Asylpolitik: EU plant Abschiebezentren außerhalb der EU
17 EU-Innenminister beraten in München über Abschiebezentren außerhalb der EU, einen Migrationskrisenmechanismus und den Ausbau von Frontex.
Dieses Video wurde am 27.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Auf Einladung von Bundesinnenminister Dobrin haben sich in München 17 europäische Innenminister zu einem Beratungstreffen über die gemeinsame Migrationspolitik zusammengefunden. Im Mittelpunkt der Gespräche stand neben der Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakts vor allem ein weitreichendes Vorhaben: die Einrichtung von Abschiebezentren außerhalb der EU. Das sogenannte Drittstatenmodell soll helfen, irreguläre Migration wirksamer zu begrenzen und Rückführungen schneller zu organisieren.
Drittstatenmodell: Abschiebezentren jenseits der EU-Grenzen
Das Konzept der Abschiebezentren außerhalb der EU steht seit Monaten im europapolitischen Raum, doch das Münchner Treffen markiert einen neuen Konkretisierungsschritt. Die Innenminister berieten darüber, in welchen Drittstaaten solche Einrichtungen entstehen könnten und unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen Personen dorthin überführt werden dürften.
Das Modell sieht vor, dass Asylsuchende, deren Anträge als unzulässig oder unbegründet eingestuft werden, nicht in ihre Herkunftsländer, sondern in vereinbarte Drittstaaten außerhalb der EU abgeschoben werden. Kritiker warnen vor humanitären und rechtlichen Risiken, während Befürworter argumentieren, das Modell schaffe wirksame Abschreckungseffekte und entlaste die EU-Außengrenzen.
Europäischer Migrationskrisenmechanismus mit drei Säulen
Ein zentrales Ergebnis des Treffens ist der Entwurf eines europäischen Migrationskrisenmechanismus. Dieser soll künftig greifen, sobald eine außergewöhnliche Drucksituation an den EU-Außengrenzen festgestellt wird. Das Konzept basiert auf drei aufeinander aufbauenden Elementen:
- Definition von Ausnahmesituationen: Klare Regeln legen fest, wann eine Ausnahmesituation an der Außengrenze offiziell identifiziert wird.
- Automatischer Regelmechanismus: Ist eine Ausnahmesituation festgestellt, wird ein Schnellverfahren ausgelöst, das Rückführungen zügig organisiert.
- Schnelle Eingreiftruppe von Frontex: Ein neu zu schaffender Unterstützungsmechanismus soll betroffenen Grenzstaaten binnen 24 Stunden Beistand leisten können.
Dieser dreistufige Ansatz soll verhindern, dass einzelne Mitgliedstaaten an ihren Außengrenzen dauerhaft alleingelassen werden und die Last der Grenzsicherung ungleich verteilt bleibt.
Frontex soll zur echten Rückführungsagentur werden
Deutschland drängte beim Münchner Treffen besonders auf eine strukturelle Neuausrichtung der EU-Grenzschutzagentur Frontex. Bislang ist Frontex primär für die Überwachung der Außengrenzen zuständig. Künftig soll die Agentur jedoch aktiv in die Organisation von Abschiebungen und Rückführungen eingebunden werden und damit operativ eine deutlich größere Rolle übernehmen.
Konkret ist eine schnelle Eingreiftruppe geplant, die innerhalb von 24 Stunden in einem unter Migrationsdruck stehenden Grenzstaat einsatzbereit sein soll. Diese Truppe würde nicht nur Grenzschutzaufgaben übernehmen, sondern auch bei der praktischen Durchführung von Rückführungsverfahren unterstützen. Damit würde Frontex von einer reinen Beobachtungs- zu einer Durchführungsagentur aufgewertet.
Asyl- und Migrationspakt: Umsetzung im Fokus
Das Münchner Treffen fand vor dem Hintergrund des gemeinsamen europäischen Asyl- und Migrationspakts statt, den die EU zuletzt verabschiedet hatte. Die Innenminister diskutierten, wie die enthaltenen Regelungen in der Praxis effektiv angewendet werden können. Dabei zeigte sich, dass viele Staaten eine schnellere und verbindlichere Umsetzung einfordern.
Besonders die Staaten an den EU-Außengrenzen — darunter Länder in Südeuropa — pochten auf konkrete Solidaritätsmechanismen, die ihnen im Fall eines starken Migrationsdrucks rasche Entlastung verschaffen. Die Beschlüsse des Münchner Treffens sollen nun auf EU-Ebene weiterverhandelt und in konkrete Gesetzgebungsvorhaben überführt werden. Ob und wann Abschiebezentren außerhalb der EU tatsächlich errichtet werden, bleibt politisch und rechtlich eine der umstrittensten Fragen der europäischen Migrationsdebatte.
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