Tuesday, 3. November 2026
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Aktienrente

Aktienrente verschoben: Merz bricht Versprechen

Bundeskanzler Friedrich Merz verschiebt die Aktienrente auf 2027. Der kapitalmarktrechtliche Teil der Rentenreform wird nicht mehr bis Jahresende beschlossen – ein weiterer Wortbruch.

Redaktion · 3. November 2026, 19:04 Uhr · 3 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 03.11.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Bundeskanzler Friedrich Merz hat das Kernstück seiner Rentenreform vertagt: Die sogenannte Aktienrente wird nicht mehr bis Jahresende im Kabinett beschlossen. Das räumte Merz selbst in einer Rede vor der Industrie- und Handelskammer in Berlin ein. Damit bricht er ein zentrales Wahlversprechen – und das zu einem Zeitpunkt, an dem die Koalition aus CDU, CSU und SPD ohnehin unter erheblichem Druck steht.

Was Merz versprochen hatte – und was nun kommt

Ursprünglich sollte die gesamte Rentenreform, einschließlich des kapitalmarktrechtlichen Teils, noch in diesem Jahr vom Bundestag beschlossen werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Davon ist nun keine Rede mehr.

In seiner IHK-Rede erklärte Merz, der rentenrechtliche Teil solle noch vor Weihnachten im Kabinett verabschiedet werden. Der kapitalmarktrechtliche Teil – also die eigentliche Aktienrente – werde lediglich in Eckpunkten festgelegt. Konkret bedeutet das: Das geplante Altersvorsorgedepot und die sogenannte Frühstartrente ab dem Schuljahr 2026/27 sollen erst 2027 folgen.

Merz selbst sprach von einem „Paradigmenwechsel in der Altersvorsorge” – doch Kritiker sehen in der Verschiebung vor allem einen weiteren Wortbruch des Kanzlers.

Koalitionsstreit bremst die Reform

Hinter der Verzögerung steckt auch ein grundsätzlicher Konflikt innerhalb der Koalition. Nach Informationen aus Regierungskreisen streiten CDU/CSU und SPD darüber, ob die kapitalgedeckte Rente über den freien Kapitalmarkt – also über echte Aktienanlagen – oder über einen staatlich gesteuerten Fonds organisiert werden soll. Finanzminister Lars Klingbeil von der SPD favorisiert eine stärker regulierte Variante.

Kritiker warnen, staatliche Vorgaben bei der Kapitalanlage könnten die Rendite massiv schmälern – ähnlich wie es bei der weitgehend gescheiterten Riester-Rente der Fall war. Ohne echten Kapitalmarktbezug verliere die Reform ihren eigentlichen Reformcharakter.

Was die Reform konkret vorsieht

  • Einführung eines individuellen Altersvorsorgedepots für Arbeitnehmer
  • Eine Frühstartrente, die ab dem Schuljahr 2026/27 beginnen soll
  • Zusätzliche Beiträge von rund zwei Prozentpunkten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • Einbeziehung bisher ausgenommener Gruppen wie Selbstständige und Spitzenverdiener in die Rentenversicherung

Kritiker bezweifeln, dass diese Maßnahmen das strukturelle Problem des umlagefinanzierten Rentensystems lösen. Eine Erweiterung des Kreises der Einzahler bringe kurzfristig mehr Einnahmen, schaffe aber langfristig neue Rentenansprüche – ohne das Grundproblem zu beseitigen.

Glaubwürdigkeit des Kanzlers steht auf dem Spiel

Für Merz hat die Verschiebung politisch erhebliches Gewicht. Noch beim Arbeitgebertag vor wenigen Wochen hatte er vollmundig Tempo bei der Rentenreform gefordert. Nun muss er zurückrudern – und das ist kein Einzelfall. Die Rentenreform reiht sich in eine Serie von Ankündigungen ein, die der Kanzler bisher nicht eingehalten hat.

Besonders die jüngere Generation dürfte die Verzögerung mit Skepsis aufnehmen. Wer heute zwischen 25 und 45 Jahren alt ist, braucht Planungssicherheit für die Altersvorsorge. Eine erneute Verschiebung des kapitalgedeckten Teils sendet das falsche Signal – zumal die gesetzliche Rentenversicherung bereits jetzt zu einem erheblichen Teil aus Steuermitteln finanziert wird und demografisch unter Druck steht.

Ob der rentenrechtliche Teil der Reform wie angekündigt noch vor Weihnachten das Kabinett passiert, bleibt abzuwarten. Der politische Druck auf Merz wächst – nicht nur von der Opposition, sondern zunehmend auch aus den eigenen Reihen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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