BND-Reform: Was Deutschlands Geheimdienste jetzt dürfen

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Dieses Video wurde am 12.08.2026 von BILD auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Mit einem weitreichenden Gesetzentwurf wollen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Kanzleramtschefin Nina Wagen die deutschen Nachrichtendienste grundlegend umgestalten. Die BND-Reform verleiht dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Verfassungsschutz Befugnisse, die bislang undenkbar waren: von aktiven Gegenangriffen im Cyberraum bis hin zum Schusswaffeneinsatz im absoluten Ausnahmefall. Dobrindt sprach bei der Vorstellung des Entwurfs von einer „Zeitenwende”, einer „Revolution” und einem „historischen Tag” für die deutsche Sicherheitsarchitektur.

Vom passiven Sammler zum aktiven Verteidiger

Bislang war die Rolle der deutschen Nachrichtendienste strikt auf das Beobachten und Melden beschränkt. Sie durften Bedrohungen erkennen und dokumentieren – eingreifen war ihnen jedoch verwehrt. Dieses Prinzip ändert sich mit dem neuen Gesetzentwurf fundamental.

Konkret darf der BND künftig im Ausland Server lahmlegen, wenn von diesen Angriffe auf deutsche Infrastruktur ausgehen. Bisher war auch das sogenannte „Hackback” – also der digitale Gegenschlag – nicht gestattet, selbst wenn Angreifer aus Russland, Nordkorea oder dem Iran bekannte Ziele wie den Bundestag oder die Bahn attackierten.

Zusätzlich erhalten die Dienste das Recht zur Online-Durchsuchung und dürfen erfasste Daten deutlich länger speichern als bisher.

Anschlagspläne aktiv verhindern statt nur melden

Eine der bedeutsamsten Neuerungen betrifft den Umgang mit konkreten Anschlagsdrohungen. Erfährt der BND von bevorstehenden Terrorakten, darf er künftig aktiv eingreifen – nicht mehr nur warnen.

Mögliche Maßnahmen umfassen laut Gesetzentwurf unter anderem:

  • Den Austausch oder die Unschädlichmachung von Sprengvorrichtungen
  • Das Löschen digitaler Daten, etwa gespeicherter Anschlagsziele oder Koordinaten
  • Das Verändern übermittelter Informationen, um geplante Angriffe zu vereiteln
  • Das Lahmlegen feindlicher Server im Ausland

Damit vollziehen die Dienste den Schritt von der reinen Gefahrenabwehr zur aktiven Verteidigung – eine Verschiebung, die Sicherheitsexperten seit Jahren fordern.

Schusswaffeneinsatz als letzte Möglichkeit im Verteidigungsfall

Am weitreichendsten und zugleich am stärksten begrenzt ist die Regelung zum Schusswaffeneinsatz. Im erklärten Verteidigungsfall – also wenn das Parlament offiziell den Kriegszustand festgestellt hat – darf der BND als absolut letztes Mittel auch physische Gewalt, sogenannte kinetische Mittel, einsetzen.

Ausdrücklich ausgeschlossen bleiben gezielte Tötungen oder der Einsatz spezieller Killereinheiten. Der Schusswaffeneinsatz ist an strenge Bedingungen geknüpft und gilt ausschließlich als Notwehr im Extremfall. Kritiker und Befürworter dürften dennoch intensiv über die praktische Ausgestaltung dieser Regelung debattieren.

Versäumnis vergangener Jahrzehnte aufarbeiten

Der Gesetzentwurf wird parteiübergreifend auch als Eingeständnis eines jahrzehntelangen politischen Versäumnisses gewertet. Nach dem Ende des Kalten Krieges 1989 herrschte in Deutschland lange der Glaube, tiefgreifende Bedrohungen durch staatliche oder kriminelle Akteure gehörten der Vergangenheit an.

Tatsächlich aber haben Russland, Nordkorea und der Iran ihre Aktivitäten gegen westliche Demokratien nie eingestellt – ob durch Cyberangriffe, Desinformation oder Spionage. Die deutschen Dienste hatten kaum legale Möglichkeiten zu reagieren und galten in Fachkreisen als strukturell unterfinanziert und rechtlich gefesselt.

Nun stellt sich die Frage der Umsetzung: Neue Befugnisse allein genügen nicht – der BND und der Verfassungsschutz benötigen auch das nötige Fachpersonal und technische Infrastruktur, um die erweiterten Möglichkeiten tatsächlich nutzen zu können. Die Reform markiert einen klaren Richtungswechsel in der deutschen Sicherheitspolitik – ob sie ausreicht, wird die Praxis zeigen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (BILD). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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