alle Medien ausgeschlossen werden. Genau deshalb hat Trump in der Vergangenheit bereits zwei vergleichbare Auseinandersetzungen verloren:

  • Im Fall der Nachrichtenagentur AP stellte ein Bundesrichter den Zugang zum Weißen Haus wieder her.
  • Im Fall des CNN-Reporters Jim Acosta unterlag Trump ebenfalls vor Gericht.

Kirschbaum betont, dass Trump zwar lautstark Drohungen ausspricht, bisher aber faktisch keine Journalisten dauerhaft aus dem Weißen Haus entfernt werden konnten.

Eigentor kurz vor den Wahlen?

Politisch könnte Trumps Feldzug gegen die Presse erheblichen Schaden anrichten – vor allem mit Blick auf die Wahlen im November. Die Amerikanerin und der Amerikaner nehmen die Pressefreiheit traditionell sehr ernst. Wer offen gegen Medien vorgeht, riskiert, Wechselwähler zu verprellen, die über den Ausgang enger Wahlen entscheiden.

Kirschbaum sieht in Trumps Verhalten kein strategisches Kalkül, sondern schlicht eine emotionale Reaktion: Der Präsident sei schlicht verärgert über kritische Berichterstattung. Dabei ist ein schwieriges Verhältnis zwischen dem Weißen Haus und der dort akkreditierten Presse keineswegs neu – jeder amerikanische Präsident habe seine Konflikte mit den Hauptstadtjournalisten gehabt.

Der entscheidende Unterschied: Trump eskaliert den Konflikt öffentlichkeitswirksam, ohne dass daraus juristisch durchsetzbare Maßnahmen folgen. Das nährt den Eindruck von Aktionismus – und könnte sich als klassisches Eigentor erweisen.

Einordnung: Rhetorik versus Rechtslage

Der aktuelle Vorgang folgt einem bei Trump bekannten Muster: laute Ankündigungen, die an rechtlichen Realitäten scheitern. Solange die First Amendment gilt, hat kein Präsident die Möglichkeit, missliebige Medien selektiv aus dem Weißen Haus auszusperren. Die unabhängige US-Justiz hat das in der Vergangenheit konsequent durchgesetzt.

Ob Trump dennoch erneut einen gerichtlichen Weg beschreitet und erneut scheitert, bleibt abzuwarten. Klar ist: Eine dauerhafte Beschränkung der Presseakkreditierung im Weißen Haus wäre verfassungsrechtlich kaum zu halten – und politisch ein riskantes Manöver in einem ohnehin umkämpften Wahljahr.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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