Dieses Video wurde am 07.05.2026 von tagesschau auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Bayern führt ab dem kommenden Schuljahr eine Hymnenpflicht an staatlichen weiterführenden Schulen ein. Bei Abschlussfeiern müssen künftig mindestens zwei Hymnen gespielt werden. Gleichzeitig weist das bayerische Kultusministerium auf einen Strafrechtsparagraphen hin, der das Verunglimpfen von Hymnen unter Strafe stellt – und löst damit eine breite politische Debatte aus.
Was die neue Regelung konkret vorsieht
Laut einem Schreiben des bayerischen Kultusministeriums gilt die Neuregelung ab dem nächsten Schuljahr für alle staatlichen weiterführenden Schulen im Freistaat. Bei Abschlussfeiern müssen mindestens zwei Hymnen gespielt werden.
Vorgeschrieben ist dabei folgende Kombination:
- Die Bayernhymne ist verpflichtend und muss immer gespielt werden.
- Hinzu kommt entweder die Deutsche Nationalhymne, die Europahymne – oder beide.
Mitsingen ist ausdrücklich nicht verpflichtend. Schülerinnen und Schüler müssen die Hymnen lediglich anhören.
Strafrechtswarnung sorgt für Aufsehen
Besonders viel Aufmerksamkeit erregt ein Hinweis im Ministeriumsschreiben auf § 90a des Strafgesetzbuches. Darin heißt es wörtlich: „Wer öffentlich die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglümpft, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.”
Das Ministerium verweist damit aktiv auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen – direkt im Kontext der schulischen Regelung. Kritiker sehen darin ein abschreckendes Signal gegenüber Schülerinnen und Schülern.
Scharfe Kritik von Gewerkschaft und Opposition
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnet den Verweis auf den Strafrechtsparagraphen als „verstörend”. Auch aus der Politik kommt Widerstand:
- Die Grünen lehnen die Hymnenpflicht grundsätzlich ab.
- Die SPD schließt sich dieser Kritik an.
- Beide Parteien sehen in der Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in den Schulalltag.
Kritiker argumentieren, dass Heimatverbundenheit und Nationalgefühl nicht durch Vorschriften erzwungen werden können, sondern durch Bildung und offenen Dialog gefördert werden sollten.
Warum Bayern die Hymnen einführt
Das bayerische Kultusministerium begründet die Neuregelung mit einem klaren Erziehungsziel: Die Verbundenheit der Schülerinnen und Schüler mit ihrer Heimat, mit Deutschland und mit Europa soll gestärkt werden.
Hymnen gelten in dieser Lesart als identitätsstiftende Symbole, die zu einem bewussten Umgang mit regionaler, nationaler und europäischer Zugehörigkeit beitragen sollen. Bayern sieht sich damit in einer Tradition, Heimatpflege und staatsbürgerliche Erziehung aktiv in den Schulalltag zu integrieren.
Ob die Maßnahme tatsächlich das gewünschte Gemeinschaftsgefühl fördert oder eher Ablehnung provoziert, bleibt offen. Die Debatte um Pflicht versus freiwillige Identifikation dürfte spätestens mit Beginn des neuen Schuljahres neu entfachen – besonders wenn der Strafrechtshinweis in der Praxis auf die erste Abschlussfeier trifft.
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