Thursday, 29. October 2026
AfD

Eidesstattliche Versicherung: Schulze unter Druck

CDU-Fraktionschef Sven Schulze soll Abgeordnete in Sachsen-Anhalt mit einer eidesstattlichen Versicherung zur Offenlegung ihres Wahlverhaltens gedrängt haben – möglicherweise eine Straftat.

Redaktion · 28. October 2026, 11:02 Uhr · 4 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 28.10.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Ein beispielloser Vorgang erschüttert die CDU in Sachsen-Anhalt: Nach Informationen des Nachrichtenportals NIUS soll Ministerpräsident und CDU-Fraktionschef Sven Schulze versucht haben, seine Abgeordneten mit einer eidesstattlichen Versicherung auf Linie zu bringen. Konkret geht es um die Wahl des AfD-Kandidaten Tobias Rausch zum Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt am 6. Oktober 2026. Juristisch könnte das Vorgehen eine Straftat darstellen – eine, die es in dieser Form in der deutschen Parlamentsgeschichte noch nicht gegeben hat.

Was in der Fraktionssitzung geschah

Laut übereinstimmenden Angaben mehrerer Sitzungsteilnehmer legte Schulze bei einer CDU-Fraktionssitzung am 13. Oktober im Landtag Sachsen-Anhalt ein Papier vor. Darin sollten die Abgeordneten an Eides statt erklären, weder Absprachen mit Vertretern der AfD getroffen noch für Tobias Rausch als Landtagspräsidenten oder Hans Thomas Tilschneider als Vizepräsidenten gestimmt zu haben.

Besonders brisant: Im Dokument hieß es, wer eine Falschaussage mache, solle „unverzüglich sein Mandat zur Verfügung stellen”. Schulze selbst soll das Papier bereits unterschrieben haben, ebenso mehrere Unterstützer aus seinem Lager.

Kritiker in der Fraktion warnten jedoch, die Unterzeichner würden sich damit angreifbar machen – denn schon die bloße Behauptung einer Absprache zwischen Union und AfD könnte sie in Erklärungsnot bringen. Die Erklärung wurde daraufhin zurückgezogen, doch nicht alle Exemplare wurden eingesammelt.

Mögliche Straftat nach § 106 StGB

Rechtlich steht das Verhalten Schulzes im Raum des § 106 Strafgesetzbuch – der Nötigung von Verfassungsorganen. Ein Bundestagsabgeordneter oder Landtagsabgeordneter gilt als Verfassungsorgan, da er als Gesetzgeber zu den zentralen Trägern staatlicher Gewalt gehört.

  • § 106 StGB bedroht die Nötigung von Verfassungsorganen mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei erschwerenden Umständen auch darüber hinaus.
  • Abgeordnete haben ein freies Mandat und sind an keinerlei Weisungen gebunden.
  • Das Wahlgeheimnis schützt Abgeordnete ausdrücklich davor, ihr Abstimmungsverhalten offenlegen zu müssen.
  • Ein Mandat kann nur durch schwerste Vergehen entzogen werden – nicht durch interne Parteibeschlüsse.

Früherer CDU-Fraktionschef Gido Heuer, der sich bereits geweigert hatte, bei der Ministerpräsidentenwahl den Plenarsaal zu verlassen, verwies in einem NIUS-Interview ausdrücklich auf den Straftatbestand. Auch der frühere Innenminister Sachsen-Anhalts, Holger Stahlknecht, kritisierte das Vorgehen scharf: Es entspreche nicht seinem Staatsverständnis, sich einer Wahl zu entziehen oder im Nachhinein offenlegen zu müssen, wer wofür gestimmt habe.

Schulze dementiert – Fraktion unter Druck

Sven Schulze bestreitet den Vorwurf. In einer ersten Stellungnahme ließ er knapp mitteilen: „Das stimmt nicht.” Unklar bleibt bislang, ob er die Existenz des Papiers grundsätzlich leugnet oder lediglich seine persönliche Beteiligung in Abrede stellt.

Mehrere Abgeordnete bestätigten gegenüber NIUS-Rechercheur Ralf Schuler unabhängig voneinander, dass die Erklärung in der Fraktionssitzung vorgelegt wurde – in Anwesenheit Schulzes, von einem anderen Abgeordneten in seinem Auftrag verlesen. Die Brandmauer-Strategie der CDU gegenüber der AfD, die Bundeskanzler Friedrich Merz maßgeblich geprägt hat, steht damit intern massiv unter Druck.

Größeres Bild: CDU-Krise weit über Sachsen-Anhalt hinaus

Der Vorfall ist mehr als ein regionaler Streit. Er spiegelt den wachsenden innerparteilichen Zerfleischungsprozess einer Partei wider, die in mehreren Bundesländern dramatische Verluste einfährt. In Mecklenburg-Vorpommern ist die CDU bereits aus dem Landtag geflogen, in Sachsen und Thüringen stieg die AfD trotz – oder wegen – der Abgrenzungsstrategie weiter an.

Ob die eidesstattliche Versicherung strafrechtliche Konsequenzen für Sven Schulze haben wird, ist offen. Fest steht: Der Vorgang berührt demokratische Grundregeln unmittelbar. Wer war der Initiator? Handelte Schulze allein, oder stand die Berliner Parteizentrale dahinter? Diese Fragen werden die CDU in Sachsen-Anhalt – und möglicherweise weit darüber hinaus – noch länger beschäftigen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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