Wednesday, 30. September 2026
AfD

AfD-Verbot: Juristin sieht Voraussetzungen erfüllt

Verfassungsrechtlerin Valentina Chiofalo von der GFF sieht die AfD als verfassungswidrig an – und erklärt, warum ein Verbotsantrag vor dem BVerfG Erfolg hätte.

Redaktion · 30. September 2026, 11:51 Uhr · 4 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 30.09.2026 von ntv Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Ein mögliches AfD-Verbot steht erneut im Mittelpunkt einer politischen und juristischen Debatte. Valentina Chiofalo, Juristin und Sachverständige bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), hat sich im Vorfeld einer Bundestagsanhörung klar positioniert: Die AfD erfülle die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Parteiverbot. Die GFF hat dafür über 13 Monate lang mehr als drei Millionen öffentlich zugängliche Daten ausgewertet und kommt zu einem eindeutigen Ergebnis.

AfD-Verbot: Klare juristische Einschätzung der GFF

Laut Chiofalo hat die Gesellschaft für Freiheitsrechte in einem umfassenden Gutachten geprüft, ob die AfD die Voraussetzungen des Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz erfüllt. Dieser Artikel ermöglicht das Verbot einer Partei, wenn sie die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu untergraben droht.

Das Ergebnis der Untersuchung ist eindeutig: Die GFF kommt zu dem Schluss, dass die AfD verfassungswidrig ist und ein zulässiger Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg hätte. Chiofalo betont dabei, dass es kein „too big to ban” gebe – also keinen Grundsatz, dass eine Partei aufgrund ihrer Größe oder Wählerstärke nicht verboten werden könnte.

Die Juristin unterscheidet jedoch klar zwischen der juristischen und der politischen Ebene: Ob ein Verbotsantrag tatsächlich gestellt wird, liege in der Hand der politischen Akteure – und diese Entscheidung müsse sie als Juristin akzeptieren.

Stärkt ein Verfahren die AfD bei Wählerinnen und Wählern?

Ein häufig vorgebrachtes Argument gegen ein Verbotsverfahren lautet, es könne die AfD in der Wählergunst sogar stärken. Chiofalo begegnet diesem Einwand mit einem Verweis auf fehlende Evidenz für diese These.

Sie schließt zwar nicht aus, dass ein Verbotsverfahren einzelne Wählerinnen und Wähler mobilisieren könnte. Gleichzeitig verweist sie aber auf die Möglichkeit, dass die AfD bei ihrer bundesweiten Wählerschaft bereits eine Art Decke erreicht haben könnte – also kaum noch ungenutztes Mobilisierungspotenzial besitze.

  • Ein Verbotsverfahren könnte Sympathisanten mobilisieren – aber auch abschrecken.
  • Die bisherigen Wahlergebnisse lassen keine eindeutigen Rückschlüsse auf das Restpotenzial zu.
  • Beide Argumentationslinien seien nachvollziehbar, so Chiofalo.
  • Am Ende bleibe es eine politische Entscheidung, kein rein juristisches Kalkül.

Chiofalo betont ausdrücklich, dass sie als Juristin lediglich die Tatbestandsvoraussetzungen bewerten könne – die politische Abwägung liege woanders.

Anhörung mit Sachverständigen und Hape Kerkeling

Bei der Anhörung, die im Thüringer Landtag stattfindet, kommen neben Verfassungsrechtlerinnen und -rechtlern auch gesellschaftliche Stimmen zu Wort. Comedian und Autor Hape Kerkeling, der bereits im April mit einer bewegenden Rede in der Gedenkstätte des KZ Buchenwald auf sich aufmerksam gemacht hatte, bringt laut Chiofalo eine wichtige gesellschaftliche Perspektive in die Debatte ein.

Von den anderen Sachverständigen erwartet sie eine kritische Auseinandersetzung mit dem GFF-Gutachten – eine fundierte juristische Außenperspektive, die das Material entweder bestätige oder in Frage stelle. Chiofalo begrüßt ausdrücklich einen offenen juristischen Austausch auf höchstem Niveau.

Wie könnte es nach der Anhörung weitergehen?

Formal gesehen würde ein Antrag, der im Ausschuss eine Empfehlung erhält, zunächst in den Thüringer Landtag überwiesen. Stimmt dieser zu, würde Druck auf die Landesregierung entstehen, sich im Bundesrat für einen Verbotsantrag einzusetzen – denn nur Bundesrat, Bundestag oder Bundesregierung können einen solchen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen.

Unmittelbare rechtliche Konsequenzen hat die Anhörung zunächst nicht. Vielmehr geht es um mittelbaren politischen Druck und die Verstetigung einer gesellschaftlichen Debatte, die in den vergangenen Monaten spürbar breiter geworden ist. Chiofalo rechnet damit, dass sich der Bundesrat in den kommenden Monaten deutlich intensiver mit der Frage eines möglichen AfD-Verbotsantrags befassen wird – und dass der öffentliche Diskurs weiter an Tiefe gewinnt.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (ntv Nachrichten). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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