Wohnungsnot Berlin: Enteignung löst nichts
Ein Ökonom des Kieler Instituts für Weltwirtschaft erklärt, warum die geplante Vergesellschaftung von Wohnungen die Wohnungsnot in Berlin nicht löst.
Dieses Video wurde am 29.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Wohnungsnot in Berlin ist eines der drängendsten politischen Probleme der Hauptstadt. Die Linke setzt auf ein radikales Mittel: die Vergesellschaftung von Wohnungen großer privater Vermieter. Doch Ökonomen warnen eindringlich davor. Dr. Jonas Schalek vom Kieler Institut für Weltwirtschaft sieht aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive kein überzeugendes Argument, das für eine solche Enteignung spricht – und erklärt, warum der Plan das eigentliche Problem sogar verschärfen könnte.
Kein einziges neues Apartment durch Eigentümerwechsel
Das Kernproblem auf dem Berliner Wohnungsmarkt ist ein klassisches Knappheitsproblem: einer hohen Nachfrage steht ein zu geringes Angebot gegenüber. Genau hier setzt die Kritik an der Vergesellschaftung an.
Ein reiner Eigentümerwechsel schafft keine einzige neue Wohnung. Egal, ob eine Immobilie einem privaten Konzern oder dem Land Berlin gehört – die Zahl der verfügbaren Wohneinheiten bleibt identisch. Die strukturelle Ursache der Wohnungsnot, nämlich das fehlende Angebot, bleibt damit vollständig unberührt.
Schalek betont, dass nur der Bau neuer Wohnungen das Angebotsproblem dauerhaft lindern kann. Politische Maßnahmen, die diesen Weg ignorieren, adressieren die Symptome, nicht die Ursache.
Milliarden-Entschädigung: Finanziell kaum zu stemmen
Neben dem wirtschaftlichen Grundproblem stellt sich die Frage der Finanzierbarkeit. Der Verkehrswert der betroffenen Wohnungen liegt Schätzungen zufolge bei rund 40 Milliarden Euro. Eine vollständige Entschädigung in dieser Höhe ist für den Berliner Haushalt schlicht nicht darstellbar.
Realistisch wäre laut Schalek ein Szenario, in dem erhebliche Abschläge vorgenommen werden – die tatsächlich gezahlte Entschädigung könnte dann nur noch zwischen 15 und 20 Milliarden Euro betragen. Das würde rechtliche Fragen aufwerfen und den Haushalt dennoch massiv belasten.
- Verkehrswert der betroffenen Immobilien: ca. 40 Milliarden Euro
- Realistischer Entschädigungsrahmen bei Haushaltsfinanzierung: 15–20 Milliarden Euro
- Keine Neuschaffung von Wohnraum durch den Eigentumsübergang
- Kein international erfolgreiches Vorbild für eine solche Maßnahme
Insider versus Outsider: Wer profitiert wirklich?
Ein häufiges Argument der Befürworter lautet, dass zumindest die aktuellen Mieterinnen und Mieter in den betroffenen Wohnungen profitieren würden – durch gedeckelte oder sinkende Mieten und politischen Schutz. Schalek räumt ein, dass dies aus der engen Perspektive der sogenannten Insider – also derjenigen, die bereits eine Wohnung haben – kurzfristig zutreffen mag.
Doch diese Sichtweise greife zu kurz. Politik dürfe nicht nur die Interessen derer berücksichtigen, die bereits versorgt sind, sondern müsse auch die Outsider im Blick behalten: Menschen, die neu nach Berlin ziehen wollen oder innerhalb der Stadt umziehen müssen.
Wird der Wohnungsmarkt durch Eingriffe weiter verzerrt, leidet die berufliche Mobilität. Fachkräfte können nicht dorthin ziehen, wo sie gebraucht werden. Das hat laut Schalek direkte negative Auswirkungen auf Beschäftigung, Wirtschaftswachstum und die Fachkräftegewinnung in Berlin.
Kein Vorbild im Ausland – Gutachten-Unabhängigkeit verteidigt
Auf die Frage, ob es international erfolgreiche Beispiele für eine vergleichbare staatliche Intervention im Wohnungsmarkt gebe, ist die Antwort des Ökonomen eindeutig: Nein. Es gibt kein Land, in dem eine Vergesellschaftung in diesem Ausmaß den Wohnungsmarkt nachweislich entspannt hat. Fälle, die gelegentlich als Vorbilder angeführt werden, unterscheiden sich wesentlich – etwa durch den zusätzlichen Bau staatseigener Wohnungen, nicht durch bloße Eigentumsübertragungen.
Kritische Nachfragen richteten sich auch an die Auftraggeber des zugrunde liegenden Gutachtens: die Wirtschaftsinitiative „Berlin denkt weiter”, hinter der Institutionen wie IHK, Handwerkskammer und Unternehmerverbände stehen – allesamt erklärte Gegner der Vergesellschaftung. Schalek verwies darauf, dass die wissenschaftliche Reputation eines Forschungsinstituts sein wichtigstes Gut sei und unabhängig vom Auftraggeber nach bestem Wissen und Gewissen gearbeitet werde.
Die Debatte um Enteignung und Vergesellschaftung in Berlin ist damit keineswegs beendet. Die ökonomischen Einwände sind gewichtig – doch solange der Neubau von Wohnungen politisch und bürokratisch stockt, bleibt der Druck auf alle Beteiligten hoch. Eine nachhaltige Lösung der Wohnungsnot wird nur gelingen, wenn Angebot und Nachfrage wieder in ein gesundes Gleichgewicht kommen.
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