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Bundeshaushalt

Steuererhöhung 2027: Was wirklich auf uns zukommt

Tabak, Alkohol, Zucker, Plastik, Krypto: Die Bundesregierung plant zahlreiche Steuererhöhungen. Was das für Ihren Geldbeutel bedeutet – ein Überblick.

Redaktion · 29. October 2026, 05:00 Uhr · 5 Min. Lesezeit

Dieses Video wurde am 29.10.2026 von Handelsblatt auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Die Bundesregierung hat versprochen, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten. Doch während Finanzminister Lars Klingbeil die Einkommenssteuerreform als Entlastungspaket bewirbt, rollt aus dem gleichen Ministerium eine Welle neuer Steuern und Steuererhöhungen auf die Bürgerinnen und Bürger zu. Tabak, Alkohol, Zucker, Plastik und Kryptowährungen – kaum ein Lebensbereich bleibt verschont. Was genau beschlossen ist, was noch diskutiert wird und wie viel am Ende wirklich im Portemonnaie bleibt, zeigt dieser Überblick.

Neue Steuererhöhung auf Tabak, Alkohol und Zucker

Produkte, die als ungesund gelten, werden in den kommenden Jahren spürbar teurer. Die Tabaksteuer soll in vier Schritten ab dem 1. Januar 2027 steigen. Eine Packung Zigaretten mit 20 Stück, die heute rund 8,50 Euro kostet, soll bis 2030 auf knapp 12 Euro klettern – Premiummarken könnten sogar 14 Euro erreichen. Dem Staat bringt das bereits im ersten Jahr rund 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen, bis 2030 sogar 4,5 Milliarden Euro jährlich.

Beim Inkrafttreten des Tabaksteuergesetzes leistete sich das Bundesfinanzministerium einen folgenreichen Fehler: Ein falsch formulierter Satz ließ das Gesetz unmittelbar nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 21. Oktober 2026 in Kraft treten – statt wie geplant erst ab Januar 2027. Das Versehen passierte trotz Prüfung durch mehrere Ministerien, Expertenanhörungen im Bundestag und Befassung im Bundesrat. Das Finanzministerium sprach von einem „technischen Fehler” und versicherte, das Gesetz werde wie ursprünglich geplant umgesetzt.

Die Alkoholsteuer soll zum 1. Januar 2027 um 20 Prozent steigen und dem Fiskus zwischen 380 und 455 Millionen Euro zusätzlich einbringen. Eine 0,75-Liter-Flasche Sekt wird dadurch rund 24 Cent teurer. Bier und stiller Wein bleiben von dieser Erhöhung unberührt, da sie eigenen Steuerregelungen unterliegen.

Die Zuckersteuer trifft zuckerhaltige Getränke ab dem 1. Juli des kommenden Jahres mit 32 Cent pro Liter – sofern die Hersteller die Steuer vollständig weitergeben. Zuckerfreie Varianten wie Cola Zero sind nach heftiger öffentlicher Debatte aus dem Entwurf herausgefallen. Die Steuer soll rund 650 Millionen Euro jährlich einbringen und wurde ursprünglich zur Gesundheitsprävention konzipiert – fließt nun aber in den allgemeinen Haushalt.

Plastiksteuer und Kryptosteuer: Was noch geplant ist

Noch nicht vom Bundeskabinett beschlossen, aber in Planung: eine Plastiksteuer auf Verpackungen und Folien mit einem Kunststoffanteil von mehr als 5 Prozent. Ab 2028 soll sie dem Fiskus jährlich knapp 1,5 Milliarden Euro einbringen. Kritiker in der Unionsfraktion bemängeln den enormen Verwaltungsaufwand: Allein für die Umsetzung von Zucker- und Plastiksteuer sollen über 1.046 neue Stellen in der Bundesverwaltung geschaffen werden – ein Widerspruch zum erklärten Ziel des Bürokratieabbaus.

Ebenfalls neu: die Besteuerung von Kryptowährungen. Bislang sind Gewinne aus Krypto-Verkäufen nach einer Haltefrist von einem Jahr steuerfrei. Das soll sich ändern: Künftig soll die Abgeltungssteuer von 25 Prozent auf Kryptogewinne anfallen, unabhängig von der Haltedauer. Ein Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Singles) bzw. 2.000 Euro (Paare) bleibt steuerfrei. Altbestände, die bis Ende 2026 erworben werden, genießen Bestandsschutz. Rund 7 Millionen Deutsche besitzen Kryptowerte – knapp die Hälfte davon unter 1.000 Euro und damit unterhalb der Freigrenze. Der Staat erwartet ab 2027 rund 300 Millionen Euro Mehreinnahmen jährlich.

Die Einkommenssteuerreform: Entlastung oder Mogelpackung?

Die Bundesregierung bewirbt ihre Einkommenssteuerreform mit einer Entlastung von bis zu 614 Euro pro Jahr – doch dieser Wert gilt vor allem für Familien mit mindestens zwei Kindern, da ein erhöhtes Kindergeld eingerechnet wurde. Für Singles und Gutverdiener sieht die Bilanz deutlich magerer aus:

  • Jahreseinkommen 30.000 Euro (z. B. Handwerker am Karrierebeginn): 156 Euro Entlastung pro Jahr
  • Jahreseinkommen 50.000 Euro (z. B. IT-Spezialist): 178 Euro Entlastung pro Jahr
  • Jahreseinkommen 70.000 Euro (z. B. Ingenieur): 210 Euro Entlastung pro Jahr

Hinzu kommt: Die Bundesregierung hat diesmal – anders als in den vergangenen zehn Jahren üblich – den Ausgleich der kalten Progression unterlassen. Die kalte Progression bezeichnet das Phänomen, dass Gehaltserhöhungen durch Inflation real nicht spürbar sind, der Staat durch den höheren Steuertarif aber automatisch mehr einnimmt. Ohne diesen Ausgleich schrumpft die ohnehin geringe Entlastung weiter zusammen.

Wer zudem zu den Gutverdienern zählt, muss ab dem 1. Januar 2027 zusätzlich höhere Sozialbeiträge auf einen größeren Teil des Einkommens entrichten. In der Gesamtschau ergibt sich für einen Single mit 60.000 Euro Jahresgehalt im kommenden Jahr unter dem Strich ein Netto-Plus von gerade einmal 8 Euro – faktisch eine Nullrunde, für viele sogar ein Minus.

Fazit: Wer zahlt am Ende mehr?

Die angekündigte Steuerentlastung entpuppt sich für einen Großteil der Bevölkerung als minimal. Während neue Abgaben auf Tabak, Alkohol, Zucker, Plastik und Kryptowährungen die Haushaltslöcher stopfen sollen, reicht die Einkommenssteuerreform nicht aus, um diese Belastungen aufzuwiegen. Besonders Singles und Gutverdiener dürften unterm Strich mehr zahlen als bisher. Ob alle geplanten Steuern tatsächlich kommen, ist noch offen – die Unionsfraktion übt Widerstand, hat den meisten Maßnahmen jedoch bereits im Koalitionsausschuss zugestimmt. Der politische Druck, die Haushaltslücken zu schließen, dürfte dafür sorgen, dass zumindest Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuer in Kraft treten. Eine echte, strukturelle Steuerreform bleibt damit weiterhin aus.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (Handelsblatt). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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