AfD-Verbotsverfahren: Erste Anhörung im Thüringer Landtag
Im Thüringer Landtag findet erstmals bundesweit eine parlamentarische Anhörung zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens statt – mit Verfassungsrechtlern und prominenten Gästen.
Dieses Video wurde am 30.09.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Der Thüringer Landtag hat am Mittwoch als erstes Parlament in Deutschland eine Anhörung zur möglichen Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens durchgeführt. Die Linkspartei lud dazu Experten in den Justizausschuss nach Erfurt – darunter Verfassungsrechtler, den ehemaligen Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen sowie den Entertainer Hape Kerkeling. Die Sitzung war auf den gesamten Abend bis Mitternacht angesetzt, da alle Fraktionen eigene Sachverständige benennen durften – sowohl Befürworter als auch Gegner eines Verbots.
Warum die Linke das Verfahren anstoßen will
Initiatorin der Anhörung ist Katharina König-Preß von der Linkspartei. Sie begründet den Antrag damit, dass die AfD eine demokratiegefährdende Partei sei, die ihre politischen Positionen zunehmend auch in konkrete Handlungen übersetze. Als Beleg verweist sie auf Entwicklungen in Sachsen-Anhalt sowie auf die Programmatik der Partei.
König-Preß betont, die AfD greife nicht nur Migranten und Geflüchtete an, sondern richte sich auch gegen weitere gesellschaftliche Gruppen:
- Menschen mit Behinderungen
- Arbeitnehmerrechte und Tarifbindung
- Demokratische Grundwerte und das Grundgesetz
Das Ziel der Anhörung: Der Thüringer Landtag soll sich positionieren und im Bundesrat für die Einleitung eines formalen Verbotsverfahrens stimmen. Denn ein Parteiverbot kann in Deutschland nur durch Bundestag, Bundesrat oder die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht beantragt werden.
Thüringer AfD unter besonderer Beobachtung
Die AfD in Thüringen gilt bundesweit als besonders radikaler Landesverband. Der Thüringer Landesverfassungsschutz stuft sie seit Jahren als gesichert rechtsextremistisch ein und beobachtet sie intensiv. An der Spitze steht Partei- und Fraktionschef Björn Höcke, der wiederholt mit verfassungsrechtlich bedenklichen Äußerungen in die Kritik geriet.
Bei der jüngsten Landtagswahl erzielte die AfD in Thüringen Ergebnisse von rund 40 bis 43 Prozent. Diese Zahlen werfen die politische Grundsatzfrage auf, wie eine Gesellschaft mit einem Verbot umgehen soll, wenn ein erheblicher Teil der Bevölkerung die entsprechende Partei wählt.
Skeptiker: Scheitern könnte der AfD nützen
Nicht alle Parteien im Thüringer Landtag unterstützen den Vorstoß. Die CDU zeigt sich zurückhaltend und verweist auf ein zentrales Risiko: Sollte ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern, könnte dies der AfD politischen Rückenwind verleihen und ihr Narrativ von staatlicher Verfolgung stärken.
Auch unter den geladenen Verfassungsrechtlern gibt es Gegenstimmen. Einige Experten argumentieren, ein gescheitertes Verfahren schade der politischen Kultur im Land mehr, als es nutze. Diese Positionen sollen im Verlauf der Anhörung ebenfalls ausführlich dargelegt werden.
Gesellschaftliche Spaltung als eigentliche Herausforderung
König-Preß räumt selbst ein, dass ein Verbotsverfahren allein nicht ausreiche, um die gesellschaftliche Spaltung zu überwinden. Die Wählerinnen und Wähler sowie die dahinterstehenden Probleme verschwinden nicht mit einer Partei. Sie fordert deshalb einen zweigliedrigen Ansatz:
- Den rechtlichen Rahmen des Artikels 21 Grundgesetz konsequent nutzen, der das Verbot verfassungswidriger Parteien ermöglicht
- Gleichzeitig gesellschaftlichen Dialog stärken und drängende politische Probleme ernsthaft lösen
Besonders alarmierend sei, dass laut Umfragen rund die Hälfte der Thüringerinnen und Thüringer rassistische Einstellungen hege. Das habe langfristige Folgen für Wirtschaft, Pflege und gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Die Anhörung im Erfurter Landtag markiert einen politischen Wendepunkt: Erstmals befasst sich ein deutsches Landesparlament formell und öffentlich mit der Frage eines AfD-Verbots. Ob Thüringen daraus konkrete Schritte im Bundesrat ableitet oder das Verfahren ins Leere läuft, dürfte in den kommenden Wochen die bundespolitische Debatte über den Umgang mit dem Rechtspopulismus neu entfachen.
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