Dieses Video wurde am 13.08.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Ein als einer der gefährlichsten IS-Unterstützer in Deutschland eingestufter Mann hat vom deutschen Staat eine Ausreiseprämie von 6.000 Euro erhalten. Der Fall des Mannes, der unter dem Namen Abdulhadi B. bekannt ist, sorgt für heftige Diskussionen über die Grenzen der deutschen Asyl- und Sicherheitspolitik. Denn der Betroffene war nicht irgendein Randfall: Er wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, plante einen Anschlag auf eine Synagoge in Berlin und wollte den Sohn seiner Partnerin als Kindersoldaten rekrutieren.
Vorgeschichte: Haft, Fußfessel und gescheiterte Abschiebung
Nach Verbüßung seiner Haftstrafe blieb Abdulhadi B. jahrelang in Deutschland. Die Behörden überwachten ihn mit erheblichem Aufwand – die Kosten für Fußfessel und Polizeipräsenz beliefen sich laut Berichten auf rund 50.000 Euro im Monat.
Eine Abschiebung scheiterte wiederholt an gerichtlichen Entscheidungen. Gerichte stuften Syrien als unsicheres Herkunftsland ein und untersagten damit die Rückführung. Der Staat stand damit vor einem scheinbar unlösbaren Dilemma: Ein als hochgefährlich eingestufter Mann konnte weder dauerhaft sicher verwahrt noch abgeschoben werden.
Am Ende entschied sich die zuständige Behörde für eine freiwillige Ausreiseförderung – und zahlte dem Gefährder 6.000 Euro, um seine Abreise in Richtung Aleppo zu ermöglichen.
Kritik: Staatsversagen auf mehreren Ebenen
Der Fall offenbart strukturelle Schwächen an mehreren Stellen des deutschen Sicherheits- und Rechtssystems. Kritiker sehen darin ein Symptom tiefgreifender institutioneller Probleme:
- Gerichtliche Abschiebungsverbote auch für verurteilte Terrorunterstützer bleiben jahrelang wirksam
- Die Überwachungskosten für einzelne Gefährder übersteigen sechsstellige Beträge pro Jahr
- Freiwillige Ausreiseprämien werden als letztes Mittel eingesetzt, wenn alle anderen Optionen scheitern
- Die öffentliche Wahrnehmung von staatlicher Handlungsfähigkeit leidet erheblich
Kommentatoren sprechen von einer Demonstration behördlicher Ohnmacht: Wenn der Staat einen verurteilten Terrorhelfer weder abschieben noch dauerhaft sicher unterbringen kann und am Ende Prämien zahlt, verliere das Sicherheitssystem seine Glaubwürdigkeit.
Rechtliche Hürden bei der Abschiebung von Gefährdern
Das Grundproblem liegt im Spannungsfeld zwischen dem Abschiebungsschutz und dem Sicherheitsinteresse des Staates. Das Völkerrecht sowie deutsches Verfassungsrecht verbieten die Rückführung von Personen in Länder, in denen ihnen Folter oder Tod droht – unabhängig von ihrer Gefährlichkeit im Inland.
Syrien gilt nach wie vor in vielen Gerichtsbezirken als unsicheres Herkunftsland, auch wenn sich die dortige politische Lage seit dem Ende des Assad-Regimes verändert hat. Die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist hier nicht einheitlich, was zu erheblicher Rechtsunsicherheit führt.
Für die Sicherheitsbehörden bedeutet das: Sie können einen islamistischen Gefährder beobachten, seine Bewegungen einschränken und ihn im Extremfall erneut inhaftieren – aber eine dauerhafte Lösung bleibt aus, solange keine rechtssichere Abschiebung möglich ist.
Einordnung: Ein Einzelfall mit Signalwirkung
Der Fall Abdulhadi B. dürfte kein Einzelfall bleiben. In Deutschland werden nach Behördenangaben mehrere Hundert Personen als islamistische Gefährder eingestuft. Ein Teil davon besitzt keinen gesicherten Aufenthaltsstatus, kann aber aus rechtlichen Gründen nicht ausgewiesen werden.
Die politische Debatte über eine Reform des Abschiebungsrechts, härtere Sicherheitsverwahrung für Terrorverdächtige und eine schnellere gerichtliche Überprüfung von Gefährdereinstufungen dürfte durch diesen Fall neue Nahrung erhalten. Ob der politische Wille zu konkreten Gesetzesänderungen reicht, bleibt abzuwarten – der öffentliche Druck jedenfalls wächst.
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