Afghanistan-Abzug: Ortskräfte warten weiter auf Schutz

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Dieses Video wurde am 15.08.2026 von WELT Nachrichtensender auf YouTube veröffentlicht. Zum Original-Video auf YouTube.

Fünf Jahre nach dem Afghanistan-Abzug der westlichen Truppen sind viele der einstigen Ortskräfte noch immer ohne den ihnen zugesicherten Schutz. Die Theologin und frühere EKD-Ratsvorsitzende Margot Käßmann hat Deutschland dafür scharf kritisiert und spricht von einer nationalen Beschämung. Der überstürzte Rückzug von US-Truppen und ihren Verbündeten im August 2021 hatte weltweit Schlagzeilen gemacht – doch die Folgen für tausende Helferinnen und Helfer vor Ort sind bis heute nicht aufgearbeitet.

Der Abzug vom August 2021 und seine Folgen

Am 15. August 2021 übernahmen die Taliban die Kontrolle über Kabul, nachdem die US-Streitkräfte ihren Abzug eingeleitet hatten. Deutschland und weitere NATO-Verbündete folgten und beendeten damit ein rund 20-jähriges Engagement am Hindukusch. Die internationale Gemeinschaft hatte über zwei Jahrzehnte versucht, Stabilität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Afghanistan aufzubauen.

Mit dem Abzug wurden jedoch nicht nur militärische Operationen beendet. Auch diplomatische Beziehungen wurden vorerst weitgehend eingefroren. Zurück blieben Tausende Afghanen, die als Ortskräfte für westliche Streitkräfte, Botschaften und Hilfsorganisationen gearbeitet hatten – und sich damit dem Risiko von Repressalien durch die Taliban ausgesetzt sahen.

Ortskräfte: Schutzversprechen bislang nicht eingelöst

Besonders brisant ist die Situation der sogenannten Ortskräfte – Übersetzer, Fahrer, Verwaltungsangestellte und viele andere, die westliche Missionen vor Ort unterstützt hatten. Ihnen wurden Schutzmaßnahmen und die Möglichkeit zur Ausreise versprochen. Doch nach Angaben von Kritikerinnen wie Käßmann sind diese Zusagen bis heute nicht vollständig umgesetzt.

Die konkreten Versäumnisse umfassen unter anderem:

  • Verzögerungen bei der Bearbeitung von Ausreiseanträgen
  • Fehlende oder unzureichende Visavergabe für gefährdete Ortskräfte
  • Mangelnde Kommunikation zwischen Behörden und Betroffenen
  • Unklare Zuständigkeiten zwischen Bundesministerien
  • Weiterhin drohende Verfolgung durch die Taliban für Zurückgebliebene

Menschenrechtsorganisationen und Betroffenenverbände hatten die Bundesregierung bereits unmittelbar nach dem Abzug aufgefordert, schneller und entschlossener zu handeln.

Käßmanns Kritik: „Eine Beschämung für Deutschland”

Die Theologin Margot Käßmann, eine der bekanntesten protestantischen Stimmen Deutschlands, hat anlässlich des fünften Jahrestages des Afghanistan-Abzugs deutliche Worte gewählt. Sie bezeichnete das Ausbleiben wirksamer Schutzmaßnahmen als eine Beschämung für Deutschland. Das Land habe gegenüber denjenigen, die ihm vertraut und geholfen hätten, eine moralische Verpflichtung – und diese nicht erfüllt.

Käßmann steht mit ihrer Haltung nicht allein. Auch aus der Politik und der Zivilgesellschaft wird seit Jahren Kritik an der schleppenden Umsetzung der Schutzprogramme laut. Der Fall Afghanistan gilt vielen als Mahnmal dafür, was passiert, wenn politische Versprechen an militärische und bürokratische Realitäten scheitern.

Offene Fragen fünf Jahre nach dem Truppenabzug

Das fünfjährige Jubiläum des Truppenabzugs fällt in eine Zeit, in der Afghanistan international kaum noch präsent ist. Unter der Taliban-Herrschaft wurden Frauenrechte massiv eingeschränkt, Mädchen vom Bildungssystem ausgeschlossen und politische Oppositionelle verfolgt. Humanitäre Organisationen berichten von einer anhaltenden Notlage der Bevölkerung.

Für Deutschland stellen sich dabei grundsätzliche Fragen: Wie geht eine Demokratie mit dem Versprechen um, das sie denjenigen gibt, die ihr Leben für einen gemeinsamen Einsatz riskiert haben? Und welche Lehren zieht die Politik aus dem Afghanistan-Engagement für künftige Auslandseinsätze der Bundeswehr?

Diese Fragen bleiben vorerst offen – und werden, solange Ortskräfte auf ihre Ausreise warten, auch nicht verstummen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde KI-gestützt erstellt und kann Fehler oder Ungenauigkeiten enthalten. Das verwendete Beitragsbild ist das YouTube-Vorschaubild des Original-Videos. Sämtliche Urheberrechte am Video, am Vorschaubild und an den darin enthaltenen Inhalten liegen beim jeweiligen YouTube-Kanal-Betreiber (WELT Nachrichtensender). Bei Fragen oder Anliegen zur Nutzung bitte über das Impressum kontaktieren.

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