AfD-Verbot: Stegner fordert Überprüfungsverfahren
SPD-Politiker Ralf Stegner spricht sich klar für ein AfD-Verbot aus und erklärt, warum hohe Wahlergebnisse kein Argument gegen ein Überprüfungsverfahren sind.
Dieses Video wurde am 30.09.2026 von ntv Nachrichten auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Die Debatte um ein AfD-Verbot gewinnt erneut an Fahrt. SPD-Bundestagsabgeordneter Ralf Stegner spricht sich dezidiert für ein Überprüfungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht aus. Er begründet seine Forderung mit konkreten verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber der Partei und weist das Argument zurück, die AfD sei wegen ihrer Größe und Wahlerfolge nicht zu verbieten.
Verfassungsschutz und Grundgesetz als Grundlage
Stegner verweist zunächst auf die Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden in mehreren Bundesländern, die die AfD inzwischen als gesichert rechtsextrem einstufen. Für ihn ist das ein hinreichender Anlass, den verfassungsrechtlichen Prüfmechanismus zu aktivieren.
Zentral ist dabei Artikel 1 des Grundgesetzes, der die Unantastbarkeit der Menschenwürde garantiert – für alle Menschen. Stegner sieht diesen Grundsatz durch Positionen der AfD verletzt, etwa durch Forderungen nach der Aussonderung von Menschen mit Behinderungen oder der pauschalen Abschiebung von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Darüber hinaus kritisiert er Aussagen führender AfD-Politiker, die eine Nähe zur NS-Ideologie erkennen ließen. Als Beispiel nennt er Björn Höcke, dem er eine unverhohlene Anknüpfung an die Nazizeit vorwirft.
„Zu groß und zu gefährlich” kein stichhaltiges Argument
Einem der meistgehörten Einwände gegen ein AfD-Verbot begegnet Stegner mit einem historischen Vergleich: Als ein Verbot der NPD diskutiert wurde, lautete das Gegenargument, die Partei sei zu klein und zu ungefährlich. Dieses Argument könne nun nicht einfach umgekehrt werden.
Stegner betont außerdem, dass ein Verbot politisch nicht von Regierung oder Parlament entschieden wird, sondern ausschließlich von einem unabhängigen Gericht – dem Bundesverfassungsgericht. Das unterscheide Deutschland von Ländern, in denen politische Konkurrenten willkürlich ausgeschaltet werden.
Wählerinnen und Wähler versus Funktionäre
Stegner differenziert klar zwischen AfD-Wählerinnen und -Wählern auf der einen und der Parteiführung auf der anderen Seite. Die Sorgen und Enttäuschungen der Menschen, die die AfD wählen, seien ernst zu nehmen – und er räumt ein, dass die demokratischen Parteien dabei in Teilen versagt hätten.
Gleichzeitig hält er fest, dass dies nichts an der Bewertung der Partei selbst ändere. Die zentralen Kritikpunkte an der AfD fasst er wie folgt zusammen:
- Ablehnung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in wesentlichen Teilen
- Forderung nach dem Austritt Deutschlands aus der Europäischen Union
- Befürwortung von Bürgerwehren anstelle staatlicher Polizeistrukturen
- Programmatische Unvereinbarkeit mit Artikel 1 Grundgesetz zur Menschenwürde
- Führungspersonal mit nachgewiesener Nähe zu rechtsextremem Gedankengut
Verfassungskonformität als Zumutung für alle Parteien?
Stegner schlägt einen bemerkenswerten Bogen: Ein Überprüfungsverfahren sei im Grunde eine Art Verfassungs-TÜV, dem sich prinzipiell alle Parteien unterziehen könnten. Für die SPD und andere demokratische Parteien stelle ein solches Verfahren keinerlei Problem dar. Dass die AfD ein solches Verfahren ablehne, sei für sich genommen aussagekräftig.
Zugleich macht er deutlich, dass ein Parteiverbot allein keine politische Lösung ist. Es sei ein notwendiger, aber nicht hinreichender Schritt. Die eigentliche Aufgabe der demokratischen Parteien bestehe darin, die Menschen, die sich von der AfD angesprochen fühlen, mit überzeugenden Antworten zurückzugewinnen. Die Debatte über ein Überprüfungsverfahren dürfte damit politisch weiter an Dynamik gewinnen.
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