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Beitragsbemessungsgrenze

Gesundheitskosten 2027: Was sich für Patienten ändert

Ab 2027 steigen die Zuzahlungen für Medikamente, Krankenhaus und Physiotherapie teils um 50 %. Wer zahlt mehr – und wo lässt sich noch sparen?

Redaktion · 28. October 2026, 14:14 Uhr · 4 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 28.10.2026 von ntv Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Ab dem Jahr 2027 werden die Gesundheitskosten für gesetzlich Versicherte in Deutschland spürbar steigen. Höhere Zuzahlungen bei Medikamenten, Krankenhausaufenthalten, Zahnersatz und Physiotherapie treffen vor allem chronisch Kranke und Menschen mit regelmäßigem Behandlungsbedarf. Gleichzeitig soll der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen stabil bei 2,9 Prozent bleiben – ein Versprechen, das jedoch nicht für alle Kassen verbindlich gilt.

Gesundheitskosten 2027: Diese Zuzahlungen steigen konkret

Die Neuregelungen erfassen mehrere Kernbereiche der medizinischen Versorgung. Besonders auffällig ist der Anstieg bei den Medikamentenzuzahlungen: Bisher zahlen Versicherte je nach Packungsgröße und Preis zwischen 5 und 7,50 Euro in der Apotheke. Ab 2027 werden daraus 10 bis 15 Euro – ein Anstieg von bis zu 100 Prozent.

Auch ein Krankenhausaufenthalt wird teurer. Der tägliche Eigenanteil klettert von 10 auf 15 Euro, bleibt aber auf maximal 28 Tage pro Jahr begrenzt. Wer regelmäßig zur Physiotherapie muss, zahlt künftig 15 statt bisher 10 Euro pro Sitzung.

Im Bereich Zahnersatz sinkt der Kassenanteil bei der Regelversorgung von bisher 60 auf nur noch 50 Prozent. Wer ein gepflegtes Bonusheft vorweist, erhält zwar weiterhin einen höheren Zuschuss, doch auch dieser fällt geringer aus als bislang.

  • Medikamente: Zuzahlung steigt von 5–7,50 € auf 10–15 € pro Packung
  • Krankenhaus: Tagessatz steigt von 10 € auf 15 € (max. 28 Tage)
  • Physiotherapie: Zuzahlung steigt von 10 € auf 15 € pro Sitzung
  • Zahnersatz: Kassenanteil sinkt von 60 % auf 50 % (Regelversorgung)

Zuzahlungsgrenze schützt besonders belastete Versicherte

Trotz der Mehrbelastung gibt es gesetzliche Schutzgrenzen. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind Zuzahlungen grundsätzlich auf 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen gedeckelt. Wer diese Grenze erreicht, ist für den Rest des Jahres von weiteren Zuzahlungen befreit.

Für schwer chronisch Erkrankte, bei denen keine Aussicht auf Verbesserung besteht, kann die Grenze sogar auf 1 Prozent abgesenkt werden. Voraussetzung ist ein entsprechender Nachweis gegenüber der Krankenkasse. Wichtig: Alle Zuzahlungsbelege konsequent sammeln und der Kasse einreichen, um von der Befreiung profitieren zu können.

Ein weiterer Spartipp betrifft die Apotheke: Wer auf Generika – also wirkstoffgleiche Nachahmerprodukte – ausweicht, kann die Zuzahlung unter Umständen senken. Die Rücksprache mit dem Arzt oder Apotheker lohnt sich.

Bonusheft und Krankenkassenleistungen gezielt nutzen

Gerade beim Zahnersatz zahlt sich das konsequente Führen des Bonushefts aus. Wer regelmäßige Zahnarztbesuche lückenlos dokumentiert, erhält einen höheren Kassenzuschuss. Viele Krankenkassen bieten darüber hinaus eigene Bonusprogramme an: Für Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Vorsorgeuntersuchungen oder professionelle Zahnreinigungen können Versicherte Prämien, Gutscheine oder Beitragsrückerstattungen von mehreren hundert Euro im Jahr erhalten.

Es lohnt sich daher, das Leistungsangebot der eigenen Kasse genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Krankenkassenvergleich anzustellen. Günstigere Beiträge sind häufig möglich, ohne auf wichtige Zusatzleistungen verzichten zu müssen.

Gutverdiener zahlen durch höhere Beitragsbemessungsgrenze mehr

Eine weitere wesentliche Änderung betrifft Besserverdienende: Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 5.800 auf 6.275 Euro brutto pro Monat. Das bedeutet, dass ein größerer Teil des Einkommens zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags herangezogen wird. Für Gutverdiener ergibt sich daraus eine Mehrbelastung von mehreren hundert Euro jährlich.

Zwar soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag stabil bei 2,9 Prozent bleiben, doch dieser Wert ist lediglich ein Richtwert. Jede Krankenkasse entscheidet eigenständig über ihren Zusatzbeitrag – Anpassungen nach oben sind also möglich. Versicherte sollten deshalb die Beitragsentwicklung ihrer Kasse aufmerksam verfolgen und im Zweifel wechseln. Die Kombination aus steigenden Zuzahlungen und potenziell höheren Beiträgen macht eine individuelle Überprüfung der eigenen Krankenversicherungssituation im Jahr 2027 besonders wichtig.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (ntv Nachrichten). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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