Merkel: Alle deutschen Staatsbürger sind das Volk
Angela Merkel betont: Ostdeutsche und eingebürgerte Syrer gehören gleichermaßen zum deutschen Volk – das Verfassungsgericht sieht alle deutschen Staatsbürger als Volk.
Dieses Video wurde am 03.11.2026 von NIUS auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.
Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich klar zur Frage geäußert, wer zum deutschen Volk gehört. Für Merkel sind alle deutschen Staatsbürger gleichermaßen Teil des Volkes – unabhängig davon, ob jemand in Ostdeutschland geboren wurde oder erst vor wenigen Jahren durch Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten hat. Damit bezieht sie sich auf eine grundlegende Aussage des Bundesverfassungsgerichts, das diese Frage bereits früh eindeutig beantwortet hat.
Was das Verfassungsgericht zum deutschen Volk sagt
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Rechtsprechung unmissverständlich festgehalten: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Entscheidend dabei ist, wer zu diesem Volk zählt. Das Gericht definiert das Volk als die Gesamtheit aller deutschen Staatsangehörigen – ohne Unterschied nach Herkunft, Geburtsort oder dem Zeitpunkt, zu dem die Staatsbürgerschaft erlangt wurde.
Diese verfassungsrechtliche Grundlage ist eindeutig: Es wird nicht danach gefragt, ob jemand bereits seit Generationen Deutsche oder Deutscher ist oder erst kürzlich eingebürgert wurde. Die Staatsangehörigkeit allein ist das maßgebliche Kriterium für die Zugehörigkeit zum Volk im demokratischen Sinne.
Ostdeutsche und eingebürgerte Syrer – gleichwertige Mitglieder des Volkes
Merkel macht in ihrer Aussage deutlich, dass diese verfassungsrechtliche Gleichstellung konkret gelebt werden muss. Als Beispiele nennt sie zwei Gruppen, die in der gesellschaftlichen Debatte häufig unterschiedlich betrachtet werden:
- Ostdeutsche, die nach der Wiedervereinigung 1990 als neue Bundesbürger in den gesamtdeutschen Staat eingegliedert wurden
- Eingebürgerte Syrerinnen und Syrer, die erst in jüngerer Zeit die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten haben
- Alle anderen Menschen, die auf dem legalen Weg der Einbürgerung Deutsche geworden sind
Für Merkel steht fest: Eine Unterscheidung zwischen „ursprünglichen” und „späteren” Deutschen ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Wer einmal eingebürgert ist, ist vollständig Teil des deutschen Volkes.
Einbürgerung als politisches Reizthema
Merkels Klarstellung fällt in eine Zeit, in der die Einbürgerungspolitik in Deutschland intensiv diskutiert wird. Die Frage, wer als „echter Deutscher” gilt, wird in politischen Debatten immer wieder aufgeworfen – nicht zuletzt im Zusammenhang mit der Zuwanderung aus arabischen und islamisch geprägten Ländern.
Kritiker einer liberalen Einbürgerungspraxis argumentieren, kulturelle oder religiöse Unterschiede könnten die Integration erschweren. Befürworter hingegen betonen, dass die rechtliche Gleichstellung aller Staatsbürger die Grundlage einer funktionierenden Demokratie sei – genau das, was Merkel mit ihrem Verweis auf das Verfassungsgericht unterstreicht.
Demokratisches Fundament bleibt unverhandelbar
Merkels Aussage ist letztlich eine Verteidigung des demokratischen Grundprinzips: In einer Demokratie definiert sich das Volk über die Staatsangehörigkeit, nicht über Abstammung, Herkunft oder Religionszugehörigkeit. Das Grundgesetz kennt keine Bürger zweiter Klasse.
Die Debatte über Zugehörigkeit und Identität in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft dürfte dennoch anhalten. Ob Merkels verfassungsrechtliches Argument in der politischen Auseinandersetzung Gehör findet, bleibt abzuwarten – die Diskussion über Integration, nationale Identität und die Grenzen des Volksbegriffs wird die deutsche Politik auch in den kommenden Jahren beschäftigen.
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