Meinungsfreiheit: Journalist gewinnt gegen Islam-NGO CLAIM

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Dieses Video wurde am 13.08.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Ein Hamburger Gericht hat einem Investigativjournalisten recht gegeben und damit ein klares Zeichen für die Meinungsfreiheit gesetzt: Sascha Adamek darf die Statistiken der steuerfinanzierten Islam-NGO CLAIM – Allianz gegen Islam- und Muslimfeindlichkeit als „glatte Fälschung” bezeichnen. Die Organisation hatte auf Unterlassung geklagt, scheiterte jedoch vor Gericht. Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für den Umgang mit staatlich geförderten Vereinen und deren Öffentlichkeitsarbeit.

Der Streit um die CLAIM-Statistiken

Auslöser des Rechtsstreits war ein Auftritt Adameks in der ZDF-Sendung „Lanz”. Dort kritisierte er die von CLAIM veröffentlichten Lageberichte zu antimuslimischen Vorfällen scharf. CLAIM hatte für das Jahr 2023 einen Anstieg der gemeldeten Fälle um 114 Prozent gegenüber dem Vorjahr ausgewiesen, für 2024 dann nochmals ein Plus von 60 Prozent.

Adamek warf der Organisation vor, dabei methodisch unsauber vorzugehen: Die gestiegenen Fallzahlen seien nicht allein auf mehr Vorfälle zurückzuführen, sondern auch darauf, dass die Zahl der ausgewerteten Meldestellen deutlich erhöht worden sei – von 17 im Jahr 2023 auf 26 im Jahr 2024. Ein direkter Jahresvergleich sei auf dieser ungleichen Datenbasis schlicht nicht zulässig.

CLAIM klagte daraufhin auf Unterlassung und wollte Adamek verbieten lassen, seine Zahlen als Fälschung zu bezeichnen.

Gerichtsentscheidung: Zulässige Wertung mit Tatsachengrundlage

Das Hamburger Gericht folgte der Argumentation des Journalisten und seiner Anwälte. Nach Einschätzung der Richter handelt es sich bei Adameks Äußerung um eine zulässige Meinungsäußerung, die von der Meinungs- und Pressefreiheit gedeckt ist.

Entscheidend war dabei, dass eine ausreichende Tatsachengrundlage für die Wertung vorlag. Rechtsanwalt Ralf Höcker, der Adamek in dem Verfahren vertrat, verdeutlichte die Logik des Gerichts mit einem Vergleich: Wer 50 Quadratmeter Garten nach Termiten absucht, findet eine bestimmte Menge. Durchsucht man 100 Quadratmeter, steigt die Zahl automatisch – ohne dass es tatsächlich mehr Termiten gibt. Genau diesen Effekt hätte CLAIM in seinen Berichten nicht transparent gemacht, oder ihn zumindest nur in einer schwer auffindbaren Fußnote verborgen.

Die wesentlichen Punkte der Gerichtsentscheidung im Überblick:

  • Adameks Aussage gilt als zulässige Wertung, keine strafbare Falschbehauptung
  • Die veränderte Zahl der Meldestellen bildet die ausreichende Tatsachengrundlage
  • Meinungs- und Pressefreiheit schützen auch pointierte Kritik an Organisationen
  • CLAIM scheiterte mit der Unterlassungsklage vollständig

Steuerfinanzierung und politische Verantwortung

Besonderes Gewicht erhält der Fall durch die Finanzierung von CLAIM: Die Organisation wird nach Angaben von Rechtsanwalt Höcker zu 100 Prozent aus öffentlichen Mitteln finanziert – über die Jahre in Millionenhöhe. Renommierte Politikerinnen wie die frühere Familienministerin Lisa Paus und die Antidiskriminierungsbeauftragte hatten sich öffentlich auf die CLAIM-Zahlen berufen.

Damit stellt sich die Frage nach der Verantwortung der Politik. Höcker betonte, dass staatlich geförderte Organisationen dem in sie gesetzten Vertrauen gerecht werden müssen. Seine Forderung war unmissverständlich: CLAIM solle künftig keine öffentlichen Mittel mehr erhalten, solange die Transparenz bei der Datenerhebung nicht sichergestellt sei.

Kritiker weisen zudem auf einen grundlegenden Begriffsfehler hin: Der von CLAIM verwendete Term „antimuslimischer Rassismus” sei in sich widersprüchlich, da Muslime keine ethnische Gruppe, sondern Angehörige einer Religionsgemeinschaft seien.

Bedeutung des Urteils für Journalismus und Pressefreiheit

Der Fall Adamek gegen CLAIM steht exemplarisch für eine zunehmend diskutierte Praxis: Nichtregierungsorganisationen, die mit Steuermitteln gefördert werden, versuchen mittels juristischer Schritte, kritische Berichterstattung zu unterbinden. Solche Klagen – teils als SLAPP-Klagen bezeichnet, also strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung – können Journalisten erheblich einschüchtern und ihre Arbeit erschweren.

Das Hamburger Urteil setzt dem zumindest in diesem Fall eine klare Grenze. Es bekräftigt, dass investigativer Journalismus auch staatlich geförderte Organisationen öffentlich und scharf kritisieren darf – sofern eine nachvollziehbare Tatsachengrundlage besteht. Für die Debatte um Transparenz, Förderkriterien und Methodik von NGOs dürfte das Urteil richtungsweisend sein. Ob CLAIM Rechtsmittel einlegen wird, war zunächst nicht bekannt.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (NIUS). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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